Sportrecht

Erste Rechnung an die DFL aus Bremen

Wie wir berichteten, kündigte Bremen an, die DFL künftig für die Kosten der Polizeieinsätze bei sogenannten „Risikospielen“ in Anspruch zu nehmen. Nun wurde der erste Forderungsbescheid an die DFL auf den Weg gebracht. Das Land Bremen hatte hierfür im November 2014 mit einer Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die DFL hatte schon im Vorfeld mitgeteilt, sich „mit allen juristischen Möglichkeiten“ gegen eine Überwälzung der Polizeieinsatzkosten zu Wehr zu setzen.

Die schwierige polizeirechtliche Frage, ob Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen dem Veranstalter zurechenbar sind, wurde mit der Erhebung einer Gebühr umgangen. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens ist jedoch ebenso äußerst umstritten und stellt rechtliches Neuland dar.

Grundrechte der Veranstalter, etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Ausprägung des Eigentumsschutzes (Art. 14 GG), könnten laut einer Mitteilung des Bremer Senats vom 22. Juli 2014 zwar berührt sein. Dies sei aber aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls, namentlich der gerechten Lastenverteilung, zu rechtfertigen. Auch eine mögliche grundrechtsrelevante Ungleichbehandlung (Art. 3 GG) wegen der Beschränkung auf eine bestimmte Art von Großveranstaltungen, sei wegen des typischerweise höheren Einsatzaufwands jedenfalls gerechtfertigt.

Bleibt das rechtliche Vorgehen der DFL gegen den Kostenbescheid und dessen Grundlage erfolglos, wird das Bremer-Modell wohl bald Nachahmer in anderen Bundesländern finden.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Oscar Pistorius – Entlassung aus Haft angekündigt

Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wird am Freitag (21.08.2015) nach zehn Monaten Haft in den Hausarrest entlassen. Wie wir bereits berichteten, wurde der 28-Jährige im Oktober vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von Mord aus und hat bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Sollte sich die Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Berufung durchsetzen, müsste Pistorius zurück in den Vollzug. Seine Haftstrafe könnte sich erheblich verlängern.

Viermal schoss Pistorius durch die verschlossene Tür seines Badezimmers. Südafrikanische Rechtsexperten nehmen daher an, dass Pistorius sich der möglichen Todesfolge seiner Tat bewusst gewesen sei, sich mit ihr abgefunden und damit jedenfalls mit bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) gehandelt habe. Dies wird nach südafrikanischem Strafrecht durchaus als Mord zweiten Grades gewertet. Im November entscheidet das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein, ob das Verfahren neu aufgerollt wird. Das Verfahren könnte sich bis zum Verfassungsgericht in Johannesburg fortsetzen. Wir werden berichten.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingvorwürfe gegen Mo-Farah-Trainer Alberto Salazar

Doping II

Alberto Salazar wird vorgeworfen, seinen Schützlingen zu Dopingkonsum geraten und verholfen zu haben. Der auf Kuba geborene US-Amerikaner soll unter anderem im Jahr 2002 den Olympia-Zweiten von London über 10 Kilometer Galen Rupp bewirtet haben. So berichtet BBC. Zu den Athleten, die Salazar betreut, gehört auch der Olympia-Sieger von London über 10 Kilometer Mohamed „Mo“ Farah. Seit der Zusammenarbeit mit Salazar hat Farah viele große Erfolge feiern können, mitunter Triumphe bei der WM 2013 über 10 und 5 Kilometer und bei der EM 2014 über 10 und 5 Kilometer. In London siegte er im Übrigen auch über die 5-Kilometer-Distanz.

Der britische Leichtathletik-Verband UKA ist zwar von der Unschuld Farahs überzeugt, will den Vorfall dennoch gründlich prüfen. Man werde eine „Gruppe von unabhängigen Experten bilden […], um das Leistungsmanagement und das Ausdauerprogramm von Mo Farah genauestens zu betrachten“. Der gebürtige Somalier bestreitet jegliche Verstrickung: „Ich habe keine verbotenen Substanzen genommen, und Alberto hat mir auch niemals vorgeschlagen, welche zu nehmen.“ Unterdessen sagte er seinen Start beim Diamond League Meeting in Birmingham ab: „Ich konnte mich nach dieser Woche nicht auf den Wettbewerb fokussieren. Ich fühle mich mental und körperlich ausgelaugt“, so der 32-jährige Brite.

Dennis Cukurov

VFC Plauen klagt gegen Abstieg

Regionalligist VFC Plauen meldete im Dezember letzten Jahres Insolvenz an, die nach geltender DFB-Spielordnung den Zwangsabstieg zur Folge hat. § 6 Nr. 1 der DFB-Spielordnung besagt, dass die „klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, […] als Absteiger in die nächste Spielklasse [gilt] und […] insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle [rückt].“ So eigentlich auch im Fall Plauen. Doch Plauen sträubt sich. In persona des zuständigen Insolvenzverwalters Klaus Siemon wolle sie – scheinbar mittelbar – die Regelung kippen. „Es ist eine offene Frage, ob die Statuten des DFB mit dem Insolvenzrecht vereinbar sind“, so Siemon. Die vom DFB erlassene Vorschrift vereitle die Sanierungsmöglichkeit der insolventen Vereine. Man sei bereit, notfalls bis vor den BGH zu ziehen.

Bleibt abzuwarten, wie sich diese Angelegenheit entwickelt. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFB-Streit: FIFA mischt sich ein

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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.

Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask