Doping

Freispruch für Kreuziger

Nachdem zwar der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung des tschechischen Radprofis Roman Kreuizger bestätigt hatte, hat ein Gremium des Olympischen Komitees Tschechiens (COC) den Tinkoff-Saxo-Fahrer nunmehr freigesprochen. Die vorgelegten Beweise würden eine Sperre nicht rechtfertigen, so die Begründung.

„Die UCI hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und wird nun die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen“, hieß es in einer UCI-Mitteilung. Diese Option kann auch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innerhalb einer einmonatigen Frist ziehen und die Sache ein weiteres Mal vor den CAS bringen.

Dem 28-Jährigen werden Auffälligkeiten im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorgeworfen. Das Tribunal des COC befand, die Unregelmäßigkeiten seien schlüssig klargestellt worden. Kreuziger ist ab sofort wieder startberechtigt. Aufgrund der Suspendierung zu einem zumindest für den Radsportler ungünstigen Zeitpunkt hat der Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 die mitunter wichtigsten Events des Jahres – Tour de France, Vuelta a España, UCI-Straßen-Weltmeisterschaft – verpasst.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Aktuelle Dopingfälle

Doping

In den vergangenen Tagen kamen neue Dopingfälle ans Licht.

Relativ glimpflich ist der Leichtathlet Wallace Spearmon davongekommen. Er wurde für drei Monate aus dem Verkehr gezogen, nachdem er bei einem Meeting in Edmonton positiv auf das Corticoid Methylprednisolon, welches entzündungshemmend wirkt, getestet wurde. Die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) erklärte die ungewöhnlich kurze Sperrzeit damit, dass Spearmon die Substanz nicht zur Leistungssteigerung, sondern vielmehr aus medizinischen Gründen konsumiert habe. Die Sperre wurde rückdatiert und endet am 26. November 2014, sodass der US-Sprinter bereits bei den kommenden Hallenevents starten könnte.

Vergleichbar erträglich erscheint die vorläufige Suspendierung des Radprofis Diego Ulissi durch seinen Rennstall Lampre-Merida. Dem Italiener mit schweizerischer Fahrlizenz wurde nach der elften Etappe des diesjährigen Giro d’Italia Salbutamol im Organismus nachgewiesen. Sein Team betonte zwar, die positive Probe erkläre sich durch die Einnahme eines erlaubten Medikaments wegen einer Bronchienerkrankung, suspendierte den eigenen Fahrer dennoch, nachdem der Schweizer Radsportverband (Swiss Cycling) ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. In jedem Fall soll Ulissis Salbutamolwert 900 Nanongramm pro Milliliter über dem legitimen Grenzwert gewesen sein. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Deutlich härter hat es den Schwimmer Sergej Makov ereilt. Im Anschluss an ein Weltcuprennen in Moskau, bei dem er mit seinen Teamkameraden Weltrekord über 4 x 50 Meter Lagen holte, wurde er positiv auf das muskelbildende Anabolikum Ostarin getestet. Der Weltschwimmverband (FINA) sprach nun eine zweijährige Sperre aus. Damit dürfte er die Weltmeisterschaften 2015 im heimischen Russland verpassen. Der Weltrekord hatte im Übrigen lediglich eine Woche bestand.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Kraus

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbunds (DHB) hat Michael Kraus freigesprochen. Einstimmig wurde entschieden, dass kein Anti-Doping-Verstoß begangen wurde. Jedenfalls wurde der vorgeworfene Meldeverstoß vom 20. November 2013 annuliert, sodass „es keine Grundlage für eine Sperre“ gäbe, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Der 30-Jährige ist somit ab sofort wieder spielberechtigt.

Am besagten Tag stand ein NADA-Dopingkontrolleur an der Tür des Neubaus von „Mimi“ Kraus. Niemand öffnete. Da im Nachhinein keiner der Beteiligten, weder Kontrolleur noch Kraus oder seine Freundin, einen Klingelton wahrgenommen hätten bzw. dies bezeugen könnten, sei „Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen“, erklärte Matthies. Zudem hätten die Gesamtumstände für den Handballprofi gesprochen, hieß es. So seien zum Tatzeitpunkt u.a. zahlreiche Installationsarbeiten am frisch bezogenen Reihenhaus nicht abgeschlossen gewesen.

Erleichtert reagierte Bernhard Bauer, DHB-Präsident: „Unsere Nationalspielerinnen und Nationalspieler haben im Anti-Doping-Kampf Sorgfaltspflichten, denen sie im eigenen Interesse und dem des Handballsports nachkommen müssen. Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein, allerdings wird auch deutlich, dass alle Verantwortlichen überlegen müssen, wie das Melde- und Kontrollsystem optimiert werden kann.”

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) kann Einspruch einlegen. „Die NADA wird nun die Urteilsbegründung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes abwarten, um diese in Zusammenarbeit mit der WADA eingehend zu prüfen und dann entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden“, so Lars Mortsiefer, NADA-Vorstand. Bleibt abzuwarten, ob die Sache für „Mimi“ Kraus mit dem DHB-Urteil tatsächlich abgehackt ist und er sich nunmehr ausschließlich auf seinen Sport konzentrieren kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DHB berät über Kraus-Sperre

Das Anti-Doping-Gremium des Deutschen Handballbunds (DHB) fand sich kürzlich zusammen, um nicht-öffentlich über eine etwaige Sperre des vorläufig suspendierten Michael Kraus zu verhandeln. Kraus wurde angehört, seine Freundin als Zeugin vernommen. Ein Urteil über das Strafmaß und die Zukunft des ehemaligen Handballweltmeisters ist allerdings noch nicht gefallen. „Wir haben im Zuge der Beweisaufnahme sowohl Michael Kraus zur Sache als auch weitere Zeugen gehört“, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Sachverhalt, Stellungnahmen und weitere Informationen müssten nun in einer weiteren Sitzung ausgewertet werden.

Nachdem Kraus binnen 18 Monaten 3 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen haben soll, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 2 Jahren. Weder der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) noch der Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geben konkrete Sanktionen für das dem 30-jährigen Rückraumspieler vorgeworfene Fehlverhalten vor. Die Entscheidungsgewalt liegt vorläufig in den Händen des verbandsinternen Disziplinarausschusses. Etwaige Sanktionsmaßnahmen dürften davon abhängen, ob die besagten 3 Verstöße tatsächlich als Verstöße eingestuft werden. Sollte nur ein Verstoß nicht als Übertretung der geltenden Regularien gewertet werden, könnte der ehemalige Weltmeister ungeschoren davonkommen.

Kraus verpasste inzwischen bereits den Großteil der Saisonvorbereitung. Neben der kommenden Bundesliga-Spielzeit für seinen Verein Frisch Auf Göppingen steht für den 118-maligen Nationalspieler die Handball-Weltmeisterschaft vom 11. bis 27. Januar 2015 in Katar auf dem Spiel.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Umgang mit ehemaligen Dopingsündern

Die Startliste der Diamond League in Zürich führt mit Mike Rodgers, Asafa Powell und Tyson Gay 3 Sprinter, die in jüngster Vergangenheit in Sachen Doping auffällig und mit Sperrzeiten belegt wurden. Dass ehemalige Dopingsünder nach abgessesener Sperre wieder an ordentlichen Wettkämpfen teilnehmen, ist gang und gäbe. Dies entspricht grundsätzlich den geltenden Wettkampfordnungen vieler Veranstalter und dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Das moralische Empfinden Vieler steht dieser Prozedur entgegen. So auch das des deutschen Rekordhalters über die 100 Meter, Julian Reus.

Dieser zeigte sich hinsichtlich der Startberechtigung seiner oben genannten Konkurrenten empört. „Soll der Leichtathletik begeisterte Fan für dumm verkauft werden?“, so der 26-Jährige via Twitter: „Ich verstehe die Welt nicht mehr.“

Tatsächlich erklärte Patrick Magyar, Meeting-Direktor der Diamond League, kürzlich vollmundig: „Wir wollen unser Geld nicht an Athleten verteilen, die den Ruf der Sportart beschädigt haben.“
Damit bezog er an sich erfreulicherweise klar Stellung, wollte die betroffenen Athleten nicht einladen. Nun das Gegenteil.

Sicherlich spielte bei der Entscheidung Magyars die Werbestrahlkraft des jamaikanischen und der beiden US-amerikanischen Sportler eine entscheidende Rolle.

Doch auch unter rechtlichen Gesichtspunkten wäre ein Ausschluss kritisch. Einerseits stehen Berufssportlern Grundrechte zur Seite, insbesondere die Berufsfreiheit. Ein Startverbot bzw. die fehlende Einladung käme einem Berufsverbot gleich. Diskutabel ist hingegen, ob dies im Fall der Diamond League überhaupt zuträfe. Andererseits nämlich handelt es sich bei der Leichtathletikserie um einen privaten Veranstalter und es ist bei weitem nicht das einzige Wettkampfevent, das den Sportlern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts dient.

Ein weiteres Beispiel zum Umgang mit ehemaligen Dopingsündern stellt Antonio Colom dar. Als Profiradfahrer des Dopings überführt, gesperrt worden. Als Triathlet nunmehr dennoch erfolgreich unterwegs. Darf solch ein ehemals „unsauberer“ Athlet von Wettkämpfen ausgeschlossen werden? Wünschenswert wäre, dass ein Veranstalter mal Rückgrat beweist und unfairen Sportlern die Teilnahme verweigert. Solch ein Zeichen könnte einer rechtlichen Überprüfung standhalten und zudem größte Effektivität entfalten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask