Der von uns vertretene Kläger hat sich mit seiner Klage gegen einen Vereinsausschluss gewandt. Die Klage hatte in der ersten Instanz Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist seit mehr als vier Jahrzehnten Mitglied eines Berliner Rudervereins. Der Verein hatte mit Beschluss der Mitgliederversammlung die Satzung des Vereins geändert. Mitgliedsbeiträge sollten ausschließlich durch Einzugsermächtigung entrichtet werden. Der Kläger erteilte keine Einzugsermächtigung. Letztlich wurde er aus dem Verein ausgeschlossen, ebenso wie zwei weitere Mitglieder, obwohl der Kläger bereit war, den Mitgliedsbeitrag 10 Jahre im voraus zu zahlen. Das Amtsgericht folgt in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen der Argumentation des Klägers und hält den Ausschluss für grob unbillig. Der Beschluss der Mitgliederversammlung, durch welchen der Kläger ausgeschlossen worden ist, sei unwirksam und die Mitgliedschaft des Klägers bestehe fort. Die Satzung des Vereins sah zwar die Möglichkeit des Ausschlusses als vereinsrechtliche Sanktion wegen schwerwiegender Verletzung der satzungsgemäßen Pflichten vor, aber die Bestrafung des Klägers mit dem Vereinsausschluss wegen der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung stehe in krassem Missverhältnis zu der geahndeten Verfehlung. Die Ordungsmaßnahme Vereinsausschluss ist unverhältnismäßig zur Bedeutung des Satzungsverstoßes. Der Vereinsausschluss lässt sich eben nicht allein mit dem Grundsatz der Vereinsautonomie rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Verein Berufung gegen das Urtreil zum Landgericht Berlin erhebt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Am Samstag war ich in der Heimat. Es hatte nichts mit Jura zu tun. Ich bin anlässlich des 20. Tollenseseelaufes www.tollenseseelauf.de über die Halbmarathondistanz an den Start gegangen und hab den Lauf als 5. der Gsamtwertung und 2. in der Altersklassenwertung beendet. Die Zeit 1:26, 46 entspricht nicht ganz meinen Erwartungen, widerspiegelt letztlich aber die profilierte Strecke von Hohenzieritz nach Neubrandenburg entlang des Tollensesees.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der AWD und ECOVIS haben in der vergangenen Woche – hier in Berlin – eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der Sportförderung vereinbart. Der AWD hat sein Projekt „Concept4Sports“ vorgestellt und wir haben unsere Mitarbeit zugesagt, vor allen Dingen im Bereich der Rechts- und Steuerberatung.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Wir haben Klage erhoben gegen den Beschluss einer Mitgliederversammlung eines Sportvereins. Die Mitgliederversammlung hat auf Veranlassung des Vereinsvorstandes langjährige Vereinsmitglieder ausgeschlossen, weil diese keine Einzugsermächtigung erteilen wollten. Die Einzugsermächtigung – so hatte der Verein im Rahmen einer Satzungsänderung beschlossen – sei ab sofort die einzige Möglichkeit, den Vereinsbeitrag zu zahlen. Wer die Ermächtigung nicht erteilt, fliegt raus, egal wie lange er Mitglied im Verein ist und egal, ob er jemals einen Beitrag schuldig geblieben ist oder verspätet gezahlt hat. Das spiele keine Rolle. Die nach der Vereinssatzung schärfste Sanktion sei unümgänglich und gerecht. Der Vereinsausschluss sei das einzige Mittel diesem „vereinsschädigenden Verhalten“ zu begegnen.
Es bleibt abzuwarten wie das Gericht entscheiden wird. Wir werden über den Fortgang des Prozesses berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
J. A. Samaranch, der von 1980 bis 2001 Präsident des Olympischen Komitees war, starb am Mittwoch (21.04.2010) im Alter von 89 Jahren in seiner Heimatstadt Barcelona. IOC Vizepräsident und Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Dr. Thomas Bach würdigte Samaranch als „herausragende Führungspersönlichkeit des Weltsports„. Samaranch hat die Kommerzialisierung des Sports in seiner 21-jährigen Amtszeit wie kein anderer vorangetrieben und das IOC zu einem Milliardenunternehmen gemacht. Er hat unermüdlich für die Sache des Sports gelebt und war seit 1966 Mitglied des IOC. 2001 wurde er IOC-Ehrenpräsident auf Lebenszeit. Der Sport verliert mit Juan Antonio Samaranch eine seiner größten Persönlichkeiten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt