Der Fußballprofi des FC Bayern München, Franck Ribéry wird verklagt auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 3,45 Mio. und zwar von seinem früheren Manager Bruno Heiderscheid. Termin zur mündlichen Verhandlung war bestimmt auf den gestrigen Tag (11.12.2017) vor dem Landgericht München I. Das persönliche Erscheinen der beiden Parteien hatte das Gericht angeordnet. Der Bayernstar war in Begleitung seiner prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte erschienen. Der Kläger war nicht anwesend, weshalb der Prozess vertagt wurde.
Heiderscheid nimmt Ribéry in Anspruch, weil dieser ihm angeblich ein Vermittlungshonorar in vorstehender Größenordnung versprochen habe. Das Versprechen soll der Bayernprofi im Zuge seines Wechsels von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille zunächst mündlich und später schriftlich erklärt haben. An diesem Wechsel war offenbar Heiderscheid maßgeblich beteiligt. Ribéry bestreitet, eine derartige Zahlungszusage gemacht zu haben. Nach Medienberichten behauptet er bzw. lässt vor Gericht im Rahmen der Klageerwiderung vortragen, dass Heiderscheid die Unterschrift von ihm – Ribéry – gefälscht habe.
In den Prozessvorträgen der Parteien steckt Strafrecht, wenn man so will.
Eine der beiden Parteien erklärt sich der Wahrheit zu wider. Entweder ist die Erklärung des Klägers falsch und er legt gar eine gefälschte Urkunde zur Substantiierung seiner angeblichen Ansprüche vor oder aber der Beklagte, Franck Ribéry streitet zu unrecht gegen die Klage und begeht so möglicherweise einen Prozessbetrug, auch Aussagedelikte stehen im Raum, wenn man berücksichtigt, dass Ribéry persönlich vom Gericht angehört wird.
Es bleibt spannend, wie wird es im Januar 2018 weitergehen?
Steffen Lask
Ivica Olic ist vom DFB-Sportgericht für zwei Spiele gesperrt worden und muss darüber hinaus eine Geldstrafe von € 20.000 zahlen. Olic spielt beim TSV 1860 München. Olic hat die Strafe akzeptiert und wird den Löwen für zwei Spiele nicht zur Verfügung stehen. Derzeit ist Olic verletzt und muss ohnehin wegen Knieproblemen aussetzen. Olic gibt sich kleinlaut und räumt seinen Fehler ein, es tue ihm leid; so wird er zitiert. Der TSV 1860 München stellt eine weitere Strafe in Aussicht, auch von dort muss Olic also mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Da fragt man sich, was die Fußballer immer wieder veranlasst, sich an derartigen Wetten zu beteiligen? Olic spricht insoweit zwar von einem Fehler, nennt aber auch „Spaß“ als Grund für seine Beteiligung an einer Kombi-Wette.
Wir werden sehen, wie die Sache weitergeht.
Gegen den früheren Boxweltmeister Felix Sturm ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Das berichten Medien unter Berufung auf eine Bestätigung des zuständigen Oberstaatsanwalts Vollmert. Felix Sturm war im Februar 2016 nach seinem Sieg im WM-Revanche-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow positiv auf das Anabolikum Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Die B-Probe ist angeblich noch nicht geöffnet, was sehr merkwürdig erscheint und kein gutes Licht auf den zuständigen Verband wirft.
Dem 37-Jährigen droht damit wegen des Inkrafttretens des Anti-Doping-Gesetzes im Dezember vergangenen Jahres eine strafrechtliche Verurteilung. Seit dem letzten Jahr ist Doping strafbar; auch der dopende Sportler macht sich ggf. strafbar. Das ist das Novum des Anti-Doping-Gesetzes.
Darüber hinaus ist offenbar der frühere Gegner Tschudinow gewillt, einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gegen Felix Sturm anzustrengen wegen der entgangenen Verdienstmöglichkeiten, u.a. durch Titelkämpfe.
Bleibt abzuwarten, wie sich das Ermittlungsverfahren gestaltet und ob Felix Sturm als derjenige in die Sportrechtsgeschichte eingehen wird, der als erster eine strafrechtliche Verurteilung auf der Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes kassiert.
Beim IRONMAN 70.3 Barcelona, Spanien hat Steffen Lask einen hervorragenden 8. Platz in seiner age group belegt. Er bewältigte die Rennstrecke in nur 5 h 01 min 12 sek.
Ecovis gratuliert zur tollen Leistung!
Quelle: ironman.com
Adidas und Puma fechten derzeit einen Rechtsstreit aus, dessen Gegenstand eine Laufschuhtechnik ist. Konkret ringen die beiden Sportartikelhersteller um die Rechte an einer Schuhsohle, deren Besonderheit die Verwendung von eTPU-Kunststoff ist. Dieser Kunststoff soll eine spezielle Federung bewirken und so eine effektive Energieumsetzung fördern.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhalf Puma kürzlich zu einem Etappenerfolg. Ein Adidas-Antrag, der dem Konkurrenten vorgeworfen hat, die Technik kopiert zu haben, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Eine wettbewerbliche Eigenart konnte laut Medienberichten nicht festgestellt werden. Der Leiter des gewerblichen Rechtsschutzes bei Puma, Neil Narriman, zeigte sich dementsprechend erfreut: „Jetzt haben wir freie Bahn für unsere eigenen eTPU-Schuhe“. Adidas prüfe indes die nächsten Schritte und halte sich diese offen, gab eine Sprecherin des zweitgrößten Sportartikelherstellers der Welt bekannt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask