Sportrecht

„Berechtigung“ der „50+1 Regel“

Uli Hoeneß hat wiederholt für die Abschaffung der sogenannten „50+1 Regel“ plädiert. Er sieht vor allen Dingen die Chancengleichheit des deutschen Vereinsfußballs im internationalen Vergleich in Gefahr.

Auch andere führende Bundesliga-Vereine diskutieren immer wieder die Regel des § 16c Nr. 2 der Satzung des DFB, die den Einfluss eines Investors wesentlich beschränkt; oder besser: beschränken soll. Die Frage nach Abschaffung der „50 + 1 Regel“ ist durchaus berechtigt, wie ein Blick auf die Struktur bei der TSG 1899 Hoffenheim zeigt.


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Sportvereine in Zugzwang

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nochmals die Frist zu einer ggf. notwendigen Satzungsänderung für eine Vielzahl gemeinnütziger Sportvereine bis zum 31.12.2009 verlängert.

Sportvereine waren in Bedrängnis geraten, weil sie von einer im Herbst 2007 eingeführten Freibetragsregelung des § 3 Nr. 26a EStG Gebrauch gemacht hatten. Für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen kommen pro Jahr bis zu € 500,00 steuerfrei ausgezahlt werden.
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