Doping

Xenon als Dopingmittel nachweisbar

Das Edelgas Xenon sorgt, wenn es eingeatmet wird, für eine Verbesserung der Ausdauer und Leistung. Dies geschieht durch Anregung der Bildung von körpereigenem Erythropoietin (EPO).

Im Zuge von Berichten während der olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi wurde auch die Welt-Antidoping-Agentur auf die in Russland bereits gängige Xenon-Doping-Praxis aufmerksam. So gab es dort offizielle Empfehlungen, von staatlichen Forschungsinstituten im Training und vor Wettkämpfen eine 50:50-Mischung des Gases mit Sauerstoff einige Minuten einzuatmen. Wie Tierversuche zuvor gezeigt hatten, konnte dadurch eine Steigerung des EPO-Wertes um bis zu 160% innerhalb eines Tages erreicht werden.

Die WADA reagierte: seit April 2014 stehen nun auch die Edelgase Xenon und Argon auf der Liste der im Sport verbotenen Substanzen. Allerdings war bis vor kurzem nicht klar, ob die Gase überhaupt bei Dopningkontrollen nachgewiesen werden können.

Wissenschaftler des Zentrums für präventie Doping-Forschung der Universität Köln begaben sich nun auf Spurensuche nach dem Edelgas im Blutplasma. Die Studie hat erfolgreich gezeigt, dass Xenon im Blut nachgewiesen werden kann. Auch erwiesen sich die in den meisten Dopinglaboren gängigen Geräte als exakt genau, um selbst geringe Mengen des Gases zu entlarven. Zudem wurde durch die Tests belegt, dass das Edelgas noch bis zu 24 Stunden nach dem Einatmen im Blut präsent ist. Somit könnten zukünftig Athleten, welche unmittelbar vor einem Wettkampf Xenon zu sich nehmen, den Doping-Fahndern in Netz gehen.

Die Pilotstudie und ihre Ergebnisse zeigen letztlich, dass das Xenon-Doping wohl bald geahndet werden kann. Allerdings müssen bis dahin noch weitere Tests erfolgen, welche genauer erkennen lassen, wie sich Xenonwerte im Blut bei sehr kurzen Einatmungszeiten oder bei sehr niedrigen Dosierungen verhalten.

Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Deco

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den ehemaligen Fußballnationalspieler Portugals vom Dopingvorwurf freigesprochen. Am 30. März letzten Jahres wurden Deco angeblich verbotene Substanzen in seinem Organismus nachgewiesen. Die Resultate des Dopinglabors von Rio de Janeiro wurden in Lausanne geprüft und für fehlerhaft befunden. Die einjährige Sperre wurde aufgehoben.

Bereits im August 2013 wurde dem brasilianischen Labor, welches Decos Proben auswertete, aufgrund von Fehlern die Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) entzogen. Da außerderm kein einziges Dopinglabor Brasiliens eine WADA-Akkreditierung vorweisen kann, werden die Dopingproben bei der Weltmeisterschaft 2014 zur Prüfung in die Schweiz geflogen werden müssen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Anti-Doping-Gesetz – ein nächster Schritt!

Nachdem in jüngster Vergangenheit insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern die Debatte um ein Anti-Doping-Gesetz intensiv vorantrieben, hat Bundesjustizminister Heiko Maas nunmehr angekündigt, noch im laufenden Jahr ein solches Gesetz auf Bundesebene vorzulegen. Vorgesehen seien Freiheits- und Geldstrafen, so der SPD-Politiker. Zudem sollen Besitz und Vertrieb von verbotenen Substanzen zu Dopingzwecken ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden. Ins Visier geraten somit nicht nur Sportler, sondern auch Dopingärzte.

„Betrug ist zum Beispiel, wenn sich im Profisport Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten“, erklärte Maas, „sie bevorteilen sich gegenüber anderen, nicht gedopten Sportlern, und sie kriegen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten.“

Das kommende Gesetz soll sich primär an den Leistungssport richten. „Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist“, betonte der Bundesjustizminister. Grund hierfür seien praktische Erwägungen. Maas: „Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?“

Interessant wird sein, ob eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit Teil des Anti-Doping-Gesetzes sein wird. Angesichts des diesbezüglich bestehenden Meinungskonflikts, sollte Klarheit geschaffen werden. Das Anti-Doping-Gesetz wäre hierfür womöglich eine gute Gelegenheit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Asafa Powell wehrt sich gegen Dopingsperre

Asafa Powell, einstiger 100-m-Weltrekordhalter, akzeptiert seine Dopingsperre nicht und zieht nun erwartungsgemäß vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Ein Anhörungstermin wurde bisher nicht festgelegt. Im April 2014 wurde dem 31-jährigen Jamaikaner eine 18-monatige Sperrfrist auferlegt, welche jedoch aufgrund einer Rückdatierung bereits am 28. Dezember diesen Jahres ausläuft.

Powell war das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen worden. Er bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Das Urteil wurde seitens der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) damit begründet, dass der Sprintstar fahrlässig gehandelt habe und dementsprechend schuldig sei. Dies entspricht dem im Leistungssport geltenden strict-liability-Prinzip. „Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten, dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in seinen Körper gelangen. Die Athleten tragen die Verantwortung dafür, wenn in ihren Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben verbotene Wirkstoffe, deren Metaboliten oder Marker nachgewiesen werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Athleten nachgewiesen werden […]“, so Artikel 2.1.1 des Welt-Anti-Doping-Agentur-Codes. Sinngemäß wurde diese Passage (nahezu) durchweg von allen nationalen Anti-Doping-Agenturen der Welt übernommen.

Im Januar erklärte Asafa Powell, sein Trainer Chris Xuereb wäre für den positiven Dopingtest verantwortlich. Er hätte ihm ein fragwürdiges Nahrungsergänzungsmittel, welches die verbotene Substanz enthält, ausgehändigt. Unter anderem deshalb soll Powell eine Verkürzung seiner Sperrfrist fordern. Letztlich ist es nun Sache des CAS, darüber zu entscheiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

(Doping-)Blutkontrollen nach Bundesligaspielen

Rainer Koch, der Vizepräsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), kündigte die Ausweitung der Blutuntersuchung auf Wettkampfkontrollen an. So sollen ab Beginn der Zweitligasaison am ersten Augustwochenende auch die Spieler der Fußball-Bundesliga nach den Ligaspielen Blutproben abgegeben. In der vergangenen Saison führte bereits die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) derartige Proben im Training der Bundesligaklubs ein.

Koch argumentiert auf einer Podiumsdiskussion in Frankfurt vergangenen Mittwoch wie folgt: „Die Nada sagt uns, dass ein Verhältnis von 15% Blutproben und 85% Urinproben vernünftig ist. Ich denke, so werden wir es handhaben.“ Das heißt im Klartext für die Spieler: Bei Zugrundelegung der etwa 2.200 Test, welche die Nada und der DFB in der letzten Saison durchgeführt haben, wovon rund 1.700 Tests im Wettkampf genommen wurden, würde zukünftig drei bis vier Spielern pro Spieltag Blut abgenommen werden.

Offen ist allerdings noch, wer die Verantwortung für die Durchführung der Blutporben übernehmen wird. Bislang wird durch den DFB per Zufallsgenerator ausgewählt, welche Spieler nach den Bundesligaspielen zu den Doping-Proben verpflichtet werden. Ab dem 01. Januar 2015 gilt jedoch ein neuer Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur, welcher Kontrollen in Verantwortung der Nada vorschreibt.

Es bleibt demnach abzuwarten, ob die Nada die Überwachung und Prüfung der Tests übernehmen wird. Koch stellt letztlich klar: „Es ist zwischen der Nada und uns unstrittig, dass der DFB nicht entscheiden muss, welcher Spieler zur Kontrolle gebeten wird und welcher Arzt die Probe übernimmt.“

Prof. Dr. Steffen Lask