Der Fußball-Bundesligist Bayer 04 Leverkusen hat sich nach einem mehrjährigen Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter Bähr des ehemaligen Trikotsponsors Teldafax in einem Vergleich auf eine Zahlung von rund 13 Millionen Euro geeinigt.
Der insolvente Stromanbieter Teldafax war von August 2007 bis Juni 2011 Hauptsponsor von Bayer 04 Leverkusen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im September 2011 wurde der Bundesligist vom Kollegen Bähr aufgefordert, Sponsoringgelder in Höhe von 16 Millionen Euro zurückzuzahlen. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters Bähr habe Bayer 04 Leverkusen zum Zeitpunkt der In-Empfangnahme der Gelder die Insolvenz des Stromanbieters bereits erkennen müssen, was insolvenzrechtlich eine anfechtbare Leistung darstellt.
So sah es auch Landgericht Köln im Oktober 2014 in der ersten Instanz und verurteilte Bayer 04 zu einer Zahlung von etwa 16 Millionen Euro. Bayer Leverkusen legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein. Das OLG regte nunmehr einen Vergleich an, der Bayer 04 zu einer Zahlung in Höhe von 10,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von etwa zwei Millionen Euro verpflichtet.
„Anstatt nun weiter zu prozessieren, wollen wir uns auf unser Kerngeschäft, nämlich das Fußballspielen, konzentrieren“, sagte Bayer-Geschäftsführer Michael Schade.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Wie wir berichteten, wurde für den heutigen Freitag die Entlassung des südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius aus der Haft angekündigt. Medienberichten zufolge hat das Justizministerium nun die Entscheidung der Bewährungskommission aufgehoben und die nach südafrikanischem Recht grundsätzlich zulässige Überstellung in den Hausarrest vorerst gestoppt.
Der Beschluss der Bewährungskommission, Pistorius nach zehn Monaten seiner fünfjährigen Haftstrafe aus dem Vollzug zu entlassen, traf in Südafrika auf Unverständnis. Angesichts dieser Entwicklungen dürfte die im November anstehende Berufungsverhandlung mit noch größerer Spannung erwartet werden. Wir bleiben dran.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Wie wir berichteten, kündigte Bremen an, die DFL künftig für die Kosten der Polizeieinsätze bei sogenannten „Risikospielen“ in Anspruch zu nehmen. Nun wurde der erste Forderungsbescheid an die DFL auf den Weg gebracht. Das Land Bremen hatte hierfür im November 2014 mit einer Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die DFL hatte schon im Vorfeld mitgeteilt, sich „mit allen juristischen Möglichkeiten“ gegen eine Überwälzung der Polizeieinsatzkosten zu Wehr zu setzen.
Die schwierige polizeirechtliche Frage, ob Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen dem Veranstalter zurechenbar sind, wurde mit der Erhebung einer Gebühr umgangen. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens ist jedoch ebenso äußerst umstritten und stellt rechtliches Neuland dar.
Grundrechte der Veranstalter, etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Ausprägung des Eigentumsschutzes (Art. 14 GG), könnten laut einer Mitteilung des Bremer Senats vom 22. Juli 2014 zwar berührt sein. Dies sei aber aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls, namentlich der gerechten Lastenverteilung, zu rechtfertigen. Auch eine mögliche grundrechtsrelevante Ungleichbehandlung (Art. 3 GG) wegen der Beschränkung auf eine bestimmte Art von Großveranstaltungen, sei wegen des typischerweise höheren Einsatzaufwands jedenfalls gerechtfertigt.
Bleibt das rechtliche Vorgehen der DFL gegen den Kostenbescheid und dessen Grundlage erfolglos, wird das Bremer-Modell wohl bald Nachahmer in anderen Bundesländern finden.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wird am Freitag (21.08.2015) nach zehn Monaten Haft in den Hausarrest entlassen. Wie wir bereits berichteten, wurde der 28-Jährige im Oktober vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von Mord aus und hat bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Sollte sich die Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Berufung durchsetzen, müsste Pistorius zurück in den Vollzug. Seine Haftstrafe könnte sich erheblich verlängern.
Viermal schoss Pistorius durch die verschlossene Tür seines Badezimmers. Südafrikanische Rechtsexperten nehmen daher an, dass Pistorius sich der möglichen Todesfolge seiner Tat bewusst gewesen sei, sich mit ihr abgefunden und damit jedenfalls mit bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) gehandelt habe. Dies wird nach südafrikanischem Strafrecht durchaus als Mord zweiten Grades gewertet. Im November entscheidet das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein, ob das Verfahren neu aufgerollt wird. Das Verfahren könnte sich bis zum Verfassungsgericht in Johannesburg fortsetzen. Wir werden berichten.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Alberto Salazar wird vorgeworfen, seinen Schützlingen zu Dopingkonsum geraten und verholfen zu haben. Der auf Kuba geborene US-Amerikaner soll unter anderem im Jahr 2002 den Olympia-Zweiten von London über 10 Kilometer Galen Rupp bewirtet haben. So berichtet BBC. Zu den Athleten, die Salazar betreut, gehört auch der Olympia-Sieger von London über 10 Kilometer Mohamed „Mo“ Farah. Seit der Zusammenarbeit mit Salazar hat Farah viele große Erfolge feiern können, mitunter Triumphe bei der WM 2013 über 10 und 5 Kilometer und bei der EM 2014 über 10 und 5 Kilometer. In London siegte er im Übrigen auch über die 5-Kilometer-Distanz.
Der britische Leichtathletik-Verband UKA ist zwar von der Unschuld Farahs überzeugt, will den Vorfall dennoch gründlich prüfen. Man werde eine „Gruppe von unabhängigen Experten bilden […], um das Leistungsmanagement und das Ausdauerprogramm von Mo Farah genauestens zu betrachten“. Der gebürtige Somalier bestreitet jegliche Verstrickung: „Ich habe keine verbotenen Substanzen genommen, und Alberto hat mir auch niemals vorgeschlagen, welche zu nehmen.“ Unterdessen sagte er seinen Start beim Diamond League Meeting in Birmingham ab: „Ich konnte mich nach dieser Woche nicht auf den Wettbewerb fokussieren. Ich fühle mich mental und körperlich ausgelaugt“, so der 32-jährige Brite.
Dennis Cukurov