Alberto Contador hat am Freitag nach der angekündigten Sperre von einem Jahr durch den spanischen Radsportverband (RFEC) eine Pressekonferenz in Mallorca gegeben. Dort war er im Trainingslager mit seinem Team Saxo Bank. Zwischenzeitlich ist er nach Madrid zurückgekehrt. Er hat angekündigt, bis zum Letzten zu kämpfen und seine Unschuld zu beweisen. Die Sperrfrist ist unter der erwarteten Zwei-Jahres-Sperre geblieben. Das hat letztlich zur Folge, dass nicht nur Contador, sondern auch die übrigen Beteiligten wie die UCI und die WADA gegen das Urteil rechtmittel einlegen und den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anrufen können. Der 28jährige Contador bestreitet vehement, gedopt zu haben. Konsequent ist, ihm den Toursieg 2010 abzuerkennen und ihn zu disqulifizieren. Dann wäre Andy Schleck gewissermaßen am grünen Tisch zum Toursieger erklärt. Schleck äußerte sich dazu, dass es ihm darum gehe, Contador bei der diesjährigen Tour zu schlagen und er verbindet mit diesem Ziel die Hoffnung, dass Contador seine Unschuld wird beweisen können.
Bleibt abzuwarten, wie sich Contador rechtlich gegen die Vorwürfe wird verteidigen können.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot der Ausstrahlung einer Kampfsportsendungen des Sportsenders Sport 1 GmbH abgelehnt. Der Antrag sei zwar nicht offensichtlich unzulässig und auch nicht unbegründet, aber die Entscheidung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Klärungsbedürftig sei vor allem, ob und in welchem Umfang sich Sport 1, die lediglich als Zulieferin einzelner Sendungen an der Veranstaltung von Fernsehprogrammen beteiligt sei, neben dem Programmveranstalter auf die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen könne. Näherer Prüfung bedürfe auch die Frage, ob sich Sport 1 auf Art. 12 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt des mittelbaren Grundrechtseingriffs berufen könne.
Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
Am 15.12.2010 haben wir einen Beitrag zum Thema Datenschutz und Dopingkontrollen in Vorbereitung des Gesprächs zwischen Datenschützern und den Vertretern der NADA am gleichen Tag auf der mit Spiegel Online verbundenen Onlineplattform von Legal Tribune veröffentlicht. Hier der entsprechende Link:
Hier eine genehmigte Veröffentlichung meines Beitrages in der Zeitschrift SponsorNews im Heft 11/2010 zum Urteil des EuGH die Sportwetten-Problematik betreffend.
Im Rahmen der Sportgala „Champions 2010“ wurden am 04.12.2010 die Berliner Sportler des Jahres 2010 geehrt. ECOVIS hat den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2010 gestiftet und diesen Preis anlässlich der Gala im Estrel Convention-Center überreicht. Geehrt wurden Maximilian Beyer (Radsportler), Alexander Thiele (Kanurennsportler), Marco Kaiser (Leichtathlet) und Anika Lorenz und Annika Bochmann (Seglerinnen). Die Preisverleihung haben Thomas Brandt Steuerberater und Dr. Steffen Lask Rechtsanwalt vorgenommen.