Doping

FIFA testet 7 Costa Ricaner

Bei der Weltmeisterschaft in Brasilien spielen die süd- und mittelamerikanischen Teams groß auf, von den europäischen Spitzenvertretern hingegen sind schon nach der Vorrunde nicht mehr allzu viele übrig. Der Weltfußballverband (FIFA) scheint sich bei ihren Dopingkontrollen an den Spielresultaten zu orientieren. Eine anderweitige Erklärung hinsichtlich des Vorgehens nach dem Spiel Italien vs. Costa Rica scheint es nicht zu geben, oder doch?

Nach dem Überraschungssieg der Mittelamerikaner gegen den Weltmeister von 2006 kontrollierte die FIFA gleich 7 Spieler von Costa Rica. Üblich sind 2 Tests pro Mannschaft. Diese Abweichung rief sogleich prominente Kritiker auf den Plan. Maradona, argentinisches Fußballidol, sah darin einen Regelverstoß. „Vielleicht zahlen die großen Sponsoren ja nicht die versprochenen Summen, wenn Nationen wie Italien vorzeitig ausscheiden. Warum testet man 7 Costa Ricaner und nicht 7 Italiener“, so der Weltmeister von 1986. „Das ist gegen die Regeln. So etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Auch auf Seiten von Costa Rica sorgte die Dopingkontrolle für Unmut. „Wir glauben an, akzeptieren und vertrauen den von der Fifa durchgeführten Dopingkontrollen, aber wir wollen eine Erklärung, warum so viele Spieler kontrolliert wurden“, erklärte Adrian Gutierrez, Funktionär des costa-ricanischen Verbands. Es werde befürchtet, dass die Nationalmannschaft des Dopings verdächtigt werde.

Ein Blick in die Doping Control Regulations for FIFA Competitions and Out of Competition dürfte allerdings alle Verschwörungstheorien beseitigen: „Nr. 3.1 – A minimum of two players from each competing team shall be tested at every match at which doping tests are to be carried out.“ Ein Regelverstoß liegt demnach nicht vor. Zudem erklärte die FIFA, die 5 zusätzlichen Tests hätten der Vervollständigung der Routinekontrolle gedient. Diese sollen nunmehr alle 736 Spieler absolviert haben.

Dennis Cukurov

Asafa Powell wieder startberechtigt!

Wie der offiziellen Mitteilung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) zu entnehmen ist, darf Asafa Powell vorläufig wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Eine endgültige Entscheidung des CAS steht noch aus. Sollte zulasten Powells geurteilt werden, müsse der einstige 100-Meter-Weltrekordler seine ursprünglich bis zum 20.12.2014 datierte Restsperre nachträglich verbüßen, so die Mitteilung. Die gleichen Bedingungen sollen auch für Sherone Simpson gelten.

Im April 2014 wurde der jamaikanische Sprinter von der  jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) mit einer 18-monatigen Sperrfrist belegt. Ihm wurde das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen. Der 31-Jährige bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Er akzeptierte seine Dopingsperre nicht und zog vor den CAS in Lausanne, um eine Reduzierung seiner Sperre auf 3 Monate zu bewirken. Aus der vorläufigen Startberechtigung können unmittelbar keine Rückschlüsse auf die Entscheidung in der Hauptsache gezogen werden. Bleibt abzuwarten, wie der Endschiedsspruch des CAS aussehen wird.

Dennis Cukurov

WADA legt in Sachen Bruyneel nach

Die durch ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) festgesetzte Sperrfrist von 10 Jahren gegen Johan Bruyneel, den ehemaligen Radsportmanager und Mentor von Lance Armstrong, wird die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anfechten. Sie soll nach Durchsicht der Urteilsbegründung mit der Höhe der Sperre nicht einverstanden sein und deshalb vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen wollen. Im AAA-Urteil hieß es im April 2014, Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen.

Die WADA fordere eine längere Sperrfrist, „um die Athleten am besten zu schützen und für einen sauberen Radsport zu sorgen“, so die offizielle Mitteilung. Unterstützung erfahre die Institution vom Radsportweltverband (UCI) und der US-Anti-Doping-Agentur (USADA). Letztere initiierte das ursprüngliche Verfahren vor der AAA.

Zusätzlich sollen die 8-Jahres-Sperren von 2 seinerzeit betreuend tätigen Personen, Dr. Pedro Celaya (Arzt) und Jose „Pepe“ Marti (Trainer), angefochten werden. Bemerkenswert, mit welchem Nachdruck – trotz nicht allzu kurz geratener Sperrfristen – der Dopingkampf seitens WADA, UCI und USADA geführt wird. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

Dennis Cukurov

Datenbank für Dopingpräventionsprojekte

Die Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) hat eine Datenbank für Dopingpräventionsprojekte erstellt. Laut Mitteilung der NADA soll „die Datenbank einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen und Projekte in der Dopingprävention ermöglichen.“ Weiterhin sollen die „Netzwerkarbeit und Kooperationen [dadurch] gefördert und optimiert werden.“ Das Projekt ziele auf die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Synergieeffekten ab und sei für jeden frei zugänglich. Nunmehr werden alle Akteure aufgefordert, etwaige Aktivitäten und Projekte einzutragen. So soll die Dopingprävention durch Mitarbeit und Erfahrungsbündelung nach vorne gebracht werden.

Die Dopingprävention ist gewissermaßen das Gegenstück zum Kontroll- und Sanktionssystem in Sachen Doping. „Ziel der Dopingprävention ist es, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird“, so Artikel 15 des NADA-Codes. Weiterhin, so der besagte Artikel, sollen Athleten „im Sinne des Fairplays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit […] davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.“ Die Aufforderung zum Mitwirken an der Datenbank kann demnach nur unterstützt werden, denn das Kontroll- und Sanktionssystem hat bekanntlich Grenzen.

Dennis Cukurov

Linke-Fraktion gibt neue Impulse in Sachen „Sportschutzgesetz“

Die Linksfraktion des Bundestags hat die Anti-Doping-Gesetz-Debatte weiter vorangetrieben. Bei der eigens veranstalteten Konferenz „Rote Karte für Doping im Sport“ hat sich die Fraktion für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen und zudem Stellung zu einigen Einzelheiten bezogen.

Spitzensport sei nunmehr als eigenständiger Wirtschaftszweig anzusehen, hieß es. „Eine negative Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Sport auch eine Plattform für kriminelle Machenschaften ist“, so ein Antragsentwurf an die Bundesregierung. „Wir haben gesagt, wir machen einen eigenen Antrag, indem wir Eckpunkte auflisten, die in einem solchem Gesetzesentwurf berücksichtigt werden sollten“, so André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. Dabei soll der Tatbestand des Sportbetrugs im Mittelpunkt des Antragsentwurfs stehen. Eine Besitzstrafbarkeit hingegen sei nicht vorgesehen. So soll die Fraktion DIE LINKE hierbei weiterhin auf die aktuelle Akzentuierung auf die Hintermänner der Dopingaktivitäten setzen. Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sprach von einem „Sportschutzgesetz“ und betonte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. Angesichts hoher Summen, die im und durch den Sport umgesetzt werden, verursache Doping schwere Schäden. Die ganze Thematik sei „nicht zu allererst eine parteipolitische Frage, sondern es ist eine Frage, die wirklich die Gesellschaft angeht“, so Bartsch.

Bleibt abzuwarten, wie die kürzlich angekündigte Gesetzesvorlage auf Bundesebene aussehen wird. Fakt ist, dass klare Regelungen notwendig sind. Wie und inwiefern Einzelheiten ausgestaltet werden sollten, dürfte allerdings weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.

Dennis Cukurov