Die Olympischen Winterspiele von 2002 geraten immer mehr in Misskredit. Nunmehr soll selbst der damals amtierende Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Dopinggerüchte involviert sein. Laut Medienberichten behauptet dies zumindest Don Catlin, Chef des Dopingtestlabors bei den Salt-Lake-City-Spielen.
Bei den Tests der Biathleten sollen jedenfalls zwei Proben auf ein positives EPO-Resultat hinausgelaufen sein. Dennoch habe Rogge im Zusammenspiel mit Catlin entschieden, die Analysen nicht fortzusetzen. Es soll ihnen diesbezüglich zu riskant erschienen sein, neben drei weiteren zu diesem Zeitpunkt frisch aufgedeckten Dopingfällen, vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) zu ziehen. Rogge und Catlin hätten befürchtet, eine Niederlage vor dem Schiedsgericht hätte einen Glaubwürdigkeitsverlust nach sich gezogen.
Eine Klarstellung des IOC ist zu erwarten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte, dass ein von der Staatsanwaltschaft München I analysiertes und von der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle verwendetes Präparat einen positiven Test ergeben habe. Ungeklärt ist bisweilen, ob das suspekte Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel einzustufen ist.
Zudem wurden die Ermittlungen konkretisiert. Ermittelt wird nicht weiter gegen Unbekannt, sondern nunmehr gegen konkrete Beschuldigte. Insbesondere sollen ein Privattrainer der Athletin und mit dem fragwürdigen Produkt Handeltreibende in den Fokus der Ermittlungen geraten sein. Sachenbacher-Stehle selbst und ihr Ehemann und Manager Johannes Stehle werden hingegen weiterhin als Zeugen behandelt.
Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar. Das wirft die Fragen auf: Handelt es sich bei dem Nahrungsergänzungsmittel um ein Arzneimittel im Sinne des AMG? Und ist es von Sachenbacher-Stehle zu Dopingzwecken eingenommen worden bzw. von den vorgenannten Personen zu Dopingzwecken in Verkehr gebracht worden? Letzteres wird wohl schwer zu beweisen sein, weshalb eine Strafbarkeit letztendlich wohl ausscheidet. Das ändert jedoch nichts an einer sportrechtlichen Sanktionsmöglichkeit. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Laut einer Fernsehdokumentation des schwedischen öffentlich-rechtlichen Senders Sveriges Television (SVT) sollen Blutprofile zahlreicher damals teilnehmender Skilangläufer auffällige Werte aufgewiesen haben. Dem Bericht zufolge befinde sich unter den Verdächtigen neben Athleten aus Russland, Weißrussland, Finnland, Estland, Norwegen, der Schweiz und Österreich auch ein/e deutsche/r Wintersportler/in.
Es sollen 25 bedenkliche Tests unter 5 000 Blutproben aus der Zeit um Olympia 2002 entdeckt worden sein. Nach Angaben mehrerer Experten gäbe es bei den fragwürdigen Bluttests deutliche Hinweise auf den Gebrauch von Doping. Zudem soll der Internationale Skiverband (FIS) bereits damals eine Liste mit 19 Athleten, die der Verwendung unerlaubter Präparate verdächtig seien, geführt haben.
Etwaigen Betroffenen drohen allerdings keinerlei Sanktionen. Zwar erhöhte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im November letzten Jahres die Verjährungsfrist von acht auf zehn Jahre, Tathandlungen vor nunmehr zwölf Jahren bleiben dennoch unberührt.
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Xenon ist ein Edelgas. In erhöhter Konzentration, soll es leistungssteigernde Effekte auslösen. Das Einatmen über einen längeren Zeitraum regt die Produktion des körpereigenen Hormons Erythropoetin (EPO) an, bewirkt damit eine verstärkte Bildung von roten Blutzellen – wird gemutmaßt – und das mündet letztlich in erhöhtem Ausdauervermögen.
Der russische Offizielle Wladimir Uiba hat nun den Einsatz von Xenon-Inhalatoren durch russische Sportler angedeutet. Darüber hinaus behauptete der Chef der staatlichen medizinisch-biologischen Agentur Russlands, die Einnahme von Xenon sei legal und habe keine schädlichen Nebenwirkungen. Tatsächlich ist Xenon und dessen Inhalieren, auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) nicht zu finden.
Welche Zukunft hat Xenon im Sport?
WADA-Präsident Sir Craig Reedie versprach, das Thema bei der nächsten Sitzung nach Olympia zu behandeln.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Internationale Sportgerichtshof hat Veronica Campbell-Brown vom Dopingverdacht freigesprochen. Damit hob es die vom jamaikanischen Leichtathletik-Verband ausgesprochene zweijährige Sperrzeit auf. Gründe für den Freispruch wurden in der CAS-Mitteilung zunächst nicht genannt, werden den Beteiligten aber in ein paar Wochen zugehen.
Bei der 31-jährigen Leichtathletin wurde im Mai 2013 in A- und B-Probe das Diuretikum Lasix nachgewiesen. Das verbotene Präparat bewirkt eine Dehydration des Körpers und soll als Maskierungsmittel die Einnahme von Doping-Substanzen verschleiern.
Die dreifache Olympiasiegerin darf ab sofort wieder an Wettkämpfen teilnehmen und könnte somit bereits bei den Hallen-Weltmeisterschaften in Sopot/Polen vom 7. bis 9. März in den Startblöcken stehen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask