Doping

Geht die Dopingjagd zu weit?

Doping II

Am Fall Kraus zeichnet sich derzeit ein Exempel, welches die Dopingkontrollmaßnahmen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beleuchtet. Nicht die Verwendung unerlaubter Substanzen, sondern Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse wurden dem Handballprofi zum Verhängnis und führten zu einer vorläufigen Suspendierung. Athleten haben fortwährend Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations und Management System (ADAMS) einzutragen. Dadurch sollen etwaige Dopingvergehen außerhalb von Wettkämpfen verhindert werden. Ein Blick auf die Details des Meldesystems macht deutlich, dass umfassende Informationen eingeholt werden. So sollen betroffene Sportler mitunter den Erstwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort, die E-Mail-Adresse, Festnetz- und Mobilfunknummer, Ort und Zeit des Trainings und der Trainingslager übermitteln. Regelmäßige Tätigkeiten unterliegen einer Quartalsmeldung.

Diese Pflichten, denen die Athleten gerecht werden müssen, lassen die Frage aufkommen, ob die Maßnahmen der NADA notwendig oder ungerechtfertigt sind. Geht die NADA zu weit oder sind solch strenge Vorgaben unumgänglich, um einen dopingfreien Sport gewährleisten zu können?

Jedenfalls stößt das Anti-Doping-Programm auf Kritik, nicht nur bei Athleten, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Tatsächlich erscheint ein Grundrechtseingriff nicht abwegig. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Die NADA weicht der Kritik unter Verweis auf die gültigen Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aus. „Ein effektives und qualitativ auf hohem Niveau stehendes Kontrollsystem braucht unangekündigte, unberechenbare Kontrollen“, so die Stellungnahme: „Sie sind auch für die Athleten die einzige Chance, um dem oft geäußerten Generalverdacht zu begegnen und nachzuweisen, dass sie sauber ihren Sport betreiben.“

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sachenbacher-Stehle geht zum CAS

Evi Sachenbacher-Stehle – zweifache Olympiasiegerin – hat erwartungsgemäß angekündigt, gegen die zweijährige Maximal-Dopingsperre – verhängt vom Biathlon-Weltverband IBU – vorgehen zu wollen. Sie strebe nach einem gerechten Urteil, so Sachenbacher-Stehle. Die Athletin war am 17.02.2014 in Sotschi positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Sie hatte den positiven Dopingtest mit der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels erklärt. Das Präparat war nicht offiziell auf „Verunreinigungen“ getestet worden. In spätere Untersuchungen haben sich die Kontaminierungen bestätigt. Die Profi-Wintersportlerin wird nunmehr den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anrufen müssen, um eine Reduzierung der Sperrfrist zu erreichen. Bleibt abzuwarten, ob sie dabei erfolgreich sein wird. Anderenfalls könnte ihre sportliche Laufbahn wohl beendet sein.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Erneut Dopingsperren!

Doping ist allgegenwärtig, wird betrieben und bekämpft. Hier Neuigkeiten aus dem Radsport und wiederholt aus dem Biathlon:

Nachdem Unregelmäßigkeiten im biologischen Pass von Jonathan Tiernan-Locke, einem britischen Radrennfahrer des Sky-Teams, entdeckt wurden, wies der Weltradsportverband (UCI) den britischen Radsportverband (BC) an, ein Disziplinarverfahren gegen den Sieger der Tour of Britain 2012 zu eröffnen. Im Ergebnis wurde ein Dopingverstoß festgestellt. Der Sky-Profi wurde von der UCI für 2 Jahre – bis zum 31.12.2015 – gesperrt, sein der Triumph bei der Rundfahrt um Großbritannien annulliert. Obendrein hat sein Arbeitgeber den bestehenden Vertrag umgehend aufgelöst. Besonders ärgerlich, da Tiernan-Locke erst zur Saison 2013 vom Profiteam der letztjährigen Tour-de-France-Sieger verpflichtet wurde. Im Zeitraum, welcher letztlich zum Dopingverstoß führte, fuhr der 29-Jährige unterklassig.

Nachdem Ekaterina Jurjeva, ehemalige Biathlon-Weltmeisterin, bereits im Jahr 2008 des EPO-Dopings überführt und für 2 Jahre gesperrt worden war, ergaben Ende letzten Jahres gleich 2 Trainingsproben positive Befunde. Nunmehr wurde sie vom Weltbiathlonverband (IBU) als Wiederholungstäterin für 8 Jahre gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 23.12.2013 an. Die 31-jährige Russin soll ihre Karriere allerdings bereits für beendet erklärt haben. Bei der gleichen Trainingskontrolle in Slowenien wurde zudem Jurjevas Landsfrau Irina Starych positiv getestet. Da sie hingegen zum ersten Mal des Dopings überführt wurde, erhielt die Europameisterin von 2013 eine 2-jährige Sperre. Sie galt vor den Olympischen Winterspielen in Sotchi als aussichtsreichste Medaillenanwärterin in ihrer Disziplin des Gastgeberlandes.

Nach Evi Sachenbacher-Stehle sind Jurjeva und Starych Biathletinnen Nr. 2 und 3, die die IBU innerhalb kürzester Zeit aus dem Verkehr zieht. Es drängt sich die Frage auf, ob die Fälle Sachenbacher-Stehle, bei dem fahrlässiger Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln zur 2-jährigen Sperre führte, und Starych, bei dem Blutdoping den Hintergrund zeichnet, vergleichbar sind, was mir guten Argumenten bezweifelt werden kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Maximalsperre für Sachenbacher-Stehle

Evi Sachenbacher-Stehle, deutsche Biathletin, wurde vom Weltbiathlonverband (IBU) mit einer 2-jährigen Dopingsperre belegt. Damit findet das seit den Olympischen Winterspielen in Sotchi andauernde Verfahren sein vorläufiges Ende. Die 33-Jährige hat nun 21 Tage Zeit, um die ausgesprochene Sanktion vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anzufechten. Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 17. Februar 2014 und umfasst das Maximalmaß für Erstvergehen.

„Das nun endlich vorliegende Urteil ist natürlich heftig. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Dopingsünder gestellt wird“, so Sachenbacher-Stehle in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll. Wir werden nun die Urteilsbegründung in aller Ruhe analysieren und uns dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen äußern.“

Sachenbacher-Stehle wurde die verbotene Substanz Methylhexanamin nachgewiesen. Sie bestritt wissentliches Doping. Ihre Verteidigung sprach von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“, welcher letztlich zu den positiven Befunden geführt haben soll.

Nichtsdestotrotz ist jeder Athlet selbst dafür verantwortlich, dass keine Dopingmittel in seinen Organismus gelangen, denn es gilt der strict-liability-Grundsatz. Demnach ist es unerheblich, ob der Sportler wissentlich oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Dennoch sind prinzipiell Milderungsmöglichkeiten gegeben, welche die IBU wohl nicht heranziehen wollte. Bleibt abzuwarten, ob Sachenbacher-Stehle ggf. vor dem CAS erfolgreich gegen die Zweijahressperre wird vorgehen können.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre nach Karriereende für Menchov

Denis Menchov, zweifacher Sieger der Vuelta a Espana und Triumphator des Giro d’Italia 2009, wurde vom Radsportweltverband (UCI) mit einer 2-jährigen Dopingsperre bis zum 09. April 2015 belegt. Ungewöhnlich an dieser Sperre sind insbesondere die Umstände, dass einerseits seitens der UCI keinerlei Pressemitteilung zur Sanktionierung veröffentlicht wurde und andererseits Menchov seine Karriere wegen anhaltender Kniebeschwerden bereits im Mai 2013 beendet hat. Lediglich eine kurze Mitteilung auf der Verbandshomepage erläutert, dass Menchovs Biologischer Pass Auffälligkeiten aufwies und deshalb neben der Sperrfrist jegliche Tour-de-France-Resultate des Russen aus den Jahren 2009, 2010, 2012 gestrichen worden seien.

Eine Kommunikation via Pressemitteilung sei nicht erfolgt, weil der nunmehr 36-Jährige vor Verfahrensbeginn seinen Rücktritt erklärte. Auch künftig sollen lediglich spektakuläre Fälle einer Pressemitteilung wert sein. Menchov wird ordnungsgemäß auf der offiziellen Sperrliste, auf der sämtliche Dopingsünder der letzten Jahre gelistet werden, geführt. Im Übrigen entspricht das Vorgehen der UCI den formalen Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Interessant ist dennoch, inwieweit sich Menchovs Knieleiden mit der Sperrfrist überschneiden. Menchovs Verkündung, seine Karriere zu beenden, kam seinerzeit überraschend. Weiterhin liegt der Verkündungszeitpunkt unmittelbar im Zeitraum des Sperrbeginns, nämlich im Mai 2013. Die Strategie einer Transparenzoffensive, mit der UCI-Präsident Brian Cookson die Reputation des Radsports verbessern möchte, scheint angesichts der Causa Menchov verfehlt. Ad hoc twitterte Cookson bereits: „Wir werden nichts unter den Teppich kehren.“  Ein umfassenderer Kommentar soll folgen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask