Dem deutschen Bobfahrer Manuel Machata wurde vom Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) eine einjährige Wettkampfsperre auferlegt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 5 000 EUR.
BSD-Präsident Andreas Trautvetter sagte diesbezüglich, dass die „relativ harte Strafe“ ein erster Schritt zur Wahrung nationaler Interessen sein soll. Zudem kündigte er klarere Regularien für den Materialhandel mit internationalen Konkurrenten an. Die Sanktionierung wird weiterhin damit begründet, dass der 29-jährige den Verband im Vorfeld über die Leihgabe ins Ausland hätte informieren müssen. Offenbar soll ein Exempel statuiert werden, um zukünftig den bereits des Öfteren praktizierten und sanktionslosen Handel mit Bobkufen einzudämmen. Machatas Manager Axel Watter erklärte hingegen, er sehe keine Rechtsgrundlage für die Sperre. Machata werde deshalb gegen das Urteil Einspruch einlegen.
Hierzu kann Herr Machata nur ermutigt werden, angesichts der Begründung des BSD-Präsidenten Trautvetter.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der für die Olympischen Spiele nicht nominierte deutsche Vierer-Bobfahrer Manuel Machata hat seine Kufen dem russischen Olympiasieger von Sotchi Alexander Zubkow zu Verfügung gestellt. Dieser fuhr mit dem Kufensatz des Deutschen auch im Vierer zu Gold, nachdem er zuvor bereits die Zweier-Konkurrenz gewonnen hatte. Damit haben immerhin die Kufen eines deutschen Bobs die Erwartungen erfüllt.
Dieser Umstand schlägt nun hohe Wellen. Durfte Machata die Kufen einem Konkurrenten des deutschen Aufgebots zur Verfügung stellen? Klar ist, die Kufen stammen nicht vom Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES). Sie gehörten Machata.
Der Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) zeigt sich entsetzt und kündigt eine Entscheidung über mögliche Sanktionen am 03.03.2014 an. BSD-Generalsekretär Thomas Schwab erklärt: „Die einschneidende Entscheidung über die Zukunft eines Ex-Weltmeisters sollte jetzt nicht über das Knie gebrochen werden. Wir haben Möglichkeiten von einer erheblichen Geldstrafe bis zur sportlichen Sperre bei allen Wettkämpfen und dem Verlust des Kaderstatus diskutiert. Von Seiten des BSD-Präsidiums möchte man die Entscheidung jetzt noch überdenken und wird diese dann kommende Woche bekannt geben.“ Die weitere Entwicklung in dieser causa bleibt abzuwarten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Freestylerin Daniela Bauer ist vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der für die Olympischen Spiele in Sotschi eine ad-hoc Kammer eingerichtet hat mit ihrem Einspruch gescheitert. Bauer hatte sich ihren Start, welcher ihr vom Österreichischen Skiverband und dem Österreichischen Olympischen Komitee verweigert worden ist, einklagen wollen. Sie wollte vor dem CAS ihre Nachnominierung für Halfpipe-Wettbewerbe erreichen. Bauer ist der Auffassung, dass sie die Nominierungskriterien des Weltverbandes FIS erfüllt habe und ihr deshalb ein Quotenplatz zur Verfügung stünde. Den Platz aber habe das Olympische Komitee Österreichs zurückgegeben, weil Bauer eben nicht die sportlichen Kriterien erfüllt habe. Die Richter des CAS folgten im Ergebnis der Begründung des Österreichischen Skiverbandes und des Olympischen Komitees.
Bleibt abzuwarten, ob sich Daniela Bauer mit der Entscheidung des ad-hoc-Gerichts abfindet.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Mit markigen Worten fordert der bayerische Justizminister Prof. Bausback ein effektives Anti-Doping-Gesetz. Er spricht von „schlagkräftigen Gesetzen„, die geschaffen werden müssten, um im Kampf gegen Doping „viel erfolgreicher zu sein„. So richtig neu ist das nicht, was da aus Bayern kommt. Seine Vorgängerin im Amt, die Frau Merk sah sich ebenfalls in der Vorreiterrolle, wenn es um den Ruf nach schärferen Strafgesetzen gegen Dopingsünder ging. Geht es nach Bausback, dann müssen Spezialtatbestände ins Strafgesetzbuch, nämlich der Tatbestand des Sportbetruges sowie Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den Sport vor Dopern und Manipulation zu schützen. Auch die Besitzstrafbarkeit soll uneingeschränkt gelten. Damit will Bausback dem Sportler zu Leibe rücken, weil bislang lediglich nicht geringe Mengen eine Besitzstrafbarkeit zur Folge haben. Kleinstmengen, die Sportler an Dopingmitteln bzw. Wirkstoffen bei sich haben, sollen zur Strafbarkeit führen. Nach Mitteilung der FAZ wird Bauback zitiert: „Jetzt wird gehandelt!„
Bislang war Alles und jeder Entwurf in dieser Richtung aus Bayern unausgegoren und von politischem Kalkül. Wir werden sehen.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Länderkammer des Bundesrates will mit neuen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafrecht verschärft gegen Doping im Sport vorgehen. Es wurde ein Gesetzentwurf (18/294) vorgelegt. Die Neuregelungen sollen den Anti-Doping-Kampf effektiver gestalten. Der Gesetzentwurf sieht eine Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) vor, mit welchem gegen den gewinnorientierten Handel vorgegangen werden soll. Darüber hinaus soll im AMG die Palette der Wirkstoffe erweitert werden. Auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes ist das Ziel. Es soll der „Dopingbetrug“ ins AMG eingeführt werden. Gleichfalls soll die Strafobergrenze bei Dopingdelikten von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Strafprozessual ist die sog. Kronzeugenregelung geplant, weil es sich nach Ansicht der Politiker um ein nach außen abgeschottetes Milieu handle. Auch die Novellierung des Geldwäschetatbestandes im Strafgesetzbuch ist geplant. Die Dopingdelikte des AMG sollen in den Vortatenkatalog der Geldwäsche nach § 261 StGB aufgenommen werden.
Die Gesetzesinitiative bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt