Sportrecht

Atlético Madrid zu knapp 10 Mio Euro Strafe verurteilt

Ein Gericht in Madrid hat den spanischen Erstligisten zu einer herben Strafe verurteilt. Weil der Club einen Medienvertrag nicht eingehalten haben soll, muss er nun eine Geldstrafe von fast 10 Mio Euro zahlen. Anfang 2010 hatte Atlético ein Abkommen mit dem Medienunternehmen Mediapro unterzeichnet, dann aber nicht erfüllt, berichteten spanische Medien unter Berufung auf Justizkreise. Stattdessen habe der Verein im Juni 2012 seine TV-Rechte an die Firma Digital+ verkauft.

Atlético will nun Einspruch gegen das Urteil einlegen, da man sich im vergangenen Jahr bei einer Sitzung mit Mediapro-Vertretern geeinigt hatte, dass das Unternehmen nicht juristisch gegen den Verein vorgehen werde, auch wenn er nachträglich seine Rechte an Digital+ verkauft.

Dr. Steffen Lask

Doping im australischen Sport weit verbreitet

Nach einer einjährigen Untersuchung kam die australische Verbrechens-Kommission zu einem erschreckenden Resultat: Doping sei im australischen Sport nicht nur weit verbreitet, es gebe außerdem Verbindungen des Sports zur organisierten Kriminalität. „Die Ergebnisse sind schockierend und werden die australischen Sportfans abstoßen“, so die Justizministerin Jason Clare in der Hauptstadt Canberra.

In dem am 07.02.2013 vorgestellten Bericht wird deutlich, dass sowohl Sportwissenschaftler, Betreuer und Trainer als auch Doktoranden und Apotheker an der Versorgung mit Dopingmitteln beteiligt waren. Dabei wurden neben den üblichen Doping-Mitteln Substanzen verwendet, die für den menschlichen Gebrauch gar nicht zugelassen sind, heißt es in dem Bericht. Diese Substanzen wurden häufig von kriminellen Organisationen beschafft, die unter anderem wohl auch für Wettmanipulationen verantwortlich sind. Ob dabei auch Rugby als die beliebteste Sportart der Australier betroffen ist, ist noch unklar. Die australische Rugby League hat bereits reagiert und einen Bundesrichter im Ruhestand damit beauftragt, Spieler und Clubs auf die Vorwürfe hin zu untersuchen.

Dr. Steffen Lask

Boxstall – Universum – Insolvenzantrag

Der Geschäftsführer des Hamburger Boxstalls Universum, Waldemar Kluch hat nach eigenen Angaben Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Kluch hatte vor einiger Zeit Gesellschaftsanteile und die Geschäfstführung von dem früheren Promoter Klaus-Peter Kohl übernommen, mit dem er sich seit einiger Zeit in rechtlichen Auseinandersetzungen befindet. Der eine – Kohl – wartet auf die Zahlung einer Restkaufsumme, der andere – Kluch – stellt eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Aussicht und erhebt Vorwürfe.

Vorwürfe erhebt auch ein früherer Boxer gegen Kluch. Ex-Weltmeister Sebastian Zbik wartet bis heute nach eigenen Angabe auf eine vereinbarte Kampfbörse in Höhe von € 190.000,00. Er hat wohl Strafanzeige gestellt.

Auf einer Pressekonferenz verwies Kluch darauf, dass einige Athleten-Verträge mit anderen Gesellschaften weitergeführt würden, in denen er Geschäftsführer sei. Andere Boxer müssten sich freikaufen. Hierzu zähle Kluch den Schwergewichtler Denis Boizow. Ansonsten würde dieser bis 2016 nicht boxen können.

Diese Rechtsauffassung ist – um es milde auszudrücken – gewagt. Entscheidend ist allein, mit wem Boizow den Vertrag geschlossen hatte. Ist es der Boxstall Universum, dann dürfte Herrn Kluch vom Moment der Insolvenz-Antragstellung die Handhabe für die Forderung nach einer „Freikaufsumme“ fehlen. Das sieht für die Übernahme der Verträge mit anderen Boxern ähnlich aus, es sei denn, die Boxer haben bereits der Vertragsauflösung im Vorfeld mit Universum und einem neuen Vertragsschluss zugestimmt. 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Deutsche Sportförderung – Robert Harting kritisiert – Vorsitzende des Sportausschusses fordert breite Debatte

Der Deutsche Olympische Sportbund gerät zu Recht weiter in die Kritik wegen seines Festhaltens an der bisherigen Förderpraxis und den sog. Zielvereinbarungen, die bereits während der Olympischen Spiele in London für Diskussionen gesorgt hatten. Neben dem Diskus-Olympiasieger Robert Harting wurde Kritik laut u.a. vom Deutschen Tischtennis-Bund. Immerhin ergreift auch die Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dagmar Freitag (SPD) in dieser Auseinandersetzung das Wort und verweist darauf, dass wohl ein Bedürfnis nach breiter angelegter Debatte besteht, als bisher praktiziert. Die Kritik von Harting kontert der DOSB-Generaldirektor Vesper damit, dass Harting „offenkundig polemisch und auf falschen Fakten basierend argumentiert„.

Wer bitte ist polemisch in seiner Argumantation, wenn gegenüber Leistungssportlern der Vorhalt gemacht wird und zwar vom Präsidenten des DOSB, Dr. Bach, man solle doch „Lottospielen„? Wenn, dann kontert Harting lediglich Polemik mit Polemik.

Wir hatten darüber berichtet. Neben Harting gibt es eine Reihe namhafter Spitzenathleten, die sich der Kritik angeschlossen haben. Auch der Beachvolleyball-Olympiasieger Julius Brink gehört dazu.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

Die Bayerischen Triathleten sind raus!

Der außerordentliche Verbandstag der Deutschen Triathlon Union (DTU) endete mit dem Ausschluss des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) aus dem nationalen Spitzenverband. Das ist bemerkenswert, weil kein alltäglicher Vorgang innerhalb der deutschen Vereinsstruktur. Zur Begründung verweist die DTU auf die Nichtanerkennung der satzungsgemäßen Beitragspflichten durch die Bayern. Angeblich gäbe es Beitragsrückstände für die Jahre 2009 bis einschließlich 2011. Zuletzt war der BTV kläglich vor Gericht gescheitert. Anwaltlich vertreten wurde der bayerische Verband durch die frühere Prädsidentin der DTU, Frau Rechtsanwältin Wisser und ihren Kollgen, den früheren Vizepräsidenten der DTU, Dr. Eckert.

In Bayern scheinen Spitzfenunktionäre am Werk zu sein, die obendrein noch richtig gut beraten sind!

Der Sprecher der Landesverbände, Björn Steinmetz wird mit Blick auf den im Oktober in Bayern stattfindenden Verbandstag zitiert: „Letztlich haben es die Vereine selbst in der Hand, auf dem dortigen Verbandstag im Oktober zu entscheiden, welchen Weg sie künftig gehen wollen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Bayernn entscheiden.

Dr. steffen Lask

Rechtsanwaslt