Sportrecht

Rechtsextremer Fußballverein von Spielbetrieb ausgeschlossen

Am Montag wurde der Kreisligist FC Ostelbien Dornburg durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Der LSB folgte damit einem Antrag des Fußball-Verbandes Sachsen-Anhalt.

In den letzten Monaten ist der Verein zunehmend durch brutale Fouls, Einschüchterungen der Schiedsrichter, rassistische Beleidigungen und Schlägereien aufgefallen. Medienberichten zufolge erklärten sich bereits vor der Saison nur noch sechs von 65 Schiedsrichtern des Kreisverbandes bereit, Spiele des Kreisligisten zu leiten, 15 von 18 Spielern der Mannschaft werden laut Landesverfassungsschutz der Neonazi-Szene zugeordnet.

„Diese Entscheidung gegen rechtsextreme Tendenzen ist konsequent. Eine weitere Teilnahme am Spielbetrieb ist damit nicht mehr möglich. Wir haben eine Fürsorgepflicht für die Sportler und die Schiedsrichter“, sagte Andreas Silbersack, Präsident des Landessportbundes.

Der Verein kann jedoch gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen. Eine weitere Teilnahme am laufenden Spielbetrieb kann momentan nur zivilrechtlich – durch eine einstweilige Verfügung – erreicht werden. Der FC Ostelbien Dornburg wurde 2011 gegründet. Damals hat sich der Verein die Spielberechtigung vor Gericht erstritten.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Mindestlohn: Weiter Rechtsunsicherheiten bei Sportvereinen?!

Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren insbesondere Amateur-Sportvereine besorgt, durch den Mindestlohn engagierte Mitarbeiter und vor allen Dingen vertraglich gebundene Sportler nicht mehr finanzieren zu können. Daraufhin sicherte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Vereinen im Februar diesen Jahres zu, dass im Amateursport Ausnahmetatbestände greifen sollen – „Kein Mindestlohn für Amateurvertragsspieler!“ Der DFB war – wegen der enormen Bedeutung für den Verband und seine Mitglieder – erleichtert.

Einem Bericht des Nachrichten Magazins „Der Spiegel“ zufolge stellte nun ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages fest, dass diese Ausnahmen nicht normiert sind. Die Zusagen der SPD-Politikerin seien also nicht rechtsverbindlich festgeschrieben worden, weshalb sich Sportvereine nicht darauf verlassen könnten, dass sie ihren Amateursportlern keinen Mindestlohn zahlen müssen. Letztlich müssen damit im Streitfall die Arbeitsgerichte Klarheit schaffen. Bisher zahlen viele Vereine den Sportlern eine Aufwandsentschädigung in Minijob-Höhe vielfach ohne Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Erster Dopingverdacht bei Leichtathletik-WM in Peking

Bei der Leichtathletik-WM in Peking stehen Medienberichten zufolge die 400-Meter-Läuferin Joyce Zakary und die Hürdenläuferin Koki Manunga unter Dopingverdacht. Zakary war im Vorlauf in 50,71 Sekunden Landesrekord über 400 m gelaufen. Zum Halbfinale ist sie aber ohne Angabe von Gründen nicht angetreten. Manunga war bereits in der ersten Runde über 400 m Hürden klar ausgeschieden. Beide Athletinnen seien positiv auf ein maskierendes Mittel einer bisher unbekannten Dopingsubstanz getestet worden.

Bereits im Vorfeld der WM war der kenianische Leichtathletikverband Athletics Kenya wiederholt schweren Dopingvorwürfen ausgesetzt. In den vergangenen Jahren sind eine ganze Reihe von Athleten aus Kenia wegen Dopings gesperrt worden. Die neuen Vorfälle könnten die bisher überragenden Leistungen der Kenianer bei der WM überschatten. Nach vier Wettkampftagen führt Kenia im Medaillenspiegel mit insgesamt neun Medaillen deutlich.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Bayer 04 Leverkusen: Vergleich mit ehemaligem Trikotsponsor

Der Fußball-Bundesligist Bayer 04 Leverkusen hat sich nach einem mehrjährigen Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter Bähr des ehemaligen Trikotsponsors Teldafax in einem Vergleich auf eine Zahlung von rund 13 Millionen Euro geeinigt.

Der insolvente Stromanbieter Teldafax war von August 2007 bis Juni 2011 Hauptsponsor von Bayer 04 Leverkusen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im September 2011 wurde der Bundesligist vom Kollegen Bähr aufgefordert, Sponsoringgelder in Höhe von 16 Millionen Euro zurückzuzahlen. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters Bähr habe Bayer 04 Leverkusen zum Zeitpunkt der In-Empfangnahme der Gelder die Insolvenz des Stromanbieters bereits erkennen müssen, was insolvenzrechtlich eine anfechtbare Leistung darstellt.

So sah es auch Landgericht Köln im Oktober 2014 in der ersten Instanz und verurteilte Bayer 04 zu einer Zahlung von etwa 16 Millionen Euro. Bayer Leverkusen legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein. Das OLG regte nunmehr einen Vergleich an, der Bayer 04 zu einer Zahlung in Höhe von 10,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von etwa zwei Millionen Euro verpflichtet.

„Anstatt nun weiter zu prozessieren, wollen wir uns auf unser Kerngeschäft, nämlich das Fußballspielen, konzentrieren“, sagte Bayer-Geschäftsführer Michael Schade.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Kehrtwende – Pistorius bleibt in Haft

Wie wir berichteten, wurde für den heutigen Freitag die Entlassung des südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius aus der Haft angekündigt. Medienberichten zufolge hat das Justizministerium nun die Entscheidung der Bewährungskommission aufgehoben und die nach südafrikanischem Recht grundsätzlich zulässige Überstellung in den Hausarrest vorerst gestoppt.

Der Beschluss der Bewährungskommission, Pistorius nach zehn Monaten seiner fünfjährigen Haftstrafe aus dem Vollzug zu entlassen, traf in Südafrika auf Unverständnis. Angesichts dieser Entwicklungen dürfte die im November anstehende Berufungsverhandlung mit noch größerer Spannung erwartet werden. Wir bleiben dran.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask