Sportrecht

Radcliff wehrt sich – Dopingvorwürfe?

Immer wieder werden Sportler direkt oder indirekt durch Spekulationen öffentlich des Dopings beschuldigt. Dies kann erhebliche Konsequenzen für den Sportler haben. Die Reputation des Sportlers kann für immer beschädigt sein, selbst wenn sich die Vorwürfe letztlich nicht bestätigen.

Dies musste nun die britische Marathonläuferin Paula Radcliffe erfahren. Eine Äußerung des Vorsitzenden des Sportausschusses Jesse Norman im britischen Parlament brachte die Sportlerin in Erklärungsnot. Zuletzt waren Berichten der ARD und der Sunday Times zufolge Sportler mit auffälligen Blutproben vom Leichtathletik-Weltverband (IAAF) nicht sanktioniert worden. „Wenn man hört, dass möglicherweise Sieger des London Marathons, darunter möglicherweise britische Athleten, angeblich verdächtige Blutwerte aufweisen – welchen Einfluss hat das auf die Natur dieser Veranstaltung?“, fragte  Norman im britischen Parlament. Aus diesen vagen Worten lässt sich jedoch leicht die 41-Jährige identifizieren. Nur auf sie treffen die Umschreibungen zu. In den letzten 19 Jahren war sie die einzige britische Siegerin des London Marathons, wenn man die Wertung der Rollstuhlfahrer ausklammert.

Wäre der Fall nach deutschem Recht zu beurteilen, würde es grundsätzlich ausreichen, dass die Person in der betreffenden Äußerung individualisierbar genannt wird, sich der Angesprochene anhand der Äußerung und ihrer Umstände identifizieren lässt. Allerdings ist der Verdacht in diesem Fall eher vorsichtig formuliert worden und wegen der entsprechenden Berichterstattung nicht völlig aus der Luft gegriffen. Eine unwahre Tatsachenbehauptung, die etwa zur Erfüllung des Straftatbestands der hier denkbaren üblen Nachrede (§ 186 StGB) vorausgesetzt ist, liegt damit wohl nicht vor. Solchen Äußerungen kommt außerdem der Schutz der Meinungsfreiheit zu, sofern es sich nicht um wahrheitswidrige Behauptungen oder Schmähkritik handelt. Nur in diesen Fällen stellen Aussagen einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Sportlers dar. Nur dann kann sich der zu Unrecht verdächtigte Sportler mit zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung und Widerruf sowie Gegendarstellung und Schmerzensgeld (nur bei besonders schwer wiegenden Verletzungen) zur Wehr setzen. Generell muss dann eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Sportlers und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, bei Äußerungen gegenüber der Presse insbesondere auch der Pressefreiheit, erfolgen.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Anti-Doping: WADA veröffentlicht Liste gesperrter Athletenbetreuer

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat eine Liste mit sämtlichen gesperrten Athletenbetreuern veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung setzt die WADA erstmals die Vorgaben des Artikels 2.10 des WADA-Codes 2015 um. Danach dürfen Athleten mit Trainern, Managern, Ärzten oder anderen Athletenbetreuern, die wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen gesperrt sind oder die in einem Straf- oder Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Doping verurteilt wurden, nicht zusammenarbeiten. Damit das Verbot greift, müssen die Athleten jedoch zuvor über die Sperre des Athletenbetreuers und die Konsequenzen eines verbotenen Umgangs informiert werden. Zum verbotenen Umgang zählt unter anderem die Annahme von Trainings-, Strategie-, Technik-, Ernährungs- oder Gesundheitsberatung, ebenso sind erfasst Therapieberatung, medizinische Behandlung oder die Annahme von Rezepten.

Die veröffentlichte Liste umfasst derzeit  120 gesperrte oder verurteile Athletenbetreuer und wird vierteljährlich von der WADA aktualisiert. Athletenbetreuer mit deutscher Staatsangehörigkeit sind bisher nicht aufgeführt.

Die Liste kann hier eingesehen werden.

 

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsextremer Fußballverein von Spielbetrieb ausgeschlossen

Am Montag wurde der Kreisligist FC Ostelbien Dornburg durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Der LSB folgte damit einem Antrag des Fußball-Verbandes Sachsen-Anhalt.

In den letzten Monaten ist der Verein zunehmend durch brutale Fouls, Einschüchterungen der Schiedsrichter, rassistische Beleidigungen und Schlägereien aufgefallen. Medienberichten zufolge erklärten sich bereits vor der Saison nur noch sechs von 65 Schiedsrichtern des Kreisverbandes bereit, Spiele des Kreisligisten zu leiten, 15 von 18 Spielern der Mannschaft werden laut Landesverfassungsschutz der Neonazi-Szene zugeordnet.

„Diese Entscheidung gegen rechtsextreme Tendenzen ist konsequent. Eine weitere Teilnahme am Spielbetrieb ist damit nicht mehr möglich. Wir haben eine Fürsorgepflicht für die Sportler und die Schiedsrichter“, sagte Andreas Silbersack, Präsident des Landessportbundes.

Der Verein kann jedoch gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen. Eine weitere Teilnahme am laufenden Spielbetrieb kann momentan nur zivilrechtlich – durch eine einstweilige Verfügung – erreicht werden. Der FC Ostelbien Dornburg wurde 2011 gegründet. Damals hat sich der Verein die Spielberechtigung vor Gericht erstritten.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Mindestlohn: Weiter Rechtsunsicherheiten bei Sportvereinen?!

Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren insbesondere Amateur-Sportvereine besorgt, durch den Mindestlohn engagierte Mitarbeiter und vor allen Dingen vertraglich gebundene Sportler nicht mehr finanzieren zu können. Daraufhin sicherte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Vereinen im Februar diesen Jahres zu, dass im Amateursport Ausnahmetatbestände greifen sollen – „Kein Mindestlohn für Amateurvertragsspieler!“ Der DFB war – wegen der enormen Bedeutung für den Verband und seine Mitglieder – erleichtert.

Einem Bericht des Nachrichten Magazins „Der Spiegel“ zufolge stellte nun ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages fest, dass diese Ausnahmen nicht normiert sind. Die Zusagen der SPD-Politikerin seien also nicht rechtsverbindlich festgeschrieben worden, weshalb sich Sportvereine nicht darauf verlassen könnten, dass sie ihren Amateursportlern keinen Mindestlohn zahlen müssen. Letztlich müssen damit im Streitfall die Arbeitsgerichte Klarheit schaffen. Bisher zahlen viele Vereine den Sportlern eine Aufwandsentschädigung in Minijob-Höhe vielfach ohne Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Erster Dopingverdacht bei Leichtathletik-WM in Peking

Bei der Leichtathletik-WM in Peking stehen Medienberichten zufolge die 400-Meter-Läuferin Joyce Zakary und die Hürdenläuferin Koki Manunga unter Dopingverdacht. Zakary war im Vorlauf in 50,71 Sekunden Landesrekord über 400 m gelaufen. Zum Halbfinale ist sie aber ohne Angabe von Gründen nicht angetreten. Manunga war bereits in der ersten Runde über 400 m Hürden klar ausgeschieden. Beide Athletinnen seien positiv auf ein maskierendes Mittel einer bisher unbekannten Dopingsubstanz getestet worden.

Bereits im Vorfeld der WM war der kenianische Leichtathletikverband Athletics Kenya wiederholt schweren Dopingvorwürfen ausgesetzt. In den vergangenen Jahren sind eine ganze Reihe von Athleten aus Kenia wegen Dopings gesperrt worden. Die neuen Vorfälle könnten die bisher überragenden Leistungen der Kenianer bei der WM überschatten. Nach vier Wettkampftagen führt Kenia im Medaillenspiegel mit insgesamt neun Medaillen deutlich.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask