Sportrecht

Schwarzgeld in der Schweiz – muss Uli Hoeneß jetzt ins Gefängnis? +++ Wer beim Finanzamt eine Selbstanzeige einreicht, kann damit nicht in jedem Fall möglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuvorkommen. Die Strafbefreiung erfolgt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsanwalt und Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Prof. Dr. Steffen Lask vom Beratungsunternehmen Ecovis aus Berlin im Interview mit N24 zum Fall Uli Hoeneß

Hier geht es zum Beitrag auf www.n24.de vom 23.04.2013 (Mediathek):


Hier geht es zum Beitrag auf www.n24.de vom 24.04.2013 (Mediathek):

Wichtig: „Nur eine ordnungsgemäße Selbstanzeige kann von Strafe befreien“

Der aktuelle Fall Hoeneß führt die Brisanz einer Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich vor Augen. Die Staatsanwaltschaft hat auf die „Selbstanzeige“ von Mitte Januar 2013 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das Haus von Hoeneß durchsucht und – was nunmehr bekannt wurde – auch vorläufig festgenommen.

Wie sieht der Idealfall aus ? Wann erlangt der Selbstanzeigende Starfreiheit ?

 „Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Selbstanzeige wirsam ist und schließlich auch von der Strafe befreit“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Steffen Lask, Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei Ecovis in Berlin.

  • Die Selbstanzeige muss in vollem Umfang alle strafrechtlich nicht verjährten, bislang nicht erklärten steuererheblichen Sachverhalte je Steuerart offen legen, also alle aus früheren Meldungen unrichtigen Angaben berichtigen, unvollständige Angaben ergänzen oder unterlassene Angaben nachholen.
  • Es darf keiner der Ausschlussgründe der Abgabenordnung vorliegen. Hiernach tritt bei vier Sachverhalten keine Straffreiheit ein: wenn bereits eine Außenprüfung läuft, wenn eine Prüfung angeordnet ist, wenn die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens gegen den Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist oder wenn die Tat schon entdeckt ist.
  • Falls eine sogenannte Steuerverkürzung, also eine leichtfertige geringere Zahlung oder eine unberechtigte Nutzung von Steuervorteilen, eingetreten ist, sind die hinterzogenen Steuern in voller Höhe in der vom Finanzamt gesetzten angemessenen Frist nachzuzahlen.

Das sind die drei Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige.

 „Jeder Fall ist anders gelagert“, weiß Rechtsanwalt Professor Lask (Ecovis Berlin). Deshalb sollte jeder Betroffene sich vorher eingehend beraten lassen, um den Schaden einer fehlerhaften Selbstanzeige abzuwenden. „Denn nur wenn eine Selbstanzeige ordnungsgemäß abgegeben wurde, hat sie strafbefreiende Wirkung.“

 
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Über Ecovis

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

Klage gegen Bayer Leverkusen auf Zahlung von 16 Mio. Euro

Der Insolvenzverwalter des insolventen Stromanbieters Teldafax verlangt von Bayer Leverkusen die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 16 Mio., weil Bayer in den Jahren 2009 – 2011 Sponsorengelder erhalten habe, obwohl Teldafax bereits überschuldet gewesen sei und die Bayer-Verantwortlichen davon Kenntnis gehabt haben sollen. Der Zeitpunkt der Kenntnis von der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens ist dabei das entscheidende Moment. Das Geld, was nach Kenntnis fließt, muss der Insolvenzverwalter bis auf wenige Ausnahmen anfechten und zurückholen. Dazu ist er der Masse der Gläubigern gegenüber verpflichtet.

Der Insolvenzverwalter von Teldafax, Bähr hat bereits Klage gegen den Bayer Leverkusen vor dem Landgericht Köln erhoben. Teldafax war von 2007 – 2011 Trikotsponsor von Bayer Leverkusen. Der Vertrag wurde erst wenige Tage vor dem Zusammenbruch des ehemals größten unabhängigen Stromanbieters gelöst. Das Teldafax-Management ist inzwischen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs und Bankrotthandlungen angeklagt.

Dr. Steffen Lask

Ironmann Südafrika – 09:28:43 – Lieben Dank an alle, die mich so unterstützt haben !!!!!!!!!!!

Am 12. Oktober startet der IRONMANN auf Hawaii  … einen von 50 slots nach Kona habe ich seit gestern.

Swim:  1:02:02          Bike:  5:00:35           Run:  3:20:54              Overall:  9:28:43

 

Platz 42

Platz 1 in der AK 45 – 49

Mittwoch komme ich zurück, dann folgt einer kurzer Bericht !!!

Steffen Lask

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Kieler Handball-Prozess: Gericht spricht Schwenker erneut frei

Vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen gegen Uwe Schwenker ist der frühere Manager des deutschen Handball-Rekordmeisters THW Kiel auch im letzten noch offenen Anklagepunkt freigesprochen worden. Das Kieler Landgericht bestätigte im Revisions-Prozess das Urteil aus dem Januar 2012. Schwenker war Untreue vorgeworfen worden.

Die anklagende Staatsanwaltschaft hatte am Ende ihres einstündigen Plädoyers am Mittwoch selbst für Freispruch votiert. Es sei kein Nachweis der Untreue gefunden worden, sagte Oberstaatsanwalt Axel Goos. Schwenker-Verteidiger Michael Gubitz verzichtete daraufhin auf sein Plädoyer. Vom Vorwurf der Bestechung und der Manipulation von Spielen in der Champions League war Schwenker bereits im Januar 2012 freigesprochen worden. Damit ist der 54-Jährige nun vollständig entlastet. „Das schnelle Ende überrascht mich doch, aber ich habe nichts anderes erwartet„, sagte Schwenker, der nun auf eine Rückkehr in den Handball hofft.

Dr. Steffen Lask

Bundesregierung für schärfere Vorschriften beim Doping

Nachdem es bereits ein Besitzverbot für leistungssteigernde Mittel gibt, soll dieses nun um ein Erwerbsverbot erweitert werden. Dies beschloss das Bundeskabinett durch einen Gesetzentwurf. Der Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr steht noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag zur Verabschiedung an. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und könnte daher bereits im Juli 2013 in Kraft treten.

Außerdem gibt es Planungen, den Straftatbestand des Dopingbetruges im Gesetz verankern zu wollen. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg Rainer Stickelberger erklärte, dass „ein dopender Profisportler massiv seine Mitbewerber, Sponsoren und im Falle staatlicher Förderung die öffentliche Hand schädige.“ Außerdem sei seiner Meinung nach eine Kronzeugenregelung notwendig.

Dr. Steffen Lask