Boateng erneut vor Gericht – Berufungsverfahren

(26.10.2022)

Jérôme Boateng lehnt den vom Landgericht München I unterbreiteten Vorschlag, die Berufung gegen das gegen ihn ergangene Urteil des Amtsgerichts München, auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken, ab.

Der Fußballweltmeister von 2014 ist am 9. September 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro vom Amtsgericht München verurteilt worden. Laut Anklage soll Boateng seine ehemalige Lebensgefährtin, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, im Juli 2018 bei einem Urlaub geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei beleidigt haben. Das Amtsgericht München sah hingegen nur den Faustschlag ins Gesicht als erwiesen an.

Gegen das Urteil hat Boateng Berufung eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage. Die Berufungshauptverhandlung hat das Landgericht München I zunächst auf den 20. und 21. Oktober 2022 terminiert. Bereits zu Beginn der Hauptverhandlung zogen sich die Kammer, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sowie die Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück. Strafprozessual sind solche Rechtsgespräche außerhalb der Haupthandlung nicht unüblich, wenn sie die Möglichkeit einer Verständigung zum Gegenstand haben oder zumindest als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden.

Am Ende des Rechtsgesprächs unterbreitete der Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten den Vorschlag, die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Dies hätte zur Folge, dass der Schuldspruch des angefochtenen Urteiles – die Verurteilung Boatengs wegen Körperverletzung – in Rechtskraft erwachse. Das Berufungsgericht wäre sowohl an die tatsächlichen Feststellungen als auch an die rechtliche Bewertung der Tat durch das erstinstanzliche Gericht gebunden. Das Landgericht hätte daher lediglich Feststellungen, zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Boatengs zu treffen sowie eigene Erwägungen, zur Strafzumessung anzustellen. In der Folge könnte das Berufungsgericht das Strafmaß zugunsten oder zulasten Boatengs abändern.

Sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft würden dem Vorschlag des Vorsitzenden zustimmen, jedoch lehnte die Verteidigung diesen nach Rücksprache mit Boateng ab. Das Gericht trat daher in die Beweisaufnahme ein, u.a. durch Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin Boatengs. Zu einer Urteilsverkündung ist es nach den zwei anberaumten Terminen nicht gekommen. Der Prozess soll am 2. November 2022 fortgesetzt werden.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Laura Schindler / Steffen Lask



Autor:
Severin Lask
severin.lask@ecovis.com
Website

Tags: