Im Strafverfahren wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung gegen den früheren Manager und Vorstand der BayerLB, Gerhard Gribkowsky, der zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt, ist „Berny“ Ecclestone vor der Strafkammer des Landgerichts München am Mittwoch als Zeuge vernommen worden. Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf gegen den Ex-Manager, er habe sich bestechen lassen. Es ist die Rede von Zahlungen in Höhe von 44 Millionen US-Dollar, die Gribkowsky erhalten haben soll. Nach Medienberichten habe sich die Stiftung „Bambino Trust“ ebenso wie schließlich Ecclestone entschlossen, Zahlungen an Gribkowsky zu leisten, nachdem es wohl von Seiten des Ex-Bankers immer wieder Andeutungen in Richtung der britischen Finanzbehörden gegeben habe. Die Andeutungen standen wohl im Zusammenhang mit dem Vermögen der Stiftung „Bambino Trust“ und den sich daraus ergebenen steuerlichen Konsequenzen. Diese Konsequenzen suchte Ecclestone zu verhindern und wollte Gribkowsky offensichtlich gewogen halten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Alberto Contador hat am Freitag nach der angekündigten Sperre von einem Jahr durch den spanischen Radsportverband (RFEC) eine Pressekonferenz in Mallorca gegeben. Dort war er im Trainingslager mit seinem Team Saxo Bank. Zwischenzeitlich ist er nach Madrid zurückgekehrt. Er hat angekündigt, bis zum Letzten zu kämpfen und seine Unschuld zu beweisen. Die Sperrfrist ist unter der erwarteten Zwei-Jahres-Sperre geblieben. Das hat letztlich zur Folge, dass nicht nur Contador, sondern auch die übrigen Beteiligten wie die UCI und die WADA gegen das Urteil rechtmittel einlegen und den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anrufen können. Der 28jährige Contador bestreitet vehement, gedopt zu haben. Konsequent ist, ihm den Toursieg 2010 abzuerkennen und ihn zu disqulifizieren. Dann wäre Andy Schleck gewissermaßen am grünen Tisch zum Toursieger erklärt. Schleck äußerte sich dazu, dass es ihm darum gehe, Contador bei der diesjährigen Tour zu schlagen und er verbindet mit diesem Ziel die Hoffnung, dass Contador seine Unschuld wird beweisen können.
Bleibt abzuwarten, wie sich Contador rechtlich gegen die Vorwürfe wird verteidigen können.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot der Ausstrahlung einer Kampfsportsendungen des Sportsenders Sport 1 GmbH abgelehnt. Der Antrag sei zwar nicht offensichtlich unzulässig und auch nicht unbegründet, aber die Entscheidung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Klärungsbedürftig sei vor allem, ob und in welchem Umfang sich Sport 1, die lediglich als Zulieferin einzelner Sendungen an der Veranstaltung von Fernsehprogrammen beteiligt sei, neben dem Programmveranstalter auf die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen könne. Näherer Prüfung bedürfe auch die Frage, ob sich Sport 1 auf Art. 12 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt des mittelbaren Grundrechtseingriffs berufen könne.
Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-118.html
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Am 15.12.2010 haben wir einen Beitrag zum Thema Datenschutz und Dopingkontrollen in Vorbereitung des Gesprächs zwischen Datenschützern und den Vertretern der NADA am gleichen Tag auf der mit Spiegel Online verbundenen Onlineplattform von Legal Tribune veröffentlicht. Hier der entsprechende Link:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2158/dopingkontrollen/
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Hier eine genehmigte Veröffentlichung meines Beitrages in der Zeitschrift SponsorNews im Heft 11/2010 zum Urteil des EuGH die Sportwetten-Problematik betreffend.
EuGH Urteil Sportwetten
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt