Sportrecht

Bundesregierung für schärfere Vorschriften beim Doping

Nachdem es bereits ein Besitzverbot für leistungssteigernde Mittel gibt, soll dieses nun um ein Erwerbsverbot erweitert werden. Dies beschloss das Bundeskabinett durch einen Gesetzentwurf. Der Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr steht noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag zur Verabschiedung an. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und könnte daher bereits im Juli 2013 in Kraft treten.

Außerdem gibt es Planungen, den Straftatbestand des Dopingbetruges im Gesetz verankern zu wollen. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg Rainer Stickelberger erklärte, dass „ein dopender Profisportler massiv seine Mitbewerber, Sponsoren und im Falle staatlicher Förderung die öffentliche Hand schädige.“ Außerdem sei seiner Meinung nach eine Kronzeugenregelung notwendig.

Dr. Steffen Lask

Prozessbeginn gegen Radprofi Stefan Schumacher am 10. April

Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart. Dabei handelt es sich um einen Präzedenzfall: Zum ersten Mal steht in Deutschland ein überführter Dopingsünder wegen Betruges vor Gericht. Stefan Schumacher soll im Juni 2008 im Dienste des Teams Gerolsteiner seinem Chef Michael Holczer die Einnahme von Dopingmitteln verschwiegen haben. Nachdem Schumacher im Oktober 2008 positiv getestet wurde, kündigte Gerolsteiner den Vertrag und verlangt nun den in den 3 Monaten gezahlten Lohn in Höhe von 150.000 Euro zurück. Außerdem muss sich Schumacher ab Mittwoch vor dem Strafgericht verantworten.

Strafrechtlich interessant und letztendlich entscheidend wird die Frage sein, ob Schumacher den Straftatbestand des Betruges tatsächlich erfüllt hat. Das Landgericht wird die Frage klären müssen, ob Schumacher durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bei seinem Teamchef Michael Holczer einen Irrtum erregt hat. Schumacher selbst argumentierte in einem Spiegel – Interview in der vergangenen Woche, dass bei Holczer kein Irrtum vorgelegen haben könne, da er von der Einnahme des Dopings gewusst habe und so keine Fehlvorstellung über Tatsachen bei ihm erweckt werden konnte. Dies ist aber eine der Grundvoraussetzungen des Betruges im Sinne des § 263 StGB. Holczer, der hinter der Schumacher-Beichte Prozess-Strategie vermutet, wies die Vorwürfe jedoch zurück. „Das ist völlig aus der Luft gegriffen„, sagte der Ex-Teamchef und sprach von „taktischen Anschuldigungen„.

Dr. Steffen Lask

Schadensermittlung beim Sportwettenbetrug

Mit der Frage der Schadensermittlung beim Sportwettenbetrug hatte sich im Dezember letzten Jahres der BGH zu befassen. Der BGH bestätigt zunächst, dass die Angeklagten durch die Abgabe der Wetten gegenüber den Wettanbietern konkludent der Wahrheit zu Wider erklärt haben, dass der Verlauf oder der Ausgang des gewetteten Spiels von ihnen nicht beeinflusst worden sei. Zu der Ermittlung des Schadens führt der BGH aus, dass in denjenigen Fällen, in denen die Wettanbieter den entsprechend der vereinbarten Quote berechneten Gewinn ausbezahlt haben, ein Vermögensverlust in Höhe der Differenz zwischen Wetteinsatz und Wettgewinn und somit ein vollendeter Betrug und ein Schaden in dieser Höhe vorliegt. Bereits mit Abschluss des Wettvertrages ist der Betrug zum Nachteil des Wettanbieters anzunehmen.

Der BGH stellt weiterhin klar, dass es auf die Frage, ob die Manipulationen tatsächlich den Ausgang der betroffenen Spiele beeinflusst haben, nicht ankommt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Wettanbieter Wetten auf manipulierte Spiele nicht angenommen hätten. Ausschlaggebend für den Vermögensschaden auf Seiten der getäuschten Wettanbieter ist, dass bei objektiver Betrachtung die von ihnen gegenüber den Wettenden eingegangene – infolge der Manipulationen mit einem erhöhten Realisierungsrisiko behaftete – Verpflichtung zur Auszahlung des vereinbarten Wettgewinns nicht mehr durch den Anspruch auf den Wetteinsatz aufgewogen wird. Dabei ist es außerdem irrelevant, dass die Wettanbieter in der Gesamtschau durch den Abschluss anderer Wetten gar keinen Verlust erlitten haben, denn die dem Wettanbieter verbleibenden Wetteinsätze verlorener Wetten stellen im Verhältnis zu den manipulativ agierenden Wettgewinnern keine schadenskompensierenden Ausgleich dar.

BGH, Urt. v. 20. 12. 2012 – 4 StR 55/12 (LG Bochum)

Dr. Steffen Lask

„Champions 2012“ – Juniorsportler des Jahres 2012

Im Rahmen der Sportgala „Champions 2012“ wurden am 8.12.2012 die Berliner Sportler des Jahres 2012 geehrt.

ECOVIS hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2012 gestiftet und
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Sperre gegen Karabatic aufgehoben

Handballstar Nikola Karabatic muss keine Sechs-Spiele-Sperre absitzen. Der französische Verband hob die Sperren gegen Karabatic und seine beiden ehemaligen Mitspieler Dragan Gajic und Issam Tej in der Berufung auf. Es bleiben Zweifel an der Beteiligung der Spieler, hieß es von Seiten des Berufungsgerichts. Karabatic, Gajic, Tej sowie sechs weitere Spieler stehen unter Verdacht, in eine mögliche Manipulation einer Partie ihres damaligen Clubs Montpellier HH verwickelt gewesen zu sein. Auf eine Niederlage des französischen Meisters im Auswärtsspiel beim abstiegsgefährdeten Club Cesson-Rennes am 12. Mai 2012 waren 87.880 Euro gesetzt worden, ein 40fach höherer Wert als gewöhnlich.

Unabhängig von der Entscheidung des Sportgerichts laufen gegen die Spieler Strafverfahren wegen Betruges. Ihnen drohen bis zu 5 Jahren Haft und Geldstrafen.

Dr. Steffen Lask