Doping

Sinkewitz-Freispruch vom Internationalen Sportgerichtshof aufgehoben

Der Radprofi Patrik Sinkewitz wurde zu einer achtjährigen Sperre verurteilt. Die CAS-Entscheidung hob damit den vom deutschen Sport-Schiedsgericht DIS ausgesprochenen und auf Zweifeln an der Verlässlichkeit des Tests basierenden Freispruch auf. Sinkewitz war im Februar 2011 positiv auf HGH (Human Growth Hormone) getestet und im selben Jahr vom Weltverband UCI suspendiert worden.

Bereits 2007 wurde Sinkewitz Testosteron-Doping nachgewiesen. Lediglich der Umstand, dass er damals als Kronzeuge auftrat, führte zu einer kurzen Sperrfrist von einem Jahr. Eben dieser Umstand lässt ihn dieses Mal allerdings als Wiederholungstäter dastehen und begründet die nunmehr lange Sperre, die wohl das Karriereende des 33-jährigen bedeuten wird. Um dieses möglicherweise abzuwenden, könnte Sinkewitz beim Schweizer Bundesgericht klagen. Ob er diese Gelegenheit nutzt, bleibt abzuwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Verdacht gegen Sachenbacher-Stehle?

Handelt es sich bei dem deutschen Athleten, der unter Dopingverdacht steht um eine Athletin, etwa die Biathletin Sachenbacher-Stehle? Dies mutmaßt jedenfalls die DPA. Sachenbacher-Stehle ist überraschend nicht für die heutige Frauenstaffel nominiert worden, obwohl sie zuletzt beim Massenstart-Rennen nur knapp eine Medaille verpasst hatte. Das wird sich sicher in den nächsten Stunden aufklären.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Gibt es den ersten Dopingfall in Sotschi?

Nach Medienberichten soll es einen deutschen Athleten betreffen, der positiv auf ein verbotenes Dopingmittel getestet wurde. Das wurde bereits am gestrigen Abend bekannt. Es soll sich um einen Sportler des Deutschen Skiverbandes (DSV) handeln. Zum DSV zählen mehrere Sektionen: Biathlon, Langlauf, Nordische Kombination, Ski alpin, Skicross, Ski-Freestyle und Skispringen. Noch heute soll die B-Probe geöffnet werden. Namen wurden nicht genannt. Und das ist auch gut so. Erst nach Öffnung und Untersuchung der B-Probe sollte die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die causa – erster Dopingfall in Sotschi – entwickelt. Wir werden berichten.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Bayerns Forderung – Ein Anti-Doping-Gesetz muss her!

Mit markigen Worten fordert der bayerische Justizminister Prof. Bausback ein effektives Anti-Doping-Gesetz. Er spricht von „schlagkräftigen Gesetzen„, die geschaffen werden müssten, um im Kampf gegen Doping „viel erfolgreicher zu sein„. So richtig neu ist das nicht, was da aus Bayern kommt. Seine Vorgängerin im Amt, die Frau Merk sah sich ebenfalls in der Vorreiterrolle, wenn es um den Ruf nach schärferen Strafgesetzen gegen Dopingsünder ging. Geht es nach Bausback, dann müssen Spezialtatbestände ins Strafgesetzbuch, nämlich der Tatbestand des Sportbetruges sowie Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den Sport vor Dopern und Manipulation zu schützen. Auch die Besitzstrafbarkeit soll uneingeschränkt gelten. Damit will Bausback dem Sportler zu Leibe rücken, weil bislang lediglich nicht geringe Mengen eine Besitzstrafbarkeit zur Folge haben. Kleinstmengen, die Sportler an Dopingmitteln bzw. Wirkstoffen bei sich haben, sollen zur Strafbarkeit führen. Nach Mitteilung der FAZ wird Bauback zitiert: „Jetzt wird gehandelt!

Bislang war Alles und jeder Entwurf in dieser Richtung aus Bayern unausgegoren und von politischem Kalkül. Wir werden sehen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Gesetzentwurf gegen Doping – Der Staat reagiert!

Die Länderkammer des Bundesrates will mit neuen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafrecht verschärft gegen Doping im Sport vorgehen. Es wurde ein Gesetzentwurf (18/294) vorgelegt. Die Neuregelungen sollen den Anti-Doping-Kampf effektiver gestalten. Der Gesetzentwurf sieht eine Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, mit welchem gegen den gewinnorientierten Handel vorgegangen werden soll. Darüber hinaus soll im AMG die Palette der Wirkstoffe erweitert werden. Auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes ist das Ziel. Es soll der „Dopingbetrug“ ins AMG eingeführt werden. Gleichfalls soll die Strafobergrenze bei Dopingdelikten von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Strafprozessual ist die sog. Kronzeugenregelung geplant, weil es sich nach Ansicht der Politiker um ein nach außen abgeschottetes Milieu handle. Auch die Novellierung des Geldwäschetatbestandes im Strafgesetzbuch ist geplant. Die Dopingdelikte des AMG sollen in den Vortatenkatalog der Geldwäsche nach § 261 StGB aufgenommen werden.

Die Gesetzesinitiative bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt