Sportrecht

Der Sport muss eine Antwort finden!

Der Sport muss eine Antwort finden auf die Hinrichtung des iranischen Ringers Navid Afkari.

Der 27-jährige Afkari, der bei mehreren iranischen und internationalen Wettkämpfen Medaillen im Freistil-Ringen und im griechisch-römischen Stil gewonnen hatte, war am Samstagmorgen trotz starker Proteste hingerichtet worden. Nach Angaben der iranischen Justiz soll Afkari auf einer Demonstration 2018 einen Sicherheitsbeamten getötet haben. Die Tat soll er gestanden haben.

Internationale Menschenrechtsorganisationen verwiesen darauf ebenso wie die Familie und Navid Afkari es beteuerten – bis zuletzt, dass dieses Geständnis unter Folter erzwungen worden war.

Selbst große Solidaritätsbekundungen aus dem In- und Ausland konnten das iranische Regime nicht zum Umdenken bewegen. Auch der vermeintlich mächtigste Mann des Sports – IOC-Präsident Dr. Thomas Bach – versuchte, mit einem Gnadengesuch den iranischen Präsidenten Hassan Rohani und den Revolutionsführer Ajatollah Ali Chamenei umzustimmen, vergeblich. 

Jetzt ist es an der Zeit, Antworten auf die Handlungen der Islamischen Republik Irans zu finden. Vor allem der Sport kann dabei eine wichtige Rolle einnehmen. Zu lange wurde die menschenverachtende Eigensinnigkeit des Irans toleriert: Gegen israelische Sportler dürfen die iranischen Athleten nicht antreten, werden für den Nichtantritt sogar belohnt; ebenso dürfen Frauen nicht in Stadien, wenn dort Männer zugegen sind. Eine derart unmenschlich brutale, verkrustete Weltansicht ist nicht vereinbar mit den Werten des Sports und vor allem nicht vereinbar mit der Olympischen Idee.

Über diese Umstände sahen das IOC und die jeweiligen Sportverbände jahrelang hinweg. Nun müssen Konsequenzen gezogen werden bis hin zu einem völligen Ausschluss des iranischen Sports von sämtlichen internationalen Wettkämpfen. Auch wenn diese Konsequenzen auf dem Rücken der teils kritischen Sportler und Sportlerinnen ausgetragen werden. Nur so kann es eventuell zu einem Einlenken des Regimes kommen. 

Doch selbst das ist nicht gewiss, genügend Sportler weigern sich jetzt bereits, den Handlungen und Weisungen der Regierung zu folgen. Diese Sportler begeben sich jedoch in Gefahr, müssen das Land verlassen, können nicht mehr zurückkehren, ohne Gefängnisstrafen oder körperliche Züchtigungen befürchten zu müssen.

Es ist an der Zeit, einen Einmarsch einer iranischen Olympiamannschaft zu verhindern. Alles andere würde die iranischen Verbrechen an der Menschlichkeit ungestraft lassen und dies kann nicht hingenommen werden, im Sinne des weltweiten fairen Sports.

Severin Lask / Steffen Lask

UEFA verliert gegen Man-City vor dem CAS

Nicht einmal einen Tag nach dem Urteil des CAS, welches die Europa-Pokalsperre gegen Manchester City gänzlich aufhob und die Geldstrafe von 30 auf 10 Millionen Euro verringerte, stellt der Verein Pep Guardiola laut „The Guardian“ 165 Millionen Euro für neue Transferausgaben zur Verfügung. Das entspricht ungefähr der Summe, die Manchester City durch zwei Saison ohne Europa-Pokal eingebüßt hätte. Das alleine zeigt, wie wirkungslos die Regularien der UEFA – insbesondere die des FFP (Financial Fair Play) sind.

In unserem Artikel vom 10.06.2020 erläutern wir, wobei es in dem Verfahren gegen Manchester City geht.

Das Urteil des CAS macht nicht nur deutlich, wie wenig Macht die UEFA im Vergleich zu den Clubs hat, es verschärft diese Situation noch weiter. Aus einem Kurz-Statement des CAS wird deutlich, dass die UEFA wohl unzureichende Beweise für die behaupteten Regelverstöße von Man-City vorgebracht habe. Die wichtigsten Beweise waren demnach die Enthüllungen aus dem Football-Leaks-Datensatz, sprich öffentlich zugängliche Beweise. Die UEFA bat zwar Man-City um mithilfe bei der Aufklärung, der Verein verweigert dies aber. Allein das macht deutlich, wie abstrus dieser Fall ist. Der Spiegel schreibt dazu treffend: „Es ist eine Kuriosität der Regelhüter in Sportverbänden: Kein Staatsanwalt ist vor Gericht schließlich darauf angewiesen, dass der Beschuldigte selbst zugibt, den Banktresor aufgebrochen zu haben.“ Für die Versagung der Unterstützung muss Manchester jetzt die Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro zahlen – zum Vergleich: so viel verdient ein Spieler pro Jahr.

Ferner verurteilte die UEFA Manchester City für Vergehen, die nach den Regel des FFP (sprich ihren eigenen Regeln), verjährt seien. Erst der CAS wies auf diesen Fehler hin, der von UEFA eigenen Juristen bei der Auslegung der eigenen Regeln gemacht wurde. 

Letztlich bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten, um die genauen Gründe für das Scheitern der UEFA vor dem CAS beurteilen zu können. Eines wird aber jetzt schon deutlich: mit Ruhm bekleckert hat sich die UEFA nicht und das FFP bleibt wohl wirklich als leere Hülle ohne echte Sanktionsmöglichkeiten zurück.

Severin Lask / Steffen Lask 

Grobes Foul kann eine Körperverletzung sein

Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision eines Kreisliga-Spielers verworfen. Dieser wurde vom Landgericht Hannover letzten November wegen eines grob regelwidrigen Fouls zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt. Dagegen legte er Revision ein, die nun verworfen wurde. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Die entscheidende Frage hier war, ob er die Körperverletzung vorsätzlich herbeigeführt – die Verletzung des Gegenspielers also wenigstens billigend in Kauf genommen hatte. Sowohl das erstinstanzliche Amtsgericht, als auch das Landgericht Hannover in der Berufung nahmen dies an. Denn nach den Feststellungen der Gerichte foulte der Verurteilte seinen Gegenspieler in der 80. Minute auf Höhe der Mittellinie von hinten. Er grätschte ihm ohne Chance auf den Ball, mit offener Sohle, auf Höhe des Unterschenkels von hinten in die Beine. Der Gegenspieler erlitt einen Wadenbein- und Schienbeinbruch, musste vier Tage im Krankenhaus behandelt werden und war nach diesem Foul acht Wochen arbeitsunfähig.

Auf dieses Urteil hin stellt sich die Frage, ob in körperlich betonten Sportarten, von nun an damit zu rechnen ist, dass Fouls ein strafrechtliches Nachspiel haben.

Jedoch betonten die Gerichte deutlich, dass es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handle und somit die Befürchtung einer Kriminalisierung von Kreisliga-Fouls nicht begründet sei. Ob dies wirklich so ist, wird man in der Zukunft beobachten können.

Severin Lask/Steffen Lask

Sprint-Weltmeister vor Olympia-Aus

Dem Sprint-Weltmeister über die 100 Meter, Christian Coleman, droht wegen eines verpassten Doping-Test eine Sperre. Der Doping-Test sollte am 9. Dezember letzten Jahres stattfinden. Auf Twitter verteidigte sich Coleman und stritt jegliche Vorwürfe ab. Er legte außerdem Beschwerde bei der Integritätskommission des Leichtathletik-Weltverbands ein. Coleman behauptet, dass er an diesem Tag Weihnachtsgeschenke einkaufen war und sich zu dem Zeitpunkt als die Doping-Kontrolleure bei ihm zu Hause ankamen, nur fünf Minuten entfernt, zum Shoppen befand. Die Kontrolleure hätten nicht versucht, ihn telefonisch oder sonst irgendwie zu erreichen, so seine Verteidigung.

Das ist jedoch – wohlgemerkt – nicht ihre Pflicht. Die Sportler müssen im Voraus einen Zeitraum angeben, in welchem sie für Dopingtest zur Verfügung stehen, damit unangekündigten Dopingkontrollen ihre Wirkung erzielen. Bei Coleman war es nicht der erste Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.

Er verpasste im Januar 2019 bereits einen Doping-Test und außerdem beging er im April des selben Jahres einen Meldepflichtverstoß. Nach drei solcher Verstöße innerhalb eines Jahres droht dem Athleten eine Sperre zwischen einem und zwei Jahren. Schon im September 2019 kam es zu einem Verfahren, welches Coleman für sich entscheiden konnte. Es ging um einen Formfehler auf Grund dessen, er damals nicht gesperrt wurde.

Das erneute Verpassen des Doping-Tests wirft Fragen auf. Die Anhörung findet im September statt, bis dahin ist unklar, ob der Top-Favorit auf Olympia-Gold über 100 Meter an den Start gehen kann.

Severin Lask / Steffen Lask 

Gericht verhindert Abstieg aus der Ligue 1

In Frankreich wurde jetzt vom Conseil d’Etat, eine Art französisches Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass sowohl Amiens als auch Toulouse nicht aus der Ligue 1 absteigen. Beide Vereine hatten nach dem Abbruch der Liga, nach 28 von 38 Spielen, gegen den Abstieg geklagt. Das Gericht gab ihnen Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Vereinbarung des FFF (Französischer Fußballverband) für eine Begrenzung auf 20 Mannschaften pro Saison nur bis zum 30. Juni 2020 laufe, so dass der Abstieg bei gleichzeitigem Aufstieg der ersten beiden Teams aus Ligue 2 nicht die zwingende Folge sein müsse. Daher sei die Entscheidung des Verbandes, Amiens und Toulouse absteigen zu lassen, nicht rechtens.

Ferner hatte der Fußballclub aus Lyon Klage eingereicht. Denn Lyon steht nach dem Abbruch der Ligue 1 auf dem siebtem Tabellenplatz, welcher nächstes Jahr nicht für die Teilnahme an den internationalen Wettbewerben ausreicht. Lyon hatte versucht, die Klage damit zu begründen, dass zum Beispiel Nizza, die die Saison auf Platz fünf beendet hatten, mehr Heimspiele austragen konnte und somit gegenüber Lyon einen Vorteil gehabt habe. Die Richter des Conseil d’Etat waren in diesem Fall jedoch der Meinung, dass der Abstieg nach einer solchen abgebrochenen Saison schwerer wiege als das Verpassen der internationalen Plätze und gaben der Klage von Lyon deshalb nicht statt.

Fraglich ist nach diesem Urteil jedoch, wie die Saison in Frankreich nächstes Jahr aussehen wird. Die Möglichkeit, die Anzahl der Mannschaften von 20 auf 22 anzuheben gibt es, jedoch werden dann die Fernsehgelder unter zwei Mannschaften mehr aufgeteilt werden müssen, was durchaus nicht auf Begeisterung stoßen wird. 

Es wird spannend, zu beobachten, wie sich die französischen Fußballfunktionäre mit dem Urteil des Gerichts abfinden werden und welche Lösung sie letztlich für die nächste Fußball-Saison finden werden. Eines steht jedenfalls fest: den Abstieg von Toulouse und Amiens hat das Gericht verhindert.

Severin Lask/Steffen Lask