Sportrecht

Strafbefehl gegen früheren Team-Telekom Arzt rechtskräftig

Der von der Staatsanwaltschaft gegen den Mediziner Andreas Schmid beantragte Strafbefehl ist nach Medienberichten am 11.09. rechtskräftig geworden. Schmid – der die früheren Profi-Rennställe der Teams Telekom und T-Mobile medizinisch betreute – hat gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt. Er ist wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen und der einzelne Tagessatz am Nettoeinkommen des Verurteilten. Schmid ist zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er darf sich bei dieser Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach dem Bundeszentralregistergesetz weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen, weil eine solche Geldstrafe nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Dennoch ist es eine Geldstrafe, die in dieser Höhe verhängt wurde, weil nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Freiburg Schmid ein Geständnis abgelegt haben soll. Unklar bleibt, wem Schmid die insgesamt vorgeworfenen fünf Dosen EPO verabreicht oder beschafft hat. Allein das wäre interessant gewesen. Soweit ging die Aufklärung nun doch nicht.

Nunmehr sind staatsanwaltschaftlichen Akten wohl auf dem Weg NADA, die beabsichtigt zu prüfen, ob weitere sportrechtliche Sanktionen gegen wen auch immer möglich erscheinen.

Wir werden berichten.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

DOSB und Bundesinnenministerium wehren sich weiter gegen Veröffentlichung der „Zielvereinbarung“

Der Streit um die Veröffentlichung der Zielvereinbarung von Medaillenvorgaben bei Olympischen Spielen geht in die nächste Runde. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch der DOSB verfolgen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ihre Rechtsansicht weiter und wehren sich vehement gegen die Veröffentlichung der Zielvereinbarung, die von Journalisten der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ erstritten worden war und noch während der Olympischen Spiele in London für Aufsehen gesorgt hatte. Wenn der Innenminister Friedrich zutreffend zitiert wird, dann hätte das Gericht alle Sportverbände fragen müssen, ob das jeweilige Medaillenziel veröffentlicht werden dürfe.

Diese Argumentation erschließt sich nicht ohne weiteres. Warum sollten sämtliche Verbände miteinbezogen werden ? Es handelt sich doch wohl um eine Vereinbarung zwischen dem DOSB und dem Bundesinnenministerium. Der DOSB nimmt für sich in Anspruch – was auch gut so ist – dass er die Fachverbände in der Vereinbarung u.a. über die Finanzierung des Sports mit dem Bund vertritt. Was spricht tatsächlich gegen eine Veröffentlichung ? Mal abwarten, ob das OVG Gründe erkennt, die gegen eine Offenlegung sprechen.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Sportförderung vs. „Zielvereinbarung“

Wer hat nicht die Rabulistik verfolgt, mit der die Herren Sportfunktionäre Michael Vesper und Dr. Thomas Bach in Interviews erklärt haben, was sie in der Öffentlichkeit nicht sehen oder gar diskutieren wollten ? Die Auslegungsmethoden, mit denen der Kollege Dr. Bach den Begriff der „Zielvereinbarung“ interpretiert und klargestellt wissen will, dass es sich insoweit eher um „abstrakte Potenziale“ handle, sind merkwürdig. Was ist am Begriff „Zielvereinbarung“ irreführend ? Offensichtlich ist der DOSB doch nicht im Konsenz mit „seinen“ Fachverbänden, wie das durch Dr. Bach betont wurde.  Es mehren sich die Stimmen aus den Fachverbänden, die da verlautbaren, dass sie von dieser Ziel-Vereinbarung des DOSB und des Bundesinnenminsteriums keine Kenntnis hatten. Im Nachhinein typisch und durch die Zielvereinbarung an sich nicht gerechtfertigt, ist die öffentliche Einschätzung derer, die da Zufriedenheit über das Erreichte äußern.

Und bitte: In diesem Kontext betrachten wir nochmals das echauffierte Äußern des DOSB-Präsidenten Dr. Bach im Zusammenhang mit den Forderungen von Athleten nach sozialer Absicherung. Die Aussage eines Sportlers – ich meine es war der Silbermedaillengewinner im Keirin, der Bahnradsportler Maximilian Levy, der da sinngemäß äußerte, er sei nicht Dank der Förderung, sondern trotz der Förderung erfolgreich in London gewesen, ist bemerkenswert. Das mag überspitzt klingen, hat aber einen wahren Kern.

Die Diskussion tut gut. Sie muss weitergehen und durchaus zu Veränderungen führen, wenn wir in der Erwartung sportlicher Erfolge die Deutschen Nationalmannschaften in der Zukunft weiter begleiten.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Judoka Ole Bischof kritisiert deutsches Olympia-Pämiensystem

Der Silbermedaillengewinner von London und Olympiasieger von Peking, der Judoka Ole Bischof kritisiert die finanzielle Honorierung der deutschen Medaillengewinner. Er reagiert damit offensichtlich auf Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Dr. Thomas Bach. Bach wird zitiert mit der Bemerkung, dass es nicht darum gehe, Olympiasiegern eine lebenslange Versorgung zu garantieren. Bach sprach wohl die Empfehlung aus, eher Lotto zu spielen, als den Leistungssport mit der Zielsetzung zu beginnen, durch einen Olympiasieg ausgesorgt zu haben.

Sind das Äußerungen, die man vom Präsidenten des DOSB auf die berechtigte und nachvollziehbare Kritik von Athleten erwarten darf ? Man ist geneigt, von einem falschen Zitat auszugehen. Äußert sich in diesen von Sarkasmus zerfressenen Bemerkungen nicht die vielerorts von Sportlern gegenüber Funktionären monierte Abgehobenheit ? Ist es tatsächlich so vermessen und von Gier getragen, wenn Athleten sich um ihre soziale Absicherung sorgen ?

Ich meine nicht. Deutschland hat Verantwortung für seine Athleten und ist sich dieser sicher auch bewusst.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Doppelvierer in London ohne Karsten Brodowski

Die olympischen Ruderwettkämpfe sind in vollem Gange. Der Berliner Ruderer, Karsten Brodowski, ein national und international sehr erfolgreicher Athlet ist nicht dabei. Das ist umso bedauerlicher, weil er den Nominierungsrichtlinien des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) folgend im Doppelvierer der Männer hätte berücksichtigt werden müssen. Eine Berücksichtigung hat es trotz der hervorragenden Leistungen in den entscheidenden Nominierungsregatten nicht gegeben. Er ist schlicht übergangen worden. Die Argumentation, mit welcher seine Nichtnominierung begründet wurde, ist haarsträubend und an Ignoranz seiner sportlichen Leistungen kaum zu überbieten. In eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem DRV bzw. dem DOSB wollte sich K. Brodowski, der bis zuletzt an eine sportlich faire Entscheidung des Verbandes geglaubt hat, nicht begeben.

Selbst ein letztes Ausscheidungsrennen unmittelbar vor den Olympischen Spielen in Ratzeburg, in welchem Brodowski den als Ersatzmann nominierten Mathias Rocher ein weiteres Mal klar dominierte und sich lediglich Marcel Hacker geschlagen geben musste, brachte dem Berliner nicht das ersehnte Olympiaticket. Für den Doppelvierer hatte der DRV K. Brodowski offensichtlich – entgegen früherer Zusagen – nie im Fokus, aber auch als Ersatzmann wurde ihm ein anderer – nämlich M. Rocher – vorgezogen.

Die Medien haben über diesen Fall, den wir juristisch begleitet haben, zuletzt mehrfach berichtet.

http://de.eurosport.yahoo.com/blogs/sigi-heinrich/schluss-selbstherrlichkeit-172117639–spt.html?ref=nf

http://www.sueddeutsche.de/sport/deutsche-ruderer-vor-olympia-klage-gegen-den-vorstand-1.1412759

http://www.focus.de/sport/olympia-2012/rudern-unruhe-im-deutschen-ruderverband_aid_781691.html

http://www.zeit.de/news/2012-07/20/sport-news-unruhe-im-deutschen-ruderverband-haelt-an-20144204

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt