Doping

Sperre für Marathonläuferin Shobukhova

Der russischen Leichtathletin Lilija Shobukhova wurde von ihrem nationalen Verband eine 2-jährige Dopingsperre auferlegt. Da die Sperrfrist für die bislang zweitschnellste Marathonläuferin der Welt rückdatiert wurde, bleibt sie bis zum 23. Januar 2015 suspendiert. Zudem wurden alle Titel und Rekorde, welche Shobukhova nach dem 9. Oktober 2009 erzielt hat, annulliert. Die Sanktionen gegen die Chicago-Marathon-Gewinnerin von 2011 sollen sich auf Unregelmäßigkeiten im ihrem biologischen Pass stützen.

„Wir bedauern das sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit“, kommentierte Verbandspräsident Valentin Balakhintshev die Entscheidung. Obendrein wird die zweimalige Gesamtsiegerin der World-Marathon-Majors-Serie (WWM) wohl die dabei erlaufenen Preisgelder von rund 1 Million USD zurückzahlen müssen. Die über die USA, Asien und Europa gestreckte Marathon-Rennserie unterstütze alle Maßnahmen, die der Integrität dienen, erklärte WWM-Generalsekretär Nick Bitel in einer Stellungnahme. Dies könnte der deutschen Marathonathletin Irina Mikitenko zugute kommen – als Nachrückerin dürfte sie sich über hohe Nachzahlungen freuen. „Betrüger müssen verstehen, dass sie in unserem Sport nicht willkommen sind und erwischt werden“, so Bitel abschließend.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre bis 2022 für Radsportmanager Bruyneel

Ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) hat gegen den langjährigen Teamchef von Lance Armstrong eine Sperrfrist von 10 Jahren verhängt. Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen, so die Urteilsbegründung. Mit eben diesen Teams fuhr Armstrong zwischen 1999 und 2005 zu 7, nunmehr aberkannten, Tour-de-France-Triumphen. Die Sanktion wurde rückdatiert, sodass die Sperrzeit am 11. Juni 2022 endet.

Bruyneel reagierte teilweise einsichtig. Er bestreite nicht, dass es „einige Momente in [seiner] Karriere gab, von denen [er] sich gewünscht hätte, sie wären anders verlaufen“, so der Belgier in seinem Blog. Allerdings erkenne er die Zuständigkeit des AAA und der amerikanischen Anti-Doping-Agentur (USADA), welche im Jahr 2012 Anklage erhob, nicht an. „Ich bin belgischer Staatsbürger und residiere in Großbritannien“, lautet die simple Begründung. Bruyneel überlege noch, ob er den Schiedsspruch anfechten und vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen möchte, heißt es weiterhin in seiner Stellungnahme.

Erst kürzlich belastete Lance Armstrong seinen ehemaligen Mentor unter Eid. Bemerkenswert ist zudem, dass Bruyneel nach Ende der Armstrong-Ära auch den im Jahr 2010 des Dopings überführten Alberto Contador als sportlicher Leiter zu Tour-de-France-Gesamtsiegen führte.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Armstrong-Geständnis unter Eid

Lance Armstrong soll laut US-Medienberichten in einem Zivilgerichtsverfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen, welche die amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) im Jahr 2012 im Rahmen ihrer Ermittlungen angestellt hatte, unter Eid bestätigt haben. Zudem soll er konkrete Namen der Hintermänner genannt und pikante Details seiner Doping-Vergangenheit preisgegeben haben. So habe es unter anderem Figuren wie den „Motoman“ gegeben. Ein solcher soll während der Tour de France auf einem Motorrad kühl gehaltene Epo-Kanülen zu den Etappenzielen transportiert haben.

Die Aussagen des ehemaligen Radprofis sollen im Schadensersatzprozess, bei dem der Versicherungskonzern Acceptance Insurance Company von Armstrong wegen Verschleierung der Einnahme unerlaubter Substanzen 3 Millionen EUR forderte, gefallen sein. Die Parteien einigten sich zwar außergerichtlich und vereinbarten Stillschweigen in Bezug auf die Offenbarung des 42-jährigen. Dennoch wurde das umfassende Geständnis des einstigen Dauerchampions nunmehr aufgrund dessen Erwähnung durch den Anwalt von Floyd Landis in einem anderen Verfahren publik.

Mit einer Aufhebung seiner lebenslangen Sperre kann Lance Armstrong wohl trotz der hilfreichen Aufklärungsstatements nicht rechnen. Brian Cookson, Präsident des Internationalen Radsportverbands (UCI), gab bereits einen entsprechenden Hinweis am Rande eines Sportkongresses.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre für Asafa Powell

Asafa Powell ist von der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) mit einer 18-monatigen Sperrfrist belegt worden. Dem einstigen 100-m-Weltrekordler war das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen worden. Da die positive Probe allerdings vom 21. Juni 2013 stammt und die Sanktion rückwirkend datiert wurde, könnte der 31-jährige bereits bei der Weltmeisterschaft 2015 wieder starten.

Lennox Gayle, Vorsitzender der urteilssprechenden Kommission, erklärte, Powell habe fahrlässig gehandelt und sei dementsprechend schuldig. Bisher bestritt der Sprinter, wissentlich gedopt zu haben. Konsequenterweise soll zeitnah Einspruch eingelegt werden. „Wir sind enttäuscht und werden den nächsten Schritt angehen“, so Powells Anwalt Kwame Gordon.

Erst vor einigen Tagen sperrte die JADCO Sprinterin Sherone Simpson und Diskuswerferin Allison Randall. Es scheint, als hätte die zuletzt in Verruf geratene Antidopingagentur Jamaikas die Zügel angezogen. Es könnte ein Schritt zur Rehabilitation ihrer angeschlagenen Glaubwürdigkeit sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Haftstrafe für Dopinghändler!

Das Landgericht Konstanz hat einen Bodybuilding-Shop-Betreiber des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken und des Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil verfügt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der 46-jährige Geschäftsmann soll in nicht geringen Mengen unerlaubte Medikamente und Substanzen vertrieben haben. Dabei soll die zuständige Staatsanwaltschaft dem Dopinghändler erst durch fundierte Aussagen eines Geschäftspartners, welcher ebenfalls mehrere Geschäfte für Nahrungsergänzungsmittel betreibt, auf die Schliche gekommen sein. Von besonderer Bedeutung ist, dass auch gegen eben diesen „Kronzeugen“ derzeit ein Strafverfahren läuft. Gerade dieses Verfahren soll ihn getrieben haben, so die Verteidigung, den nunmehr Verurteilten zu Unrecht zu belasten.

Daneben konnte sich das Gericht allerdings auch auf ein Geständnis des Angeklagten in sechs Fällen, belastende E-Mails und auf die große Quantität von Ampullen, Tabletten und Pulvern, welche allesamt bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt werden konnten, stützen. Zurückzuführen ist das Strafmaß unter anderem auf die Umstände, dass die angebotenen Präparate als hoch gesundheitsgefährdend einzustufen seien und damit eine Ausnutzung des Unwissens der Abnehmer vorläge.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask