Doping

Dopingvergangenheit beim VfB Stuttgart und SC Freiburg 

Sowohl beim Freiburger Traditionsklub als auch beim Stuttgarter Bundesligisten soll (jedenfalls vor einigen Jahrzehnten) flächenmäßig gedopt worden sein. Ermittlungen einer Freiburger Evaluierungskommission sei zu entnehmen, „dass Doping in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs nur der individuellen Verantwortung einzelner Sportler überstellt war, sondern dass es über einzelne Sportverbände oder Sportvereine mitunter zentral organisiert und finanziert wurde“, so Kommissionsmitglied Dr. Singler. Medienberichten zufolge wurden Anzeichen dafür gefunden, dass bei den Fußballvereinen sowohl Anabolika als auch Clenbuterol zum Einsatz kamen. Besonders interessant erscheint der Umstand, dass der heutige Bundestrainer Joachim Löw im besagten Zeitraum sowohl beim VfB als auch in Freiburg als Spieler aktiv war. Allerdings sei laut Zwischenbericht „eine Zuordnung von Medikationen an einzelne, konkret zu benennende Spieler nach Auswertung der Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht möglich“.

Die Dopingenthüllungen berühren zwar nur die Vergangenheit, nicht die Gegenwart. Zudem dürften die nunmehr an die Öffentlichkeit vorgedrungenen Informationen den Fußballsport kaum diskreditieren. Indes sollte jenes Bild korrigiert werden, das lediglich die medienpräsenten „Doping-Sportarten“ Radsport und die Leichtathletik in einem unsauberen Licht darstellt. Doping ist ein Problem des Sports und nicht einzelner Sportarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Neues im Fall Kraus

Zuletzt sprach die Anti-Doping-Kommission des DHB „Mimi“ Kraus vom behaupteten Anti-Doping-Regelverstoß frei. Der Handballnationalspieler soll drei sog. Kontroll- und Meldeverstöße begangen haben, welche in der Regel nach den gültigen Anti-Doping-Statuten zur Dopingsperre führen. Das urteilsprechende Gremium hatte jedenfalls an einem der vorgeworfenen Fehltritte Zweifel, da für den Ausfall jener Kotrolle der Grund eine defekte Haustürklingel gewesen sei. Die NADA wiederum bezweifelte letzteres und legte entsprechende Rechtsmittel ein.

Nach einiger Zeit des medialen Stillstands in der Sache hat sich die nächste „Instanz“ gebildet. Ein ad-hoc-Schiedsgericht unter Vorsitz von Ullrich Haas, Züricher Jura-Professor und CAS-Schiedsrichter, soll die Streitigkeit entschieden werden. Ein solches Gericht ist nicht staatlich, sondern rein privat konstituiert. Es obliegt den Beteiligten, die Richter zu bestimmen. Ein entsprechender Schiedsspruch hat indes die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Wann verhandelt wird, steht noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Angelegenheit noch entwickelt. Zu wünschen ist – sowohl für Kraus, als auch für die NADA – eine alsbaldige Klärung der Umstände.

Hintergrund im Fall Kraus: 1, 2, 3, 4.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DOSB stützt Pechstein

Doping II

„Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann“, lautet die Erkenntnis von Wolfgang Jelkmann, dem Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck. Jelkmann war Teil eines Expertenteams, dass vom DOSB im Oktober letzten Jahres beauftragt wurde, den Dopingfall Pechstein, insbesondere die medizinischen Gutachten zusammenfassend zu bewerten. Das Resultat bekräftigt zwar den Standpunkt der Athletin, zu Unrecht wegen Dopings gesperrt worden zu sein. Allerdings hat das Kommissions-Urteil keinerlei Zusammenhang zur Rechtsfrage, ob und inwieweit sich die ordentliche Gerichtsbarkeit über die Sportgerichtsbarkeit hinwegsetzen kann. Letzteres wurde kürzlich vom OLG München zugunsten Pechstein gesehen. Abzuwarten bleibt, wie der BGH entscheiden wird.

Jedenfalls bewegte die Expertenauswertung den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann dazu, die ISU aufzufordern, „eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen“. Nichtsdestotrotz sei „die Sportgerichtsbarkeit […] unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport“, so Hörmann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

RUSADA sperrt fünf Olympiasieger und Weltmeister

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Erwischt hat es dieses Mal die Geher: Olympiasieger Olga Kaniskina, Sergej Kirdjapkin, Waleri Bortschin sowie Weltmeister Sergej Bakulin wurden für drei Jahre und zwei Monate bzw. acht Jahre gesperrt. Den einstigen Jugend- und Juniorenweltmeister Wladimir Kanajkin ereilte gar eine lebenslange Suspendierung.

Alle Maßnahmen wurden zum Oktober 2012 rückdatiert. Profitieren kann davon insbesondere Kirdjapkin, der dadurch seine Titelverteidigung über 50 Kilometer in Rio 2016 in Angriff nehmen darf. Dieser Umstand lässt die Debatte um die nunmehr abgesetzte Osaka-Regel aufleben: Wer eine zumindest sechsmonatige Sperre auferlegt bekam, fehlte automatisch bei den darauffolgenden Olympischen Spielen. Klang logisch. Allerdings wurde diese Handhabe bereits im Oktober 2011 vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne gekippt. Der CAS sah darin einen Verstoß gegen den WADA-Code. Eine Sperre sei Strafe genug; „ungültig und nicht durchsetzbar“, so die Richter. Zwar gilt im Strafrecht das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“), aber aus Glaubwürdigkeitserwägungen im Kampf gegen Doping machte die Osaka-Regel durchaus Sinn. Ein Szenario, in dem ggf. Kirdjapkin Doppelolympiasieger ’12 und ’16 ist und darüber hinaus ein überführter Dopingsünder, wirft wiederholt ein schlechtes Licht auf den Leistungssport; und das zu Recht.

Es ist an der Zeit, das der Sport selbst – ohne „Zwang“ von außen – eine härtere Gangart anschlägt, um einen begeisternden und bereichernden Sport der Zukunft zu sichern. Im Übrigen kann die Ausrede, ein Rio-Triumph Kirdjapkins sei aufgrund des Wettkampfrückstands unwahrscheinlich, kaum Gewicht haben. Wahrscheinlichkeiten dürfen nicht in die Waagschale geworfen werden; dies hat bereits das vorläufige Startenlassen Rehms und dessen Folgen gezeigt. Zu hoffen bleibt, dass IOC und WADA die angesprochenen Probleme kennt und demnächst anpackt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Zwei neue alte Doper

Doping III

Den Biathlon trifft die nächste Dopingaffäre. Sergej Sednev und Alexander Loginov wurden des EPO-Dopings überführt. Der skurrile Hintergrund: Beide Analysen sind auf Tests aus dem Jahr 2013 zurückzuführen, Januar und November. Scheinbar sollen die ursprünglichen Auswertungsergebnisse keine Auffälligkeiten aufgezeigt haben. Erst jetzt, wohlgemerkt nach Karriereende von Sednev, schlägt die IBU zu. Entsprechende Sperrfristen wurden noch nicht veröffentlicht, sollen jedoch zeitnah publik gemacht werden. Jedenfalls den mehrmaligen Juniorenweltmeister Loginov dürfte das nachträgliche Ertappen hart treffen.

„Die IBU steht zu ihrer Nulltoleranz gegen Doping und wird auch Fälle, die erst nach Jahren nachweisbar sind, konsequent verfolgen. Das sind wir unserem Sport schuldig“, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch. Bedenklich dürfte dennoch sein, dass zumindest in diesem Fall bis auf die Namen bisher kaum Transparenz seitens des Weltverbands ausgestrahlt wurde. Zu hoffen bleibt, dass sich die Sportart alsbald von den zahlreichen Dopingschlagzeilen erholt und vielmehr durch positive Leistungen begeistert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask