Sportrecht

Wie steht es um die Unschuldsvermutung im Fall Hoeneß ?

Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Uli Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und eines Haftbefehls, der nur gegen eine Kaution in Millionenhöhe außer Vollzug gesetzt worden sein soll, stellt sich die Frage, inwieweit mit der Veröffentlichung der Personalien des Präsidenten des FC Bayern München die Unschuldsvermutung und das Steuergeheimnis verletzt wurden.

Das Steuergeheimnis verpflichtet die Amtsträger zur besonderen Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte. Es handelt sich um eine besondere Form des Datenschutzes. Nur unter strengen Voraussetzungen  ist eine Weitergabe der Erkenntnisse zulässig. So zum Beispiel, wenn der Betroffene der Weitergabe zustimmt oder für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Liegen die Ausnahmen nicht vor, steht die Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung-AO) in § 355 StGB unter Strafe. Nach § 355 StGB kann die Verletzung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Daneben sind disziplinarrechtliche Konsequenzen denkbar und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche möglich (§ 839 BGB iVm. Art. 34 GG). Die Unschuldsvermutung ist einer der wesentlichen Grundsätze unseres liberalen Strafrechts, ist Prozessmaxime rechtsstaatlichen Handelns und erfordert, dass jeder Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig gilt und auch so behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Die Unschuldsvermutung richtet sich an die Richter und an die Strafverfolgungsbehörden, aber auch an die Medien, die darauf zu achten haben, dass so berichtet wird, dass die Unschuldsvermutung zur Geltung kommt.

Letztlich aber werden durch die Unschuldsvermutung Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden nicht ausgeschlossen. So sind insbesondere die Durchsuchung bei einfachem Tatverdacht und die vorläufige Festnahme sowie die Untersuchungshaft aufgrund dringenden Tatverdachts auch ohne den endgültigen Beweis der Schuld des Beschuldigten zulässig.

Dr. Steffen Lask

IRONMAN Südafrika 14.04.2013 – das Racevideo

IRONMAN South Africa 2013

Hartes Rennen bei heißen Temparaturen – tolle Atmosphäre rund um die Nelson Mandela Bay

hier der Link zu den Ausschnitten aus dem Racevideo online

Schwarzgeld in der Schweiz – muss Uli Hoeneß jetzt ins Gefängnis? +++ Wer beim Finanzamt eine Selbstanzeige einreicht, kann damit nicht in jedem Fall möglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuvorkommen. Die Strafbefreiung erfolgt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsanwalt und Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Prof. Dr. Steffen Lask vom Beratungsunternehmen Ecovis aus Berlin im Interview mit N24 zum Fall Uli Hoeneß

Hier geht es zum Beitrag auf www.n24.de vom 23.04.2013 (Mediathek):


Hier geht es zum Beitrag auf www.n24.de vom 24.04.2013 (Mediathek):

Wichtig: „Nur eine ordnungsgemäße Selbstanzeige kann von Strafe befreien“

Der aktuelle Fall Hoeneß führt die Brisanz einer Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich vor Augen. Die Staatsanwaltschaft hat auf die „Selbstanzeige“ von Mitte Januar 2013 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das Haus von Hoeneß durchsucht und – was nunmehr bekannt wurde – auch vorläufig festgenommen.

Wie sieht der Idealfall aus ? Wann erlangt der Selbstanzeigende Starfreiheit ?

 „Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Selbstanzeige wirsam ist und schließlich auch von der Strafe befreit“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Steffen Lask, Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei Ecovis in Berlin.

  • Die Selbstanzeige muss in vollem Umfang alle strafrechtlich nicht verjährten, bislang nicht erklärten steuererheblichen Sachverhalte je Steuerart offen legen, also alle aus früheren Meldungen unrichtigen Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen oder unterlassene Angaben nachholen.
  • Es darf keiner der Ausschlussgründe der Abgabenordnung vorliegen. Hiernach tritt bei vier Sachverhalten keine Straffreiheit ein: wenn bereits eine Außenprüfung läuft, wenn eine Prüfung angeordnet ist, wenn die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens gegen den Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist oder wenn die Tat schon entdeckt ist.
  • Falls eine sogenannte Steuerverkürzung, also eine leichtfertige geringere Zahlung oder eine unberechtigte Nutzung von Steuervorteilen, eingetreten ist, sind die hinterzogenen Steuern in voller Höhe in der vom Finanzamt gesetzten angemessenen Frist nachzuzahlen.

Das sind die drei Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige.

 „Jeder Fall ist anders gelagert“, weiß Rechtsanwalt Professor Lask (Ecovis Berlin). Deshalb sollte jeder Betroffene sich vorher eingehend beraten lassen, um den Schaden einer fehlerhaften Selbstanzeige abzuwenden. „Denn nur wenn eine Selbstanzeige ordnungsgemäß abgegeben wurde, hat sie strafbefreiende Wirkung.“

 
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Klage gegen Bayer Leverkusen auf Zahlung von 16 Mio. Euro

Der Insolvenzverwalter des insolventen Stromanbieters Teldafax verlangt von Bayer Leverkusen die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 16 Mio., weil Bayer in den Jahren 2009 – 2011 Sponsorengelder erhalten habe, obwohl Teldafax bereits überschuldet gewesen sei und die Bayer-Verantwortlichen davon Kenntnis gehabt haben sollen. Der Zeitpunkt der Kenntnis von der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens ist dabei das entscheidende Moment. Das Geld, was nach Kenntnis fließt, muss der Insolvenzverwalter bis auf wenige Ausnahmen anfechten und zurückholen. Dazu ist er der Masse der Gläubigern gegenüber verpflichtet.

Der Insolvenzverwalter von Teldafax, Bähr hat bereits Klage gegen den Bayer Leverkusen vor dem Landgericht Köln erhoben. Teldafax war von 2007 – 2011 Trikotsponsor von Bayer Leverkusen. Der Vertrag wurde erst wenige Tage vor dem Zusammenbruch des ehemals größten unabhängigen Stromanbieters gelöst. Das Teldafax-Management ist inzwischen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs und Bankrotthandlungen angeklagt.

Dr. Steffen Lask

Ironmann Südafrika – 09:28:43 – Lieben Dank an alle, die mich so unterstützt haben !!!!!!!!!!!

Am 12. Oktober startet der IRONMANN auf Hawaii  … einen von 50 slots nach Kona habe ich seit gestern.

Swim:  1:02:02          Bike:  5:00:35           Run:  3:20:54              Overall:  9:28:43

 

Platz 42

Platz 1 in der AK 45 – 49

Mittwoch komme ich zurück, dann folgt einer kurzer Bericht !!!

Steffen Lask

Bilder: