Doping

Regelsperre für Dopingvergehen – Vier Jahre!

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Regelsperre für Dopingvergehen von zwei auf vier Jahre erhöht. Die Vierjahressperre ist in der vergangenen Woche auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Johannesburg beschlossen worden und soll zum 01.01.2015 als Bestandteil des WADA-Codes in Kraft treten.

Die Durchsetzbarkeit einer Vierjahressperre ist in einigen westlichen Ländern – so in Deutschland – nicht unumstritten. Als Argument gegen die Durchsetzbarkeit wird ein Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Rechtsgut der Berufsausübungsfreiheit gesehen. In der Argumentation wird auf einen sportrechtlich bedeutsamen Rechtsfall verwiesen, nämlich auf den Fall der früheren Weltklasse-Sprinterin Katrin Krabbe. Gegen sie war zunächst 1992 eine Sperrfrist von 4 Jahren durch das Präsidium des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) verhängt worden, nachdem sie bereits in einem früheren Verfahren – wegen der Verfälschung einer Urinprobe – zunächt gesperrt und später freigesprochen worden war. Diese Sperrfrist – wgen Medikamentmissbrauch – wurde später reduziert durch den Rechtsausschuss des DLV auf ein Jahr. Nach Ablauf dieser Sperrfrist hatte der Internationale Leichtathletik Verband (IAAF) eine weitere Sperrfrist von zwei Jahren verfügt. Gegen diese Sperre hat sich K. Krabbe erfolgreich vor einem Zivilgericht – kein Sportgericht – gewehrt und letztlich einen Schadensersatz im Vergleichswege mit dem IAAF erreicht.

Kern der Argumentation von K. Krabbe war ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot und der Einwand eine Sperre, die über zwei Jahre hinausgeht, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass seit der Entscheidung viel Zeit verstrichen ist und der Antidopingkampf in jeder Beziehung einen anderen Stellwert erlangt hat.

Das Kippen der „Osaka-Regel“ vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) kann m. E. nicht als Argument gegen die Vierjahressperre herangezogen werden, weil das CAS im Jahre 2011 die Regel für rechtswidrig erachtete, die jeden überführten Sportler, der eine Sperre von mehr als 6 Monaten zu verbüßen hatte, von sämtlichen zukünftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen sah. Darin ist zu Recht, ein Verstoß u.a. gegen das Übermaßverbot zu sehen, aber auch ein Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit ist damit verbunden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

Jan Ullrich – Revanche-Gerichtsverfahren

Jan Ullrich muss sich in einem neuerlichen Zivilverfahren einer Klage seines früheren Sponsors erwehren. Günther Dahms hat gegen Ullrich Klage beim Landgericht Essen eingereicht. Das hat das Landgericht nach Medienberichten bestätigt. Dahms verklagt Ullrich auf Rückzahlung eines Betrages, den zuvor Ullrich gegen Dahms erfolgreich erstritten hatte. Damals hatte Ullrich seinen einstigen Sponsor vor dem Landgericht Düsseldorf auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 300.000 in Anspruch genommen. Das Gericht verurteilte Dahms zur Zahlung an Ullrich. Dahms hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, Ullrich habe gedopt und damit gegen den Sponsorvertrag verstoßen. Ullrich wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf persönlich gehört und hatte versichert, in der Zeit zwischen 01.01.2003 und 31.03.2003 keine Dopingmittel genommen zu haben. Angesichts der aktuellen Einlassungen von Ullrich zu seiner sportlichen Vergangenheit und seinem Umgang mit Doping, sieht Dahms gute Erfolgsaussichten, sein Geld von Ullrich zurückzuerlangen.

Der Prozess soll im Februar des kommenden Jahres beginnen.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 

 

 

Freispruch im Fall Stefan Schumacher

Stefan Schumacher ist vom Vorwurf des Betruges durch die 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nach 19 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Im vielfach beachteten Betrugsprozess konnte sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass Stefan Schumacher seinen früheren Arbeitgeber, vertreten durch Herrn Holczer, betrogen habe. So aber die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die Stefan Schumacher vorwirft, über seine systematischen Dopingspraktiken getäuscht und damit Gehaltszahlungen vom Team Gerolsteiner als rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen zu haben. Schumacher stand als erster Sportler vor einem Strafgericht, vor welchem er sich in einer Hauptverhandlung wegen Betruges verantworten musste. Deshalb die öffentliche Beachtung des Prozesses.

Entscheidend für das Strafgericht war offensichtlich, dass die Richter gerade die Zeugenaussage des angebliche Betrogenen – Hans-Michael Holczer – für nicht so überzeugend hielten, um darauf eine Verurteilung wegen Betruges zu stützen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt, was Prozessbeobachter nicht überrascht hat. Die Staatsanwaltschaft wird nunmehr die Urteilsbegründung in schriftlicher Form abwarten und dann  entscheiden, ob sie die Revision tatsächlich durchführt. Sollte die Revision geführt werden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall zu urteilen. Der BGH überprüft das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler. Der Sachverhalt wird vor dem BGH nicht neu verhandelt. Im Falle einer Aufhebung des Urteils, verweist der BGH die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurück. Soweit ist es aber noch lange nicht.

Bleibt abzuwarten, was das Revisionsverfahren bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Gestern Schuster heute Breitner

Nachdem Ex-Nationalspieler Bernd Schuster die Doping-Debatte im Fußball mit klaren Aussagen befeuert hatte und von „irgendwelchen Sachen“ sprach, die er während seiner aktiven Profikarriere von Ärzten oder Physiotherapeuten bekommen habe, legt Paul Breitner nach. Der Weltmeister von `74 erlärt, dass Doping sehr wohl ein Thema im Profifußball gewesen sei. Er stützt damit die Aussagen des Europameisters von 1980.
weiterlesen …

Ullrich und Zabel auf der Liste!

Nun doch: Ullrich, der vor ein paar Wochen erstmalig eingräumt hatte, mit Eigenblut – und nur mit Eigenblut – gedopt zu haben, steht – neben Erik Zabel – auf der Liste, die als Untersuchungsbericht über die Dopingpraktiken bei der Tour de France 1998 heute durch die Kommission des französischen Senats veröffentlicht wurde.
weiterlesen …