Doping

Rekorddopingsperre gegen Baseballstar Rodriguez

Das Dopingverfahren gegen den Baseballstar Alex Rodriguez – bekannt unter dem Namen  „A-Rod“ – geht in die nächste Runde. Der Profi der New York Yankees ist zu einer Sperre von 162 Spielen verurteilt worden. Damit ist er die gesamte kommende Saison durch das Schiedgericht der nordamerikanischen Profiliga MLB gesperrt. Rodriguez hatte bereits am Wochenende angekündigt, gegen das Urteil ein Bundesgericht anzurufen und die Entscheidung überprüfen zu lassen. Er wurde massiv belastet durch die Aussagen des Chefs der Wellness-Klinik Biogenesis, Anthony Bosch. Der hatte nunmher nachgelegt und in einem Interview nach Medienberichten erklärt, dass er gegen Bargeldzahlungen in Höhe von monatlich 12.000 Dollar die Dopingmittel höchst selbst verabreicht und Rodriguez gespritzt habe. Bosch hatte als Kronzeuge ausgesagt. Er könne seine Aussage weiter belegen und habe hunderte von SMS und Nachrichten.

Rodriguez war bereits in der Vergangenheit 2009 mit Dopingvorwürfen konfrontiert worden. So soll er in der Zeit von 2001 bis 2003 positiv auf Testosteron getestet worden sein. Das blieb letztlich ohne Folgen, weil er sein Vergehen einräumte und ausdrückliche Anti-Doping-Regeln nicht existierten.

Wenn – wie hier – die großen Bosse des Sports sich als Kämpfer gegen Doping darstellen wollen, dann schrecken sie offensichtlich nicht davor zurück, auch große Stars „ans Messer“ zu liefern.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Radprofi begeht Selbstmordversuch

Der 22jährige belgische Radprofi Jonathan Breyne, der im kommenden Jahr für das Continental-Team To Win-Josan fahren soll, hat nach einem positiven Dopingtest einen Selbstmordversuch unternommen. Er war anlässlich der Tour of Taihu Lake in China auf das Dopingmittel Clenbuterol positiv getestet worden. Er soll nach Medienangaben eine Überdosis Schlafmittel genommen haben. Breyne wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und ist auf dem Weg der Besserung. Clenbuterol und Radsport – das kumuliert im Fall Alberto Contador. Immer wieder ist Clenbuterol Ausgangspunkt für die Verteidigung der Athleten, verunreinigte Lebensmittel seien der Grund für den positiven Dopingtest. Bedeutung erlangte in diesem Zusammenhang der Fall um den deutschen Tischtennisprofi Dimitrij Ovtcharov, der ebenfalls mit einem positiven Dopingtest aufgefallen war, nachdem er von einer Wettkampfreise aus China zurückkehrte. Ovtcharov wurde letztlich von allen Vorwürfen freigesprochen, trotz des im Sport geltenden Grundsatzes strict liability, wonach der Sportler grundsätzlich für jeden in seinem Körper nachgewiesenen (verbotenen) Wirkstoff Verantwortung trägt.

Bleibt abzuwarten, wie in dem vorstehenden tragischen Fall des Radprofis Breyne entschieden wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Giro-Sieger Di Luca lebenslänglich!

Der Giro di Italia Sieger Danilo di Luca wurde nach seinem dritten Dopingvergehen – nun endlich möchte man sagen – lebenslang vom Anti-Doping Gericht des Nationalen Olympischen Komitees Italiens gesperrt. Di Luca war bereits mehrfach in der Vergangenheit als Dopingsünder aufgefallen. Der Giro Sieger des Jaheres 2007 war zuletzt in diesem Jahr anlässlich einer Kontrolle auf EPO positiv getestet worden. Di Luca war bereits im Jahre 2009 mit dem Dopingmittel Cera erwischt und zunächst für zwei Jahre gesperrt worden. Die Sperrfrist wurde später auf neun Monate reduziert, weil er mit den Behörden zusammengearbeitet habe und um Aufklärung bemüht gewesen sein soll. 2007 hatte Di Luca eine vergleichsweise harmlose Sperrfrist von drei Monaten abzusitzen, weil er mit dem mutmaßlichen Dopingmediziner Carlo Santuccione zusammengearbeitet habe. Bleibt abzuwarten, ob der 37-jährige diesen Schuldspruch einnehmen wird oder den Gang zum CAS bestreiten wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Außergerichtliche Einigung zw. Armstrong und früherem Geschäftspartner

Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Regelsperre für Dopingvergehen – Vier Jahre!

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Regelsperre für Dopingvergehen von zwei auf vier Jahre erhöht. Die Vierjahressperre ist in der vergangenen Woche auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Johannesburg beschlossen worden und soll zum 01.01.2015 als Bestandteil des WADA-Codes in Kraft treten.

Die Durchsetzbarkeit einer Vierjahressperre ist in einigen westlichen Ländern – so in Deutschland – nicht unumstritten. Als Argument gegen die Durchsetzbarkeit wird ein Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Rechtsgut der Berufsausübungsfreiheit gesehen. In der Argumentation wird auf einen sportrechtlich bedeutsamen Rechtsfall verwiesen, nämlich auf den Fall der früheren Weltklasse-Sprinterin Katrin Krabbe. Gegen sie war zunächst 1992 eine Sperrfrist von 4 Jahren durch das Präsidium des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) verhängt worden, nachdem sie bereits in einem früheren Verfahren – wegen der Verfälschung einer Urinprobe – zunächt gesperrt und später freigesprochen worden war. Diese Sperrfrist – wgen Medikamentmissbrauch – wurde später reduziert durch den Rechtsausschuss des DLV auf ein Jahr. Nach Ablauf dieser Sperrfrist hatte der Internationale Leichtathletik Verband (IAAF) eine weitere Sperrfrist von zwei Jahren verfügt. Gegen diese Sperre hat sich K. Krabbe erfolgreich vor einem Zivilgericht – kein Sportgericht – gewehrt und letztlich einen Schadensersatz im Vergleichswege mit dem IAAF erreicht.

Kern der Argumentation von K. Krabbe war ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot und der Einwand eine Sperre, die über zwei Jahre hinausgeht, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass seit der Entscheidung viel Zeit verstrichen ist und der Antidopingkampf in jeder Beziehung einen anderen Stellwert erlangt hat.

Das Kippen der „Osaka-Regel“ vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) kann m. E. nicht als Argument gegen die Vierjahressperre herangezogen werden, weil das CAS im Jahre 2011 die Regel für rechtswidrig erachtete, die jeden überführten Sportler, der eine Sperre von mehr als 6 Monaten zu verbüßen hatte, von sämtlichen zukünftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen sah. Darin ist zu Recht, ein Verstoß u.a. gegen das Übermaßverbot zu sehen, aber auch ein Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit ist damit verbunden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt