Die Länderkammer des Bundesrates will mit neuen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafrecht verschärft gegen Doping im Sport vorgehen. Es wurde ein Gesetzentwurf (18/294) vorgelegt. Die Neuregelungen sollen den Anti-Doping-Kampf effektiver gestalten. Der Gesetzentwurf sieht eine Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, mit welchem gegen den gewinnorientierten Handel vorgegangen werden soll. Darüber hinaus soll im AMG die Palette der Wirkstoffe erweitert werden. Auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes ist das Ziel. Es soll der „Dopingbetrug“ ins AMG eingeführt werden. Gleichfalls soll die Strafobergrenze bei Dopingdelikten von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Strafprozessual ist die sog. Kronzeugenregelung geplant, weil es sich nach Ansicht der Politiker um ein nach außen abgeschottetes Milieu handle. Auch die Novellierung des Geldwäschetatbestandes im Strafgesetzbuch ist geplant. Die Dopingdelikte des AMG sollen in den Vortatenkatalog der Geldwäsche nach § 261 StGB aufgenommen werden.
Die Gesetzesinitiative bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der frühere Dreisprung-Weltmeister und heutige Bundestrainer Charles Friedek hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. (OLG) den von ihm angestrengten Schadensersatzprozess gegen den DOSB e.V. in der zweiten Instanz verloren. In der ersten Instanz ist er noch als Sieger hervorgegangen. Es ging Friedek um Schadensersatz, weil er 2008 nicht für die Olympischen Spiele in Peking nominiert worden war. Der heute 42jährige hatte nach Ansicht des DOSB die Nominierungsrichtlinien nicht erfüllt. Der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) hatte als Voraussetzung für die Nominierung entweder einen Sprung über 17,10 m oder aber zwei Sprünge über 17,00 m innerhalb des Nominierungszeitraums verlangt. Friedek war anlässlich eines Wettkampfs in Wesel 17,00 m im Vorkampf und 17,04 m im Endkampf gesprungen und deshalb der Auffassung, er habe die Voraussetzungen für die Nominierung erfüllt. Das sah der DLV und der DOSB nicht so. Sie verlangten zwei 17 m-Sprünge in unterschiedlichen Wettkämpfen, obwohl dies nicht wörtlich aus den Nominierungsrichtlinien hervorging. Es gab bereits im Jahr 2008 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Friedek und den Verbänden um die Nominierung. Letztlich konnte sich seinerzeit Friedek nicht durchsetzen. Er blieb zu Hause.
Später – im Jahr 2010 – hat Friedek erneut den Gang zu den Gerichten gewählt, um nochmals eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Vor dem Landgericht Frankfurt/M. hatte er zunächst Erfolg. Das Landgericht sah im Vergleich zu früheren Formulierungen der Nominierungsrichtlinien („Formulierungshistorie der Richtlinien„) keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Athlet – hier Friedek – an zwei unterschiedlichen Wettkämpfen jeweils die 17 m übertreffen müsse. Zur Begründung verwies das Landgericht m.E. zutreffend darauf, dass in früheren Nominierungsrichtlinien ausdrücklich auf die Erfüllung der sog. B-Norm in zwei unterschiedlichen Wettkämpfen hingewiesen wurde. Und die Richtlinien für die Nominierung 2008 hatten diesen Passus gerade nicht aufgenommen. Nunmehr hat das OLG in der zweiten Instanz das für Friedek günstige Urteil aufgehoben und seine Schadensersatzklage abgewiesen. Er geht letztlich doch leer aus. Er hätte es verdient, nach Peking zu fahren, angesichts seiner früheren sportlichen Leistungen, B-Norm hin oder her.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Im Rahmen der Sportgala „Champions 2013“ wurden am 7.12.2013 die Berliner Sportler des Jahres 2013 geehrt.
ECOVIS hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2013 gestiftet und diesen Preis anlässlich der Gala im Estrel Convention-Center
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Alfons Hörmann, der vor wenigen Tagen gewählte neue DOSB-Präsident und Nachfolger von Dr. Thomas Bach wird sich wohl vor Gericht verantworten müssen. Nach Medienberichten ist gegen den 53jährigen ein kartellrechtliches Bußgeldverfahren anhängig ebenso wie gegen das von ihm einst geführte Unternehmen, die Creaton AG. Der Vorwurf der Kartell-Behörde, es habe unzulässige Absprachen gegeben, die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und aus diesem Grund mit einem Bußgeld geahndet werden können. Der Höhe nach ist die Rede von € 150.000 Bußgeld gegen Hörmann. Soweit sich Hörmann – der stets die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen hat – gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes wendet, findet eine Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht statt. In dieser Hauptverhandlung wird – wie in jedem anderen Bußgeldverfahren – eine Beweisaufnahme durchgeführt, die mit einer Entscheidung endet. Entweder sieht das Oberlandesgericht den Vorwurf des Bundeskartellamtes bestätigt und verhängt ein Bußgeld oder aber das Gericht spricht den Betroffenen – hier Hörmann – vom Vorwurf des Verstoßes gegen das GWB frei. Im Übrigen ist das Gericht nicht an die von der Kartell-Behörde im Bußgeldbescheid angenommene Geldbuße gebunden.
Der DOSB e.V. sieht trotz des Verfahrens die Arbeit seines Präsidenten durch das Bußgeldverfahren nicht gefährdet. Das Eine hat mit dem Anderen offensichtlich nichts zu tun. Bereits vor der Kandidatur sei dieses Thema ausgiebig erörtert, für unproblematisch und mit dem Amt als Präsident des größten deutschen Sportverbandes vereinbar angenommen worden. Bereits 2008 habe es Prüfungen durch den Deutschen Skiverband, dessen Präsident Hörmann noch bis zum 29.12.2013 ist, gegeben.
Bleibt der Prozess vor dem Oberlandesgericht abzuwarten. Oder möglicherweise verzichtet Hörmann auf die Durchführung einer Hauptverhandlung und akzeptiert die Geldbuße.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Morgen um 07.00 Ortszeit (19:00 Uhr deutscher Zeit) startet das Rennen der 2200 Teilnehmer auf Hawaii. Und da kommt man nicht hin, weil man sich anmeldet. Man muss sich qualifizeren. Neben den wenigen Profis qualifizieren sich die „age-grouper“ über erfolgreiche Ergebnisse in ihren jeweiligen Altersklassen bei Ironman-Wettkämpfen auf den verschiedenen Kontinenten.
Das Rennen beginnt mit der 3,86 Kilometer langen Schwimmstrecke hinaus auf den Pazifik, gefolgt von 180 Kilometern Einsamtkeit auf dem Rad bei starken Wind und sich anschließenden quälenden 42,16 Kilometer Marathon. Jeder der Finisher(innen) ist dann ein IRONMAN. Alle Mitarbeiter der ECOVIS-Kanzleien drücken morgen die Daumen!!!
Eine Live-Übertragung erfolgt nur im Internet über www.ironman.com

Das Triathlon Magazin berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über Steffen Lask und seinen Weg zu den Ironman Championships nach Hawaii.