Sportrecht

Rechtsstreit um einen Schuh

Leichtathletik II

Adidas und Puma fechten derzeit einen Rechtsstreit aus, dessen Gegenstand eine Laufschuhtechnik ist. Konkret ringen die beiden Sportartikelhersteller um die Rechte an einer Schuhsohle, deren Besonderheit die Verwendung von eTPU-Kunststoff ist. Dieser Kunststoff soll eine spezielle Federung bewirken und so eine effektive Energieumsetzung fördern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhalf Puma kürzlich zu einem Etappenerfolg. Ein Adidas-Antrag, der dem Konkurrenten vorgeworfen hat, die Technik kopiert zu haben, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Eine wettbewerbliche Eigenart konnte laut Medienberichten nicht festgestellt werden. Der Leiter des gewerblichen Rechtsschutzes bei Puma, Neil Narriman, zeigte sich dementsprechend erfreut: „Jetzt haben wir freie Bahn für unsere eigenen eTPU-Schuhe“. Adidas prüfe indes die nächsten Schritte und halte sich diese offen, gab eine Sprecherin des zweitgrößten Sportartikelherstellers der Welt bekannt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

„Champions 2015“ – Juniorsportler des Jahres 2015

Ecovis hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2015 gestiftet und diesen Preis anlässlich der „Champions“-Sportgala in Berlin überreicht. Die Preisverleihung hat Herr Prof. Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt vorgenommen. Geehrt wurden Julia Büsselberg (Segeln), Lou Massenberg (Wasserspringen), Olaf Roggensack (Rudern), René Schmela (Rudern), Elena Wassen (Wasserspringen).

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Charles Friedek – verdienter Sieg gegen DOSB

Der ehemalige Weltmeister von 1999 im Dreisprung Charles Friedek gewinnt vor Gericht gegen den DOSB. Und das zu Recht!

Das hat folgenden Hintergrund: Friedek war vom DOSB für die Olympischen Spiele in Peking 2008 nicht nominiert worden. Zwischen ihm, dem DOSB und dem DLV bestand Streit darüber, ob er – Friedek – die sogenannte B-Norm erfüllt hatte, nämlich zwei Sprünge über die geforderten 17 m. Friedek war der Auffassung, er habe die B-Norm erfüllt, weil er bei einem Wettkampf seinerzeit in Wesel im Juni 2008 zwei Sprünge über 17 m (Vorkampf 17,00 m und Endkampf 17,04 m) absolviert hatte. Der DLV und später der DOSB waren der Auffassung, die beiden 17 m Sprünge müssten in zwei verschiedenen Wettkämpfen absolviert werden.

Friedek hatte 2008 versucht, sich den Weg zu seinen letzten Spielen zu erstreiten. Das Deutsche Sportschiedsgericht entschied am 19.07.2008 zunächst und verpflichtete den DLV, der zuvor einen Nominierungsvorschlag an den DOSB abgelehnt hatte, Charles Friedek für eine Nominierung gegenüber dem DOSB vorzuschlagen. Der DLV schlug vor, aber der DOSB lehnte eine Nominierung ab. Friedek versuchte über die ordenetliche Gerichtsbarkeit – beim Landgericht Frankfurt/M. und beim Oberlandesgericht Frankfurt/M. – mit einer einstweiligen Verfügung, die Zulassung zu Olympia 2008 im Dreisprung zu erreichen. Letztlich ohne Erfolg. Er fuhr nicht nach Peking.

Friedek hat schließlich eine Klage auf Schadensersatz gegen den DOSB erhoben, welcher das Landgericht Frankfurt/M. in der ersten Instanz 2011 stattgegeben hatte. Das Landgericht hatte ihm einen erheblichen Schadensersatzanspruch zuerkannt. Vollmundig ging der DOSB in die Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) und kommentierte seinerzeit das dortige Obsiegen mit einer gewissen Genugtung. Das war im Dezember 2013.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Revision des heutigen Trainers – Friedek – das Berufungsurteil des OLG aufgehoben und den Streit an das Landgericht Frankfurt/M. zurückverwiesen. Dem Grunde nach – so der BGH – steht Friedek wegen der rechtswidrigen Nichtnominierung ein Schadensersatz zu. Lediglich über die Höhe müsse das Landgericht noch entscheiden. Die BGH-Richter gehen in der Nachbetrachtung ebenso wie Charles Friedek davon aus, dass Friedek seinerzeit die B-Norm erfüllt habe und deshalb einen Anspruch darauf hatte, nominiert zu werden.

Prof. Dr. Steffen Lask

NADA reagiert auf Vorwürfe von Athleten – Standards für Dopingtests angehoben

Nachdem Athleten Zweifel an der Integrität von Dopinganalysen der NADA geäußert haben, teilte diese gestern mit, ihre Standards bei Dopingtests anzuheben.

Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung sollen Athleten in mehreren Fällen darauf hingewiesen haben, dass bei Dopingkontrollen abgelaufene Materialien eingesetzt wurden. Labormediziner reagierten fassungslos auf diesen Befund und äußerten Zweifel an der Verwertbarkeit der Proben. In der Vergangenheit sollen abgelaufene Teströhrchen bereits öfter zu unplausiblen Ergebnissen geführt haben. „Im Anti-Doping-Kampf wollen Sie Veränderungen dokumentieren, die in einem minimalen Bereich liegen, da müssen Sie sichergehen, dass es durch keinen äußeren Faktor zu einer noch so geringen Verfälschung kommen kann“, so Matthias Orth, Vorstand im Berufsverband Deutscher Laborärzte, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Umso erstaunlicher ist es, dass die Beachtung der Haltbarkeit der Utensilien in den Standards der NADA nicht festgeschrieben war. Dass die NADA ihre Standards bei den Kontrollen nun um das Kriterium „Haltbarkeit der Utensilien“ ergänzt, ist also durchaus zu begrüßen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Athleten im Fall von abgelaufenen Testutensilien kaum Kontroll- und Nachweismöglichkeiten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kann die Verfälschung einer Probe, die zu einem positiven Testergebnis führt, nicht nur Karrieren beenden, sondern auch eine erhebliche Stigmatisierung des Athleten nach sich ziehen. Es ist also nicht lediglich ein labortechnisches Problem, sondern sogar vordergründig ein rechtliches.

Und man stelle sich darüber hinaus vor – bei der politisch gewollten und angestrebten Strafbarkeit des gedopten Athleten – einer solcher Test ist der Beginn einer strafrechtlichen Verfolgung und Kriminalisierung des Sportlers.

Die bisherige Praxis wird möglicherweise dennoch nicht folgenlos bleiben. Bei positiven Ergebnissen aus zurückliegenden Blutkontrollen wird sich stets die Frage stellen, ob die verwendeten Materialien bereits abgelaufen waren und wer hierüber den Beweis zu erbringen hat. Der nachlässige Umgang mit der Haltbarkeit der Utensilien wird den Kampf der NADA für einen sauberen Sport nicht leichter machen.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Weitere Ermittlungen gegen FIFA-Funktionäre

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz über den Stand der Ermittlungen in der Korruptionsaffäre, haben US-Justizministerin Loretta Lynch und der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber in Zürich die Ausweitung der Ermittlungen bekannt gegeben.

Ob nun gegen den FIFA-Präsidenten Joseph Blatter ermittelt wird, wurde von den Ermittlern vorerst offen gelassen. Anlass für solche Ermittlungen könnte ein Bericht des Schweizer Fernsehens geben. Danach soll der FIFA-Chef vor zehn Jahren Fernsehrechte zu auffällig niedrigen Preisen an den früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, verkauft haben, die Warner wiederum für ein Vielfaches weiterverkauft haben soll. Im Gegenzug soll Warner dem Schweizer bei mehreren Wahlen Stimmen verschafft haben. Medienberichten zufolge forderte der Basler Rechtsprofessor und ehemalige FIFA-Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth, dass ein Verfahren eröffnet werden müsse, da der Anscheinsbeweis für ungetreue Geschäftsbesorgung vorliege. Es könnte also eng werden für Blatter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohte Blatter im Falle einer Verurteilung nach schweizerischem Strafrecht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir bleiben „am Ball“ und werden berichten.

 

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask