Der außerordentliche Verbandstag der Deutschen Triathlon Union (DTU) endete mit dem Ausschluss des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) aus dem nationalen Spitzenverband. Das ist bemerkenswert, weil kein alltäglicher Vorgang innerhalb der deutschen Vereinsstruktur. Zur Begründung verweist die DTU auf die Nichtanerkennung der satzungsgemäßen Beitragspflichten durch die Bayern. Angeblich gäbe es Beitragsrückstände für die Jahre 2009 bis einschließlich 2011. Zuletzt war der BTV kläglich vor Gericht gescheitert. Anwaltlich vertreten wurde der bayerische Verband durch die frühere Prädsidentin der DTU, Frau Rechtsanwältin Wisser und ihren Kollgen, den früheren Vizepräsidenten der DTU, Dr. Eckert.
In Bayern scheinen Spitzfenunktionäre am Werk zu sein, die obendrein noch richtig gut beraten sind!
Der Sprecher der Landesverbände, Björn Steinmetz wird mit Blick auf den im Oktober in Bayern stattfindenden Verbandstag zitiert: „Letztlich haben es die Vereine selbst in der Hand, auf dem dortigen Verbandstag im Oktober zu entscheiden, welchen Weg sie künftig gehen wollen.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Bayernn entscheiden.
Dr. steffen Lask
Rechtsanwaslt
Der von der Staatsanwaltschaft gegen den Mediziner Andreas Schmid beantragte Strafbefehl ist nach Medienberichten am 11.09. rechtskräftig geworden. Schmid – der die früheren Profi-Rennställe der Teams Telekom und T-Mobile medizinisch betreute – hat gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt. Er ist wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen und der einzelne Tagessatz am Nettoeinkommen des Verurteilten. Schmid ist zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er darf sich bei dieser Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach dem Bundeszentralregistergesetz weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen, weil eine solche Geldstrafe nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Dennoch ist es eine Geldstrafe, die in dieser Höhe verhängt wurde, weil nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Freiburg Schmid ein Geständnis abgelegt haben soll. Unklar bleibt, wem Schmid die insgesamt vorgeworfenen fünf Dosen EPO verabreicht oder beschafft hat. Allein das wäre interessant gewesen. Soweit ging die Aufklärung nun doch nicht.
Nunmehr sind staatsanwaltschaftlichen Akten wohl auf dem Weg NADA, die beabsichtigt zu prüfen, ob weitere sportrechtliche Sanktionen gegen wen auch immer möglich erscheinen.
Wir werden berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der Streit um die Veröffentlichung der Zielvereinbarung von Medaillenvorgaben bei Olympischen Spielen geht in die nächste Runde. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch der DOSB verfolgen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ihre Rechtsansicht weiter und wehren sich vehement gegen die Veröffentlichung der Zielvereinbarung, die von Journalisten der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ erstritten worden war und noch während der Olympischen Spiele in London für Aufsehen gesorgt hatte. Wenn der Innenminister Friedrich zutreffend zitiert wird, dann hätte das Gericht alle Sportverbände fragen müssen, ob das jeweilige Medaillenziel veröffentlicht werden dürfe.
Diese Argumentation erschließt sich nicht ohne weiteres. Warum sollten sämtliche Verbände miteinbezogen werden ? Es handelt sich doch wohl um eine Vereinbarung zwischen dem DOSB und dem Bundesinnenministerium. Der DOSB nimmt für sich in Anspruch – was auch gut so ist – dass er die Fachverbände in der Vereinbarung u.a. über die Finanzierung des Sports mit dem Bund vertritt. Was spricht tatsächlich gegen eine Veröffentlichung ? Mal abwarten, ob das OVG Gründe erkennt, die gegen eine Offenlegung sprechen.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Wer hat nicht die Rabulistik verfolgt, mit der die Herren Sportfunktionäre Michael Vesper und Dr. Thomas Bach in Interviews erklärt haben, was sie in der Öffentlichkeit nicht sehen oder gar diskutieren wollten ? Die Auslegungsmethoden, mit denen der Kollege Dr. Bach den Begriff der „Zielvereinbarung“ interpretiert und klargestellt wissen will, dass es sich insoweit eher um „abstrakte Potenziale“ handle, sind merkwürdig. Was ist am Begriff „Zielvereinbarung“ irreführend ? Offensichtlich ist der DOSB doch nicht im Konsenz mit „seinen“ Fachverbänden, wie das durch Dr. Bach betont wurde. Es mehren sich die Stimmen aus den Fachverbänden, die da verlautbaren, dass sie von dieser Ziel-Vereinbarung des DOSB und des Bundesinnenminsteriums keine Kenntnis hatten. Im Nachhinein typisch und durch die Zielvereinbarung an sich nicht gerechtfertigt, ist die öffentliche Einschätzung derer, die da Zufriedenheit über das Erreichte äußern.
Und bitte: In diesem Kontext betrachten wir nochmals das echauffierte Äußern des DOSB-Präsidenten Dr. Bach im Zusammenhang mit den Forderungen von Athleten nach sozialer Absicherung. Die Aussage eines Sportlers – ich meine es war der Silbermedaillengewinner im Keirin, der Bahnradsportler Maximilian Levy, der da sinngemäß äußerte, er sei nicht Dank der Förderung, sondern trotz der Förderung erfolgreich in London gewesen, ist bemerkenswert. Das mag überspitzt klingen, hat aber einen wahren Kern.
Die Diskussion tut gut. Sie muss weitergehen und durchaus zu Veränderungen führen, wenn wir in der Erwartung sportlicher Erfolge die Deutschen Nationalmannschaften in der Zukunft weiter begleiten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der Silbermedaillengewinner von London und Olympiasieger von Peking, der Judoka Ole Bischof kritisiert die finanzielle Honorierung der deutschen Medaillengewinner. Er reagiert damit offensichtlich auf Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Dr. Thomas Bach. Bach wird zitiert mit der Bemerkung, dass es nicht darum gehe, Olympiasiegern eine lebenslange Versorgung zu garantieren. Bach sprach wohl die Empfehlung aus, eher Lotto zu spielen, als den Leistungssport mit der Zielsetzung zu beginnen, durch einen Olympiasieg ausgesorgt zu haben.
Sind das Äußerungen, die man vom Präsidenten des DOSB auf die berechtigte und nachvollziehbare Kritik von Athleten erwarten darf ? Man ist geneigt, von einem falschen Zitat auszugehen. Äußert sich in diesen von Sarkasmus zerfressenen Bemerkungen nicht die vielerorts von Sportlern gegenüber Funktionären monierte Abgehobenheit ? Ist es tatsächlich so vermessen und von Gier getragen, wenn Athleten sich um ihre soziale Absicherung sorgen ?
Ich meine nicht. Deutschland hat Verantwortung für seine Athleten und ist sich dieser sicher auch bewusst.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt