Die olympischen Ruderwettkämpfe sind in vollem Gange. Der Berliner Ruderer, Karsten Brodowski, ein national und international sehr erfolgreicher Athlet ist nicht dabei. Das ist umso bedauerlicher, weil er den Nominierungsrichtlinien des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) folgend im Doppelvierer der Männer hätte berücksichtigt werden müssen. Eine Berücksichtigung hat es trotz der hervorragenden Leistungen in den entscheidenden Nominierungsregatten nicht gegeben. Er ist schlicht übergangen worden. Die Argumentation, mit welcher seine Nichtnominierung begründet wurde, ist haarsträubend und an Ignoranz seiner sportlichen Leistungen kaum zu überbieten. In eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem DRV bzw. dem DOSB wollte sich K. Brodowski, der bis zuletzt an eine sportlich faire Entscheidung des Verbandes geglaubt hat, nicht begeben.
Selbst ein letztes Ausscheidungsrennen unmittelbar vor den Olympischen Spielen in Ratzeburg, in welchem Brodowski den als Ersatzmann nominierten Mathias Rocher ein weiteres Mal klar dominierte und sich lediglich Marcel Hacker geschlagen geben musste, brachte dem Berliner nicht das ersehnte Olympiaticket. Für den Doppelvierer hatte der DRV K. Brodowski offensichtlich – entgegen früherer Zusagen – nie im Fokus, aber auch als Ersatzmann wurde ihm ein anderer – nämlich M. Rocher – vorgezogen.
Die Medien haben über diesen Fall, den wir juristisch begleitet haben, zuletzt mehrfach berichtet.
http://de.eurosport.yahoo.com/blogs/sigi-heinrich/schluss-selbstherrlichkeit-172117639–spt.html?ref=nf
http://www.sueddeutsche.de/sport/deutsche-ruderer-vor-olympia-klage-gegen-den-vorstand-1.1412759
http://www.focus.de/sport/olympia-2012/rudern-unruhe-im-deutschen-ruderverband_aid_781691.html
http://www.zeit.de/news/2012-07/20/sport-news-unruhe-im-deutschen-ruderverband-haelt-an-20144204
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Was war das denn ? Was man als sportinteressierter Beobachter immer vermutet, fand auf der gestrigen Pressekonferenz der NADA, in der vor allem die hauptamtlichen Vorstände Andrea Gotzmann und Lars Mortsiefer gefragt waren, seine neuerliche Bestätigung: Auf Vieles kann man oder will man nicht antworten, es wird sich auf die Schulter geklopft, was angesichts der tatsächlichen Erfolge nicht nachvollziehbar ist. Vier positive Trainingstest in Sportarten, die so gar nicht als dopinglastig im Fokus der Öffentlichkeit stehen – wie American Football und Squash – das entspricht einer Erfolgsquote von 0,05 %. Immerhin!
Und dann wird nach Medienberichten vom NADA-Aufsichtsratschef Hans Georg Näder von einer „lückenlosen Kontrolldichte“ gesprochen. Das lässt sich bei bestem Willen nicht nachvollziehen. Das klingt eher wie ein Hohn. Fazit: Ernüchterung auf der ganzen Ebene. Dann wenigstens mit Energie in die Auseinandersetzung mit der WADA, los geht´s.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der 470er Seglerinnen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die Athletinnen Lutz und Beucke hatten das Gericht bemüht, weil sie die Nominierung der beiden Hamburgerinnen Kadelbach und Belcher für rechtswidrig erachteten. Sie hatten ihren Antrag bei Gericht damit begründet, dass sie durch die Art und Weise des Segelns ihrer Kontrahenten bei der Weltmeisterschaft in Australien im vergangenen Jahre benachteiligt worden seien und aus diesem Grunde der Vorschlag des Deutschen Segler-Verbandes an den DOSB, das 470er Duo Kadelbach und Belcher für die Olympiamannschaft zu nominieren, rückgängig gemacht werden müsse.
Es bleibt abzuwarten, ob die Damen Tina Lutz und Susann Beucke gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen oder das Urteil rechtkräftig wird. Der Deutsche Segler-Verband hat zunächst einmal eine Bestätigung seiner Nominierungspraxis erhalten und zeigte sich erleichtert.
Dr. Steffen Lask.
Rechtsanwalt