Sportrecht

Sexuelle Nötigung einer 13-Jährigen

Der ehemalige französische Weltklasse-Schwimmer und zweimalige Olympiasieger von London, Yannick Angel, soll im Jahr 2016 eine sexuelle Beziehung zur Tochter seines damaligen Trainer geführt haben.

Das Mädchen war zu dem damaligen Zeitpunkt 13 Jahre alt  und Angel selbst 24. 
Daher erhob die Staatsanwaltschaft in Frankreich Anklage wegen „Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer minderjährigen Person unter 15 Jahren“. Yannick Angel soll wohl die wesentlichen Vorwürfe gegen ihn anerkannt haben. 
Er bereue, dass er damals nicht ausreichend über den Altersunterschied nachgedacht habe. Außerdem gab er an, keinerlei Zwang auf das Mädchen ausgeübt zu haben.

Die Staatsanwältin wird jedoch so zitiert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs in Frankreich erfüllt sei, da eine Beziehung mit einem oder einer Minderjährigen, der oder die 15 Jahre oder jünger ist, zwangsläufig unter diese Gesetz falle, wenn der Altersunterschied mehr als fünf Jahre betrage. Jedenfalls gehe das Gesetz bei einem solchen Altersunterschied von einer Nötigung aus, auch wenn kein (weiterer) Zwang vorliege.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Staatsanwaltschaft – Anklage gegen Jatta

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Bakery Jatta, einen Fußballer des HSV, erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es sich bei dem Fußballspieler nicht um Bakery Jatta, sondern um dessen zweieinhalb Jahre älteren Bruder Bakary Daffeh.
Jatta wird vorgeworfen, 2015 unter falscher Identität über Italien aus Gambia nach Deutschland eingereist zu sein und sich dabei als sein jüngerer, zu dem Zeitpunkt minderjähriger Bruder ausgegeben zu haben, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen.

Probleme für den HSV

Diese Anklage bringt auch Probleme für den HSV mit sich. Soll der Fußball-Club Jatta weiter einsetzen oder ihn vorerst auf die Tribüne verbannen?
Wenn Jatta verurteilt werden sollte, müsste der DFB ihm seine Spielerlizenz entziehen, da er nie eine Spielberechtigung hatte. Das würde dazu führen, dass der HSV einen Spieler ohne Berechtigung eingesetzt hat.
Bei vorliegenden Protesten der gegnerischen Clubs könnte dies zu einer nachträglichen Änderung des Spielergebnisses zu Ungunsten des HSV führen. 

Vorerst hat Tim Walter, Trainer des HSV, in einem Interview Jatta volle Rückendeckung durch den Verein zugesagt. Es bleibt abzuwarten, ob das Amtsgericht Hamburg-Altona die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Stefan Lurz – sexualisierte Gewalt im (Schwimm-)Sport hat einen Namen

Stefan Lurz war einer der erfolgreichsten Bundestrainer im Freiwasserschwimmen in Deutschland. Von 2006 bis 2021 war Lurz Chefbundestrainer des Olympiastützpunktes Schwimmen in Würzburg. Lurz muss sich seit vielen Jahren immer wieder gegen Vorwürfe sexueller Nötigung verteidigen. Anfang des Jahres berichtete der Spiegel erneut über diese Art von Vorwürfen. Im Zuge der Veröffentlichungen trat Lurz von seinem Amt als Bundestrainer zurück und die Staatsanwaltschaft Würzburg nahm Ermittlungen auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben sechs Schwimmerinnen und die Präventionsbeauftragte für sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmverband ausgesagt. Es haben mehrere der vernommenen Schwimmerinnen Vorwürfe gegen Lurz erhoben bzw. die zuvor gegenüber dem Ein erster Vorwurf soll sich 2010 ereignet haben. Eine damals 15-jährige Athletin hatte Lurz sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Die Schwimmerin zog später die Anschuldigungen im Laufe der Ermittlungen teilweise zurück und nach einem Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Aktuell beantragte die Staatsanwaltschaft wegen der Vorwürfe aus 2011/2012 einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Ermittlungsbehörden werfen Lurz sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen vor. Das zuständige Gericht prüft momentan den Antrag. Nach Medienberichten gab Stefan Lurz gegenüber der Staatsanwaltschaft Würzburg an, er könne sich an die von der Zeugin geschilderten Vorfälle nicht erinnern. Er könne diese auch nicht ausschließen. Deshalb würde er nun gestehen – „um dem Verfahren ein Ende zu bereiten“ –wie Lurz auf swimsportnews.de zitiert wird. In zwei weiteren Fällen aus den Jahren 2017 und 2020 wurde das Verfahren aus „Mangel an Beweisen“ – wie es heißt – eingestellt. Lurz bestreitet die Vorfälle. Es steht seine Aussage gegen die Aussagen der Zeuginnen. Ein weiterer strafbarer Vorwurf wegen einer Nötigung ist jedenfalls verjährt. Die Athletin hatte sich erst im Zuge der Ermittlungen gegen Lurz bei den Behörden gemeldet. Das eingestellte Strafverfahren, dem Vorwürfe aus 2017 und 2020 zugrundlagen, können jederzeit wiederaufgenommen werden, wenn neue, konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die es wahrscheinlich machen, dass Lurz strafbare Handlungen begangene hat, bspw., wenn mögliche Zeuginnen sich bereit zeigen, gegen den im Schwimmsport vormals mächtigen Trainer – wie Lurz es war – auszusagen. Es bleibt also abzuwarten, ob ggf. neue Beweismittel herbeigeschafft werden können. Den möglichen Opfern, wäre es zu wünschen. Des Weiteren wird man abwarten müssen, ob der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl, wonach eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, durch das Gericht erlassen wird.

Jessica Konschak/ Steffen Lask

DFB: Vorwurf der Steuerhinterziehung – Klappe die nächste

Es kehrt keine Ruhe ein beim DFB – ob es Streitigkeiten und Machtkämpfe innerhalb der Führungsetage sind, Enthüllungen über horrende und nicht verständlich deklarierte Beraterhonorare oder ob es erneut um Ärger mit dem Finanzamt geht. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht erneut im Raum.

Letzteres ist in dieser Woche wieder Thema geworden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am Mittwoch, den 17.11.2021, einen Durchsuchungsbeschluss beim Sportartikelhersteller und Sponsor des DFB, Adidas, vollstrecken wollte. Adidas konnte die Vollstreckung dieses Beschlusses durch die freiwillige Herausgabe der entsprechenden Unterlagen, welche die Vertragsbeziehung zum DFB zum Inhalt hatten, abwenden. Weiter bestätigte Adidas, dass das Steuerverfahren gegen einen Dritten geführt und Adidas vollumfänglich kooperieren werde.

Explizit geht es in den Ermittlungen, die laut SZ bereits Ende 2020 eingeleitet wurden, um den Verdacht, dass der DFB in Lohnsteuer-Anmeldungen sowie in Körperschaft- und Gewerbesteuerklärungen von 2015 bis November 2020 unkorrekte Angaben gemacht habe. Insbesondere geht es um falsche Verbuchungen von Sachleistungen gewährt durch Adidas an den DFB. Denn Adidas unterstützt den DFB im Rahmen der Sponsorentätigkeit nicht nur mit Geldzahlungen im Millionen Bereich, sondern auch mit Sachleistungen, wie Trikots, Schuhen und Bällen.

Vor gut einem Jahr soll der DFB selbst bei der Umstellung in ein neues System Unstimmigkeiten festgestellt und beim zuständigen Finanzamt angezeigt haben. Noch im Frühjahr diesen Jahres war der DFB überzeugt, dass keine Anhaltspunkte für ein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten bestünden. Eine damals „rein vorsorgliche“ Steuernachzahlung in Höhe von 3,5 Millionen Euro und die jetzigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt lassen in einer Gesamtschau eine andere Ansicht zu.
Weiter brisant, dass dieses Thema wohl intern zu Diskussionen geführt habe, so soll sich unter anderem der damalige DFB-Präsident Fritz Keller erkundigt haben, ob in dieser Thematik eine Selbstanzeige rechtlich nötig sei, was verneint wurde.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Thema entwickelt.
Jedoch ist weiter nicht davon auszugehen, dass dem DFB leichtere und ruhigere Zeiten bevorstehen. Die Präsidentschaftswahlen bergen jede Menge Zündstoff für neue Diskussionen und Streitpunkte. Dabei wäre es enorm wichtig, dass der größte deutsche Sportverband endlich wieder seriös geführt wird und so Vertrauen in seine Arbeit bei Sportlern, Trainern und Zuschauern zurückgewinnt.

Severin Lask / Steffen Lask

Moderner Fünfkampf ohne Reiten?

Die deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu lag nach den Disziplinen Schwimmen und Degenfechten bei den Olympischen Spielen 2021 auf Rang 1. Nach dem Springreiten rutschte sie auf Rang 31 zurück. Das ihr zugeloste Pferd, Saint Boy verweigerte den Parcours. Schleu schlug aus purer Verzweiflung, in Tränen aufgelöst, immer wieder mit der Gerte auf das Pferd ein und nutzte die Sporen. Die Bundestrainerin Kim Rainser rief deutlich hörbar “Hau mal richtig drauf! Hau drauf!“ Dieses Verhalten bleibt für Schleu, Bundestrainerin Rainser, den Modernen Fünfkampf und die Verbände nicht folgenlos. Der deutsche Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen Reiterin Annika Schleu und ihre Trainerin Kim Raisner gestellt. Nun ermittelt nach Feststellung eines Anfangsverdachts die Potsdamer Staatsanwaltschaft gegen die Athletin wegen Tierquälerei. Nach dem deutschen Strafrecht kann ein Täter zu bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Sollte tatsächlich ein hinreichender Tatverdacht angenommen werden, ist mit einem solchen Strafmaß sicher nicht zu rechnen. Im Pferdesport kam es bisher zumeist zu Verurteilungen zu Geldstrafen. Für den Sportler stärker einschneidende Sanktionen kommen von den Verbänden. Diese können Wettkampfsperren aussprechen. Der Weltverband der modernen Fünfkämpfer, UIPM, hat Schleu bereits freigesprochen. Ihre Bundestrainerin Kim Raisner wurde für ihre umstrittenen Handlungen vom Disziplinarausschuss des Weltverbandes angewiesen, ein Trainingsseminar zum richtigen Umgang mit Pferden zu absolvieren. Erst danach darf sie wieder für einen UIPM-Wettkampf akkreditiert werden. Zudem erhielt sie einen offiziellen Verweis. Bei einer Wiederholung eines solchen Vorfalls muss sie mit dem Entzug ihrer Trainerinnen-Lizenz rechnen. Dem Modernen Fünfkampf droht jedoch nun das Olympia-Aus. Kurz nach den Ereignissen bei den Sommerspielen in Tokio hatte Klaus Schormann (Fünfkampf- Weltpräsident) noch versichert, „dass Reiten als integraler Bestandteil des modernen Fünfkampfs auf der Grundlage der Vision von Baron Pierre de Coubertin“ bleibe. Um den Olympia-Status für Paris 2024 nicht zu verlieren, soll nun aber verbandsintern gegen das Springreiten abgestimmt worden sein. Klaus Schormann bestätigte dies am 07.11.2021. Nun soll das Springreiten nach den Olympischen Spielen 2024 aus dem Modernen Fünfkampf gestrichen und durch eine andere Sportart ersetzt werden. Nach Berichten der englischen Zeitung Guardian und des Olympia-Portals „insidethegames“ zufolge hat dies der Weltverband UIPM als Konsequenz aus dem Eklat in Tokio beschlossen. Zunächst wurde über eine Radkonkurrenz gesprochen und es schien, als würde man noch nicht die konkrete Raddisziplin bekannt geben wollen. Jetzt steht fest, dass Reiten nicht durch Radsport ersetzt wird. Man ist sich in der UIPM bereits über die Ersatzsportart einig geworden. Diese wird allerdings noch geheim gehalten. Ein Tausch hin zu einer anderen Sportart bringt „einschneidende Veränderungen“ mit sich. Noch gibt es Athleten-Proteste gegen den Verband, da dieser die Entscheidung getroffen hat, ohne die Athleten und Mitgliedsverbände zu konsultieren.

Jessica Konschak/ Steffen Lask