Sportrecht

„Operation Aderlass“ – Bewährungsstrafe für Ski-Langläufer Baldauf

Der Skilangläufer Dominik Baldauf wurde am Dienstag vom Landgericht in Innsbruck zu fünf Monaten bedingter Haft (entspricht der deutschen Bewährungsstrafe) und einer Geldstrafe wegen gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs verurteilt. Er gab im Prozess vor dem Schöffensenat zu, dass er Wachstumshormone genommen und Blutdoping betrieben habe. Gegen das Urteil, behielt sich sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung vor, Berufung einzulegen. Es ist somit noch nicht rechtskräftig geworden.

Der 27-jährige Österreicher gehört zu den Sportlern, die von den Ermittlern im Zuge der „Operation Aderlass“ bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld gefasst wurden. Die Ermittlungen waren ausgelöst worden, nachdem Johannes Dürr in einem Interview mit der ARD über die Machenschaften des Erfurter Mediziner Dr. Mark S. ausgesagt hatte. 

Baldauf gab an, dass er durch Dürr an die Kontaktdaten von Mark S. gekommen sei. Ebenso habe Dürr ihn an das Doping herangeführt, indem er  ihm gesagt habe, wie es im Spitzensport zugehe. Überredet zum Doping habe er ihn aber anscheinend nicht. 

Der Anwalt von Baldauf hatte zurückgewiesen, dass dem Österreichischen Ski-Verband und den Sponsoren ein Schaden entstanden sei (laut Staatsanwaltschaft in Höhe von 50.000 €), da beide über das Doping von Baldauf Bescheid gewusst hätten und dadurch keine Täuschung vorliege. Der frühere Cheftrainer des ÖSV sagte vor Gericht aus, dass er seit 2016 von dem Doping von Baldauf gewusst habe, es aber nicht an den Verband weitergegeben habe.  

Max Haucke – ebenfalls Wintersportler – wurde schon im Oktober vergangenen Jahres zu der gleichen Strafe verurteilt, wie jetzt Baldauf. Weitere Prozesse werden in naher Zukunft folgen. Besonders der Prozess gegen Dürr kann mit Spannung erwartet werden, da wie dargestellt, er die Ermittlungen angestoßen hat, selbst in die Dopingpraktiken erheblich verstrickt war und als eine zentrale Figur bezeichnet werden kann.

Severin Lask / Steffen Lask

Positive Dopingtests im Tennis – Weltranglisten Erster und Davis Cup Teilnehmer

Kurz vor dem Start der Australien Open am 20. Januar werfen zwei positive Dopingtests einen Schatten auf den Tennis-Sport. Der Weltverband ITF teilte gestern über Twitter mit, dass zwei Sportler positiv getestet wurden.

Der 31jährige Kolumbianer Robert Farah, der Weltranglisten Erster im Doppel, Wimbledon Sieger und US-Open Gewinner wurde am 17. Oktober 2019 im Training positiv auf Boldenon getestet.

Der andere Tennisspieler ist der 24jährige Chilene Nicolas Jarry, der während der Finalwoche des Davis Cups am 19. November 2019 eine positive Probe abgab. In seinem Urin wurden die verbotenen Substanzen Stanozolol und Ligandrol gefunden. Nach Art. 8.3.1 (c) wurde er vorerst suspendiert. 

Beide Spieler können gegen ihre Suspendierungen Einspruch einlegen. 

Severin Lask / Steffen Lask

Prozess in einem der größten Skandale im Weltsport verzögert sich weiter

Nach dem Prozessauftakt am gestrigen Tage gegen den früheren Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbands IAAF, Lamine Diack wurde der Prozess vertagt.

Als Grund für die Verschiebung bis in den Juni nannte die Vorsitzende Richterin Rose-Marie Hunault, dass neue Erkenntnisse und wichtige Beweismittel erst Stunden vor dem Verhandlungsbeginn bei der Staatsanwalt eingereicht wurden.

Vorgeworfen werden dem 86 jährigen Senegalesen Betrug, Geldwäsche, Korruption und Veruntreuung. Laut der Anklage soll Diack mit Hilfe seines Sohnes – Papa Massata – und anderen Mitangeklagten 3,45 Millionen Dollar an Schmiergeld für die Vertuschung von Dopingfällen erpresst haben. Es soll vor allem um russische Athleten gehen, die ihm Geld bezahlt haben, um bei den Olympischen Spielen in London 2012 an den Start gehen zu können. Der Präsident, der von 1999 bis 2015 den Weltverband der Leichtathletik führte, soll außerdem Geld für die Vergabe der Leichtathletik-WM nach Katar 2019 bekommen haben. Weiter werde es in dem Prozess auch um Bestechungen in Bezug auf die Vergabe der Olympischen Sommerspiele 2016 an Rio de Janeiro und 2020 an Tokio gehen. 

Der Sohn gilt als Drahtzieher hinter den Machenschaften. Gegen ihn hat Interpol einen Haftbefehl erlassen, der Senegal verweigert jedoch weiter seine Auslieferung an Frankreich.

Es bleibt spannend und abzuwarten, ob der Fall auch für Funktionäre, die noch in leitenden Positionen der Verbände tätig sind, Konsequenzen haben wird.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Ex-Marathon Weltrekordhalter Kipsang suspendiert

Der Ex-Weltrekordhalter und Bronze-Medaillen-Gewinner bei den Olympischen Spielen 2012 in London Wilson Kipsang wurde von der Athletics Integrity Unit (AIC) vorläufig suspendiert.

Die AIC veröffentlichte über Twitter ein Statement, dass Wilson Kipsang wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert worden sei. Bei den Verstößen geht es darum, dass Kipsang wohl drei Doping-Tests innerhalb von 12 Monaten verpasst und also gegen den Art. 2.4 des World-Anti-Doping Codes verstoßen habe. Das zieht bei Verschulden des Versäumnisses des Athleten eine Sperre nach sich. 

Weiter ist in der Kurzmitteilung die Rede von Manipulationsvorwürfen gem. Art. 2.5 des World-Anti-Doping Codes. Worum es sich bei den Manipulationsvorwürfen handelt, geht aus der Twitter-Nachricht von der AIC nicht hervor. 

Das Management von Kipsang versicherte in einer kurzen Stellungnahme, dass die Vorwürfe der Manipulation im Zusammenhang mit dem Verpassen der Doping-Tests stehe und nicht im Zusammenhang mit der Einnahme verbotener Substanzen.

Wie sich das Ganze weiter entwickelt, bleibt abzuwarten.

Severin Lask/Steffen Lask

„Nicht-Einsatz-Klauseln“ im deutschen Fußball

Immer wieder sind in Verträgen von Profi-Fußballern sog. „Nicht-Einsatz-Klausel“ enthalten.

Rechtlich umstritten ist, ob diese Klausel gegen die Statuten der DFL verstoßen. Gemäß § 5 a Nr. 1 Lizenzordnung Spieler (LOS) darf ein Verein keine Verträge schließen, die einem anderen Club die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen. Gerade dazu kann es aber auf Grund von „Nicht-Einsatz-Klauseln“ kommen.

Daher hatte die UEFA im Fall von Thibaut Courtois, der wegen einer solchen Klausel nicht gegen den ausleihenden Club – Chelsea – im UEFA Champions League Halbfinale 2013/2014 spielen sollte, klargestellt, dass diese Klauseln hier unwirksam und nicht durchsetzbar seien. 

In der Bundesliga wird von diesen Klauseln dennoch weiterhin Gebrauch gemacht. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Vertrag von Marc Uth, der erst in diesem Winter auf Leihbasis von Schalke nach Köln gewechselt war, eine solche Klausel enthält. Marc Uth darf somit im direkten Duell der beiden Mannschaften am 24. Spieltag nicht für den 1.FC Köln auflaufen. Somit stellt sich die Frage, ob die DFL nicht genau wie die UEFA, im Fall Courtois, einschreiten und solche Klausel verbieten sollte.

Dabei ist an erster Stelle zu beachten, dass die Integrität des sportlichen Wettbewerbs, im Falle der Bundesliga, bei einem nicht Einsetzen des Spielers in einem oder zwei Spielen, anders beeinträchtigt wird als in der Champions League. Die Auswirkungen auf die Integrität sind bei 34 Spieltagen einer Bundesligasaison andere als bei einer sechs Spiele dauernden Gruppenphase mit anschließender K.O. Runde in der Champions League.

Es kommt somit auf den Einzelfall an.

Die Meinungen und rechtlichen Bewertungen zu den Klausel gehen weit auseinander. Teilweise wird vertreten, derartige Klauseln zerstören die Integrität des Fußballs und seien deshalb rechtswirksam. Andere sehen in diesen Klauseln nichts Verwerfliches, da sich beide Teams auf so einen Deal geeinigt haben und die Klauseln einen Ausdruck der Privatautonomie darstellen. Dem ist zuzustimmen. Ein Verein würde einer solchen Klausel kaum zustimmen, wenn er dem Transfer nichts Gutes abgewinnen könne. 

Wir sehen es realistisch, solche Klauseln werden so lange vertraglich vereinbart bis die DFL sie verbietet. Manch einem Fußballromantiker wird es zwar wehtuen, jedoch der Fußball ist zu einem wirtschaftlichen (Wett-)Kampf verkommen, in dem der Profit – der unmittelbar an das sportliche Ergebnis geknüpft ist – zählt.

Severin Lask/Steffen Lask