Die Länderkammer des Bundesrates will mit neuen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafrecht verschärft gegen Doping im Sport vorgehen. Es wurde ein Gesetzentwurf (18/294) vorgelegt. Die Neuregelungen sollen den Anti-Doping-Kampf effektiver gestalten. Der Gesetzentwurf sieht eine Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, mit welchem gegen den gewinnorientierten Handel vorgegangen werden soll. Darüber hinaus soll im AMG die Palette der Wirkstoffe erweitert werden. Auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes ist das Ziel. Es soll der „Dopingbetrug“ ins AMG eingeführt werden. Gleichfalls soll die Strafobergrenze bei Dopingdelikten von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Strafprozessual ist die sog. Kronzeugenregelung geplant, weil es sich nach Ansicht der Politiker um ein nach außen abgeschottetes Milieu handle. Auch die Novellierung des Geldwäschetatbestandes im Strafgesetzbuch ist geplant. Die Dopingdelikte des AMG sollen in den Vortatenkatalog der Geldwäsche nach § 261 StGB aufgenommen werden.
Die Gesetzesinitiative bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Dopingverfahren gegen den Baseballstar Alex Rodriguez – bekannt unter dem Namen „A-Rod“ – geht in die nächste Runde. Der Profi der New York Yankees ist zu einer Sperre von 162 Spielen verurteilt worden. Damit ist er die gesamte kommende Saison durch das Schiedgericht der nordamerikanischen Profiliga MLB gesperrt. Rodriguez hatte bereits am Wochenende angekündigt, gegen das Urteil ein Bundesgericht anzurufen und die Entscheidung überprüfen zu lassen. Er wurde massiv belastet durch die Aussagen des Chefs der Wellness-Klinik Biogenesis, Anthony Bosch. Der hatte nunmher nachgelegt und in einem Interview nach Medienberichten erklärt, dass er gegen Bargeldzahlungen in Höhe von monatlich 12.000 Dollar die Dopingmittel höchst selbst verabreicht und Rodriguez gespritzt habe. Bosch hatte als Kronzeuge ausgesagt. Er könne seine Aussage weiter belegen und habe hunderte von SMS und Nachrichten.
Rodriguez war bereits in der Vergangenheit 2009 mit Dopingvorwürfen konfrontiert worden. So soll er in der Zeit von 2001 bis 2003 positiv auf Testosteron getestet worden sein. Das blieb letztlich ohne Folgen, weil er sein Vergehen einräumte und ausdrückliche Anti-Doping-Regeln nicht existierten.
Wenn – wie hier – die großen Bosse des Sports sich als Kämpfer gegen Doping darstellen wollen, dann schrecken sie offensichtlich nicht davor zurück, auch große Stars „ans Messer“ zu liefern.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der 22jährige belgische Radprofi Jonathan Breyne, der im kommenden Jahr für das Continental-Team To Win-Josan fahren soll, hat nach einem positiven Dopingtest einen Selbstmordversuch unternommen. Er war anlässlich der Tour of Taihu Lake in China auf das Dopingmittel Clenbuterol positiv getestet worden. Er soll nach Medienangaben eine Überdosis Schlafmittel genommen haben. Breyne wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und ist auf dem Weg der Besserung. Clenbuterol und Radsport – das kumuliert im Fall Alberto Contador. Immer wieder ist Clenbuterol Ausgangspunkt für die Verteidigung der Athleten, verunreinigte Lebensmittel seien der Grund für den positiven Dopingtest. Bedeutung erlangte in diesem Zusammenhang der Fall um den deutschen Tischtennisprofi Dimitrij Ovtcharov, der ebenfalls mit einem positiven Dopingtest aufgefallen war, nachdem er von einer Wettkampfreise aus China zurückkehrte. Ovtcharov wurde letztlich von allen Vorwürfen freigesprochen, trotz des im Sport geltenden Grundsatzes strict liability, wonach der Sportler grundsätzlich für jeden in seinem Körper nachgewiesenen (verbotenen) Wirkstoff Verantwortung trägt.
Bleibt abzuwarten, wie in dem vorstehenden tragischen Fall des Radprofis Breyne entschieden wird.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der Giro di Italia Sieger Danilo di Luca wurde nach seinem dritten Dopingvergehen – nun endlich möchte man sagen – lebenslang vom Anti-Doping Gericht des Nationalen Olympischen Komitees Italiens gesperrt. Di Luca war bereits mehrfach in der Vergangenheit als Dopingsünder aufgefallen. Der Giro Sieger des Jaheres 2007 war zuletzt in diesem Jahr anlässlich einer Kontrolle auf EPO positiv getestet worden. Di Luca war bereits im Jahre 2009 mit dem Dopingmittel Cera erwischt und zunächst für zwei Jahre gesperrt worden. Die Sperrfrist wurde später auf neun Monate reduziert, weil er mit den Behörden zusammengearbeitet habe und um Aufklärung bemüht gewesen sein soll. 2007 hatte Di Luca eine vergleichsweise harmlose Sperrfrist von drei Monaten abzusitzen, weil er mit dem mutmaßlichen Dopingmediziner Carlo Santuccione zusammengearbeitet habe. Bleibt abzuwarten, ob der 37-jährige diesen Schuldspruch einnehmen wird oder den Gang zum CAS bestreiten wird.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt