Doping

Prozess in einem der größten Skandale im Weltsport verzögert sich weiter

Nach dem Prozessauftakt am gestrigen Tage gegen den früheren Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbands IAAF, Lamine Diack wurde der Prozess vertagt.

Als Grund für die Verschiebung bis in den Juni nannte die Vorsitzende Richterin Rose-Marie Hunault, dass neue Erkenntnisse und wichtige Beweismittel erst Stunden vor dem Verhandlungsbeginn bei der Staatsanwalt eingereicht wurden.

Vorgeworfen werden dem 86 jährigen Senegalesen Betrug, Geldwäsche, Korruption und Veruntreuung. Laut der Anklage soll Diack mit Hilfe seines Sohnes – Papa Massata – und anderen Mitangeklagten 3,45 Millionen Dollar an Schmiergeld für die Vertuschung von Dopingfällen erpresst haben. Es soll vor allem um russische Athleten gehen, die ihm Geld bezahlt haben, um bei den Olympischen Spielen in London 2012 an den Start gehen zu können. Der Präsident, der von 1999 bis 2015 den Weltverband der Leichtathletik führte, soll außerdem Geld für die Vergabe der Leichtathletik-WM nach Katar 2019 bekommen haben. Weiter werde es in dem Prozess auch um Bestechungen in Bezug auf die Vergabe der Olympischen Sommerspiele 2016 an Rio de Janeiro und 2020 an Tokio gehen. 

Der Sohn gilt als Drahtzieher hinter den Machenschaften. Gegen ihn hat Interpol einen Haftbefehl erlassen, der Senegal verweigert jedoch weiter seine Auslieferung an Frankreich.

Es bleibt spannend und abzuwarten, ob der Fall auch für Funktionäre, die noch in leitenden Positionen der Verbände tätig sind, Konsequenzen haben wird.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Vom Dopingarzt nach Hawaii

Die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall des Erfurter Mediziners Mark S. führen von Thüringen nach Hawaii. So jedenfalls der leitende Oberstaatsanwalt Gräber der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München. Den bisherigen Ermittlungen zufolge hätten mehrere Sportler aus unterschiedlichen Nationen die unerlaubte Unterstützung des Arztes aus der thüringischen Sportarztpraxis in Anspruch genommen. Bluttransfusionen mit sog. Eigenblut – als unerlaubte Dopingmethode verboten – sei an ihnen praktiziert worden. Ausgelöst wurden die Ermittlungen, die auch zu vorläufigen Festnahmen geführt haben, durch eine ARD-Dokumentation um den österreichischen Skilangläufer Johannes Dürr. Bislang haben mehrere Spitzensportler ihre Beteiligung am Dopingnetzwerk des Erfurter Sportarztes Mark S. gestanden. Aus ermittlungstaktischen Gründen – wie es heißt – wurde bislang nicht bekannt, ob auch deutsche Athleten unter den verdächtigen Sportlern sind, die mit dem Doc. S. aus Erfurt zusammengearbeitet haben. In der Pressekonferenz wird durch die Staatsanwaltschaft auch Hawaii als möglicher Tatort genannt. Das ist für mich als Triathlet von besonderem Interesse.

Bleibt abzuwarten, was weiter ermittelt wird. Offenbar ist Mark S. bereit, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, so jedenfalls die bisherigen Verlautbarungen. Der Staatsanwalt selbst wird zitiert bei Spiegel-Online: „Wir haben eine spannende Geschichte mit vielen Wendungen, bei der die letzten Kapitel längst noch nicht geschrieben sind.“

 

Steffen Lask

Stefan Luitz Skirennläufer – Disqualifikation rechtlich haltbar?

Luitz und seine Berater – offenbar ebenso wie der DSV – tendieren dazu, diese Frage mit „Nein“ zu beantworten.

1.

Luitz hatte seinen ersten Weltcupsieg im Riesenslalom am 2.12.2018 in Beaver errungen. Zwischen den beiden Durchgängen hatte er Sauerstoff inhaliert. Das ist regelwidrig. Der Weltverband FIS verbietet die Nutzung von Sauerstoff direkt an der Rennstrecke während des Wettkampfs. Das ergibt sich aus den Anti-Doping-Regeln der FIS (Artikel 2.12). Das ist (soweit) wohl unstreitig. Luitz ist angehört worden. Die Anti-Doping-Kommission der FIS hat ihn disqualifiziert. Luitz wurde aus den Ergebnislisten gestrichen.

Und jetzt lesen wir zur Verteidigung von Stefan Luitz Folgendes: „Wir stehen hinter Stefan.“ Das betont der DSV-Sprecher Ralph Eder. Das freut grundsätzlich den Atlethen. Es wird vom DSV auch betont, dass dem DSV und damit offenbar dem Sportler Luitz nicht bewusst gewesen sei, dass die Sauerstoffzufuhr über Inhaltionsvorrichtungen während des Rennens gegen die Anti-Dopingbestimmungen der FIS verstieße. In den Medien liest man, dass der DSV während des Weltcuprennens von „medizinischen Experten falsch beraten“ worden sei.

Weiter ist von seiner Anwältin, der Kollegin Prof. Dr. Anne-Jakob zu vernehmen, dass die Einnahme des Sauerstoffs „ohne eigenes Verschulden“ erfolgt sei und Luitz sich durch den Sauerstoff keinen Leistungsvorteil verschafft habe.

2.

Man denke sich diese Argumentation in per se dopingverdächtige Sportarten wie Radsport/Leichtathletik/Biathlon.

Der Rad-Sportler dort hat keine Vorstellung von den Anti-Doping-Regeln seiner internationalen Verbände. Wie wäre wohl die Reaktion der Medien? Der „Tagesspiegel“ schreibt am 10.01.2019 in der Causa Luitz von einem „Lapsus„.

Insgesamt erscheint die Argumentation sehr merkwürdig. Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob der Athlet eine Anti-Doping-Bestimmung – ob national oder international – kennt oder nicht. Das ist unerheblich. Allein der Verstoß ist entscheidend. Es liegt grundsätzlich beim Athleten, sich zu informieren. Unerheblich ist darüber hinaus, ob medizinische Berater „gutgläubig“ waren und „falsch beraten“ haben. Informiert sich der Athlet bei dem betreuenden Arzt, ob bei einer medizinischen Indiziertheit das verschriebene Medikament auf der „Doping-Liste“ steht und erhält eine unzutreffende Antwort, dann ist das im Grunde für das Vorliegen eines Doping-Vergehens des Athleten unerheblich. Medizinisch indiziert war der Sauerstoff hier nicht, jedenfalls war davon bislang nicht die Rede.

Der im Sport geltende Grundsatz „strict liability“, das Prinzip der verschuldnesunabhängigen Haftung gilt und findet Beachtung.

Im Übrigen: Wenn es dem Athleten keinen Vorteil bietet, weshalb wird es angewandt? Dass die Regeln der FIS nicht im Einklang mit denen der WADA stehen, mag man bedauern. Das ändert aber nichts an dem Sachverhalt.

Bleibt abzuwarten, ob der CAS noch angerufen wird, oder nicht.

Steffen Lask

Langjährige Haft für Doping-Dealer

Die große Strafkammer des Landgerichts München I hat mehrere Männer zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Dopingmittel illegal hergestellt und vertrieben hatten. Der Hauptangeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurden von ihm erhebliche Geldbeträge eingezogen. Ein weiterer Angeklagter, der als Zulieferer fungierte, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Auch gegen ihn ist die Einziehung eines hohen fünfstelligen Betrages angeordnet worden. Weitere Angeklagte sind mit Bewährungsstrafen davongekommen. Sie hatten Beihife geleistet, galten also nicht als Haupttäter. Das Landgericht folgte damit im Wesentlichen dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft. Die hier abgeurteilten Straftaten, sind strafrechtliche gesehen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und spielten sich ab in der Bodybuilder-/Fitnessszene.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil können die Verurteilten Revision zum Bundesgerichtshof einlegen innerhalb einer Woche nach Verkündung.

Steffen Lask

CAS – Urteil und was Herr Dr. Bach dazu sagt!

Merkürdig: Wenn man also vor Gericht mit der eigenen Rechtsauffasung scheitert und im Prozess unterliegt, dann ist das Gericht in seiner Struktur dafür verantwortlich. Es müssen Reformen des Gerichts – hier des CAS – her, so Dr. Thomas Bach, promovierter Jurist und Präsident des IOC, und zwar „dringend„!

Naja, wenn das dringend ist, wird damit sicher sofort begonnen, möchte man Herrn Dr. Bach zurufen. Immerhin ist der Präsident des CAS, der Australier Coates bis vor wenigen Jahren noch Vizepräsident des IOC gewesen.

Die Kritik des Präsidenten, Dr. Bach, der sich – nach Medienberichten – Sorgen bezüglich der Qualität des Richterspruchs macht, ist deshalb mekrwürdig und gekennzeichnet von einem fragwürdigen Rechtsverständnis, weil die Entscheidung des IOC von vornherein rechtswidrig war. Bach muss sich fragen lassen, ob das Vorgehen des von ihm geführten Verbandes, nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern auch taktisch verfehlt war.

Konsequent immerhin, die Nichteinladung durch das IOC der nunmehr vom lebenslangen Verbot freigesprochenen Sportler. Aber, ob das Bestand haben wird? Wohl kaum. Das Startrecht erstreiten, das ist numehr der nächste rechtliche Schritt, den die Aktiven gehen müssen. Die Zeit wird knapp.

Steffen Lask