Doping

Dopingsperre für Julia Efimova

Julia Efimova, Brustschwimmerin und dreifache Weltmeisterin, ist vom internationalen Dachverband FINA mit einer Sperrfrist von 16 Monaten belegt worden. Im Rahmen einer Trainingskontrolle in Los Angeles wurde der 22-jährigen Russin die Einnahme des anabolen Steroids Dehydroepiandrosteron (DHEA) nachgewiesen. Nach FINA-Auffassung soll die verbotene Substanz mit einem Nahrungsergänzungsmittel in den Organismus gelangt sein. Allerdings erklärte der Weltschwimmverband, dass Efimova keine Absicht unterstellt werden könne. Sie bleibt bis zum 28. Februar 2015 gesperrt, kann daher an der Weltmeisterschaft im Juli 2015 im heimischen Russland teilnehmen. Die Olympia-Dritte von London akzeptiert das Urteil. „Ich werde wohl nicht in Berufung gehen. Das kostet Energie, Zeit und vor allem Geld“, so Efimova. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Das Wichtigste ist jetzt, mit der Vorbereitung auf die WM in Kazan und Olympischen Spiele in Rio zu beginnen.“, erklärte sie weiterhin.

Zur Sperre kommt eine Streichung aller Resultate seit Oktober 2013. Somit können die deutschen Schwimmer Steffen Deibler, Caroline Ruhnau, Christian Diener und Dorothea Brandt, welche bei der Europameisterschaft der Kurzbahn im Dezember 2013 in der Mixed-Staffel ursprünglich Silber holten, darauf hoffen, sich nachträglich Europameister nennen zu dürfen. Obendrein wurde Efimovas 200-Meter-Brust-Weltrekord von 2:14.39 Minuten annulliert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel entlarvt

Wettkampfsportler aufgepasst! Insbesondere für Triathleten, Läufer, Schwimmer und Radler, die sich auf einen Wettkampf vorbereiten, gilt, bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln Acht zu geben. Wie die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) mitteilt, fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel. Dieses soll den Arzneistoff Oxilofrin, welcher gem. S6 b. auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geführt wird, enthalten und keine entsprechende Deklarierung aufweisen.

Der Konsum eines solchen Nahrungsergänzungsmittels kann trotz Unwissens zu Disqualifikation und Sperre führen, denn ausschlaggebend ist der strict-liability-Grundsatz. Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Organismus gelangt. Demnach trägt er die Beweislast für etwaige Fehler in der Transportkette oder bei der Laboranalyse. Die Gegenbeweiserbringung könnte unter Umständen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zudem sind gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen. Um das Verunreinigungsrisiko zu mindern, empfiehlt es sich, die Nahrungsergänzungsmittel einer Prüfung zu unterziehen. Dem Sportler steht beispielsweise die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Testresultate zum gewünschten Produkt, soweit Tests durchgeführt wurden, über die Internetpräsenz der „Kölner Liste“ zu informieren. Neuerdings ist die „Kölner Liste“ auch als App erhältlich. Sie ist „in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden“, so die Mitteilung der NADA.

Nicht nur in Deutschland finden sich immer wieder verdächtige Produkte. Kürzlich warnte die Australische Anti-Doping-Agentur (ASADA) vor einem Energydrink. Dieser könne Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten. Daher: Größte Vorsicht, insbesondere vor Wettkämpfen!

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Der „Sieben-Punkte-Plan“

Die Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi sowohl in der A- als auch in der B-Probe positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Grund hierfür war wahrscheinlich ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel.

Auf Empfehlung des juristischen Beirats folgte nun gestern, Dienstag den 13.05.2014,  in Rottenbach die Reaktion des deutschen Skiverbandes. Es  wurde ein Sieben-Punkte-Plan erarbeitet, welcher den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln verbessern soll. Geplant ist eine Überprüfung der Vergaberichtlinien und Verteilungswege der Mittel durch den DSV. Zudem soll der Anti-Doping-Beauftragte des Deutschen Skiverbandes den bisherigen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln analysieren und eine stärkere Aufklärung zu deren korrekter Verwendung leisten. Letztlich soll eine eventuelle Erweiterung des geprüften Nahrungsmittelergänzungsangebotes vorgenommen werden. Evi Sachenbacher-Stehle bestritt von vornherein bewusstes Doping. Ihr droht dennoch eine zweijährige Wettkampfsperre. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Anklage gegen Senioren-Weltmeister im Bankdrücken

Wegen Verdachts des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen einen 63-jährigen Kraftsportler aus Elmshorn erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im großen Stil mit Anabolika gehandelt zu haben. So soll der Angeschuldigte Präparate mit anaboler Wirkung in seinem Sportstudio vertrieben und die Einnahmen daraus wiederum in dessen Betrieb investiert haben. Der illegale Handel sei darüber hinaus bandenmäßig organisiert worden. „Die Anklage richtet sich wegen Beihilfe auch gegen die 50-jährige Lebensgefährtin des Beschuldigten und einen 47 Jahre alten Helfer“, erläuterte Oberstaatsanwalt Dietmar Pickert.

Bereits im November 2012 erging ein Haftbefehl gegen den in Verdacht stehenden Senioren-Weltmeister im Bankdrücken. Damals durchsuchten Beamte insgesamt 41 Objekte in 6 Bundesländern. Ermittelt wurde gegen 35 Personen. Als Kopf der Bande galt eben jener Elmshorner Sportstättenbetreiber. Im Dezember 2012 wurde allerdings Haftverschonung wegen Krankheit erteilt.

Der Prozess, welcher bisher noch nicht terminiert wurde, soll zunächst vor einem Schöffengericht geführt werden. Das Schöffengericht kann Freiheitsstrafe bis maximal 4 Jahre verhängen. Dennoch „besteht auch die Möglichkeit, dass die Richter das Verfahren an das Landgericht verweisen, wenn sie eine höhere Strafe für erforderlich halten“, so Pickert.

Nach aktuell geltender Gesetzeslage ist der Besitz von Dopingmitteln in geringer Menge ebenso wie die Anwendung bei sich selbst nicht strafbedroht. Strafbewehrt sind das Inverkehrbringen, die Verschreibung, die Anwendung bei anderen Personen und der Besitz einer nicht geringen Menge zu Dopingzwecken im Sport. Beim Inverkehrbringen reicht allerdings schon das Bereithalten zur Abgabe an Dritte aus. Die sportrechtspolitische Diskussion wird sicher eine weitere Novellierung der Strafnormen des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Folge haben oder aber ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz auf den Weg bringen. Das ist lediglich eine Frage der Zeit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre für Marathonläuferin Shobukhova

Der russischen Leichtathletin Lilija Shobukhova wurde von ihrem nationalen Verband eine 2-jährige Dopingsperre auferlegt. Da die Sperrfrist für die bislang zweitschnellste Marathonläuferin der Welt rückdatiert wurde, bleibt sie bis zum 23. Januar 2015 suspendiert. Zudem wurden alle Titel und Rekorde, welche Shobukhova nach dem 9. Oktober 2009 erzielt hat, annulliert. Die Sanktionen gegen die Chicago-Marathon-Gewinnerin von 2011 sollen sich auf Unregelmäßigkeiten im ihrem biologischen Pass stützen.

„Wir bedauern das sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit“, kommentierte Verbandspräsident Valentin Balakhintshev die Entscheidung. Obendrein wird die zweimalige Gesamtsiegerin der World-Marathon-Majors-Serie (WWM) wohl die dabei erlaufenen Preisgelder von rund 1 Million USD zurückzahlen müssen. Die über die USA, Asien und Europa gestreckte Marathon-Rennserie unterstütze alle Maßnahmen, die der Integrität dienen, erklärte WWM-Generalsekretär Nick Bitel in einer Stellungnahme. Dies könnte der deutschen Marathonathletin Irina Mikitenko zugute kommen – als Nachrückerin dürfte sie sich über hohe Nachzahlungen freuen. „Betrüger müssen verstehen, dass sie in unserem Sport nicht willkommen sind und erwischt werden“, so Bitel abschließend.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask