Wie der offiziellen Mitteilung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) zu entnehmen ist, darf Asafa Powell vorläufig wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Eine endgültige Entscheidung des CAS steht noch aus. Sollte zulasten Powells geurteilt werden, müsse der einstige 100-Meter-Weltrekordler seine ursprünglich bis zum 20.12.2014 datierte Restsperre nachträglich verbüßen, so die Mitteilung. Die gleichen Bedingungen sollen auch für Sherone Simpson gelten.
Im April 2014 wurde der jamaikanische Sprinter von der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) mit einer 18-monatigen Sperrfrist belegt. Ihm wurde das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen. Der 31-Jährige bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Er akzeptierte seine Dopingsperre nicht und zog vor den CAS in Lausanne, um eine Reduzierung seiner Sperre auf 3 Monate zu bewirken. Aus der vorläufigen Startberechtigung können unmittelbar keine Rückschlüsse auf die Entscheidung in der Hauptsache gezogen werden. Bleibt abzuwarten, wie der Endschiedsspruch des CAS aussehen wird.
Dennis Cukurov
Die durch ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) festgesetzte Sperrfrist von 10 Jahren gegen Johan Bruyneel, den ehemaligen Radsportmanager und Mentor von Lance Armstrong, wird die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anfechten. Sie soll nach Durchsicht der Urteilsbegründung mit der Höhe der Sperre nicht einverstanden sein und deshalb vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen wollen. Im AAA-Urteil hieß es im April 2014, Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen.
Die WADA fordere eine längere Sperrfrist, „um die Athleten am besten zu schützen und für einen sauberen Radsport zu sorgen“, so die offizielle Mitteilung. Unterstützung erfahre die Institution vom Radsportweltverband (UCI) und der US-Anti-Doping-Agentur (USADA). Letztere initiierte das ursprüngliche Verfahren vor der AAA.
Zusätzlich sollen die 8-Jahres-Sperren von 2 seinerzeit betreuend tätigen Personen, Dr. Pedro Celaya (Arzt) und Jose „Pepe“ Marti (Trainer), angefochten werden. Bemerkenswert, mit welchem Nachdruck – trotz nicht allzu kurz geratener Sperrfristen – der Dopingkampf seitens WADA, UCI und USADA geführt wird. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
Dennis Cukurov
Die Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) hat eine Datenbank für Dopingpräventionsprojekte erstellt. Laut Mitteilung der NADA soll „die Datenbank einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen und Projekte in der Dopingprävention ermöglichen.“ Weiterhin sollen die „Netzwerkarbeit und Kooperationen [dadurch] gefördert und optimiert werden.“ Das Projekt ziele auf die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Synergieeffekten ab und sei für jeden frei zugänglich. Nunmehr werden alle Akteure aufgefordert, etwaige Aktivitäten und Projekte einzutragen. So soll die Dopingprävention durch Mitarbeit und Erfahrungsbündelung nach vorne gebracht werden.
Die Dopingprävention ist gewissermaßen das Gegenstück zum Kontroll- und Sanktionssystem in Sachen Doping. „Ziel der Dopingprävention ist es, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird“, so Artikel 15 des NADA-Codes. Weiterhin, so der besagte Artikel, sollen Athleten „im Sinne des Fairplays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit […] davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.“ Die Aufforderung zum Mitwirken an der Datenbank kann demnach nur unterstützt werden, denn das Kontroll- und Sanktionssystem hat bekanntlich Grenzen.
Dennis Cukurov
Die Linksfraktion des Bundestags hat die Anti-Doping-Gesetz-Debatte weiter vorangetrieben. Bei der eigens veranstalteten Konferenz „Rote Karte für Doping im Sport“ hat sich die Fraktion für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen und zudem Stellung zu einigen Einzelheiten bezogen.
Spitzensport sei nunmehr als eigenständiger Wirtschaftszweig anzusehen, hieß es. „Eine negative Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Sport auch eine Plattform für kriminelle Machenschaften ist“, so ein Antragsentwurf an die Bundesregierung. „Wir haben gesagt, wir machen einen eigenen Antrag, indem wir Eckpunkte auflisten, die in einem solchem Gesetzesentwurf berücksichtigt werden sollten“, so André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. Dabei soll der Tatbestand des Sportbetrugs im Mittelpunkt des Antragsentwurfs stehen. Eine Besitzstrafbarkeit hingegen sei nicht vorgesehen. So soll die Fraktion DIE LINKE hierbei weiterhin auf die aktuelle Akzentuierung auf die Hintermänner der Dopingaktivitäten setzen. Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sprach von einem „Sportschutzgesetz“ und betonte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. Angesichts hoher Summen, die im und durch den Sport umgesetzt werden, verursache Doping schwere Schäden. Die ganze Thematik sei „nicht zu allererst eine parteipolitische Frage, sondern es ist eine Frage, die wirklich die Gesellschaft angeht“, so Bartsch.
Bleibt abzuwarten, wie die kürzlich angekündigte Gesetzesvorlage auf Bundesebene aussehen wird. Fakt ist, dass klare Regelungen notwendig sind. Wie und inwiefern Einzelheiten ausgestaltet werden sollten, dürfte allerdings weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.
Dennis Cukurov
Das Edelgas Xenon sorgt, wenn es eingeatmet wird, für eine Verbesserung der Ausdauer und Leistung. Dies geschieht durch Anregung der Bildung von körpereigenem Erythropoietin (EPO).
Im Zuge von Berichten während der olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi wurde auch die Welt-Antidoping-Agentur auf die in Russland bereits gängige Xenon-Doping-Praxis aufmerksam. So gab es dort offizielle Empfehlungen, von staatlichen Forschungsinstituten im Training und vor Wettkämpfen eine 50:50-Mischung des Gases mit Sauerstoff einige Minuten einzuatmen. Wie Tierversuche zuvor gezeigt hatten, konnte dadurch eine Steigerung des EPO-Wertes um bis zu 160% innerhalb eines Tages erreicht werden.
Die WADA reagierte: seit April 2014 stehen nun auch die Edelgase Xenon und Argon auf der Liste der im Sport verbotenen Substanzen. Allerdings war bis vor kurzem nicht klar, ob die Gase überhaupt bei Dopningkontrollen nachgewiesen werden können.
Wissenschaftler des Zentrums für präventie Doping-Forschung der Universität Köln begaben sich nun auf Spurensuche nach dem Edelgas im Blutplasma. Die Studie hat erfolgreich gezeigt, dass Xenon im Blut nachgewiesen werden kann. Auch erwiesen sich die in den meisten Dopinglaboren gängigen Geräte als exakt genau, um selbst geringe Mengen des Gases zu entlarven. Zudem wurde durch die Tests belegt, dass das Edelgas noch bis zu 24 Stunden nach dem Einatmen im Blut präsent ist. Somit könnten zukünftig Athleten, welche unmittelbar vor einem Wettkampf Xenon zu sich nehmen, den Doping-Fahndern in Netz gehen.
Die Pilotstudie und ihre Ergebnisse zeigen letztlich, dass das Xenon-Doping wohl bald geahndet werden kann. Allerdings müssen bis dahin noch weitere Tests erfolgen, welche genauer erkennen lassen, wie sich Xenonwerte im Blut bei sehr kurzen Einatmungszeiten oder bei sehr niedrigen Dosierungen verhalten.
Prof. Dr. Steffen Lask