Strafverfahren gegen Ex-Funktionäre des DFB eingestellt

(01.07.2022)

Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen den ehemaligen DFB Präsidenten Reinhard Grindel und den früheren Generalsekretär Friedrich Curtius, jeweils gegen die Zahlung einer „fünfstelligen Geldauflage“, eingestellt. Eine derartige Einstellung des Verfahrens – gemäß § 153a StPO – ist möglich, wenn die Beteiligten ebenso wie das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständige Gericht dem zustimmen und wenn die Erfüllung der Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt „und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht„, wie es im Gesetz heißt.

Curtius erklärte die Zahlung der Geldauflage gegenüber dem „Kicker“ mit „prozessökonomischen Gründen“.
Grindel führte aus, dass er der Einstellung hauptsächlich aus familiären und beruflichen Gründen zugestimmt habe. Er wolle eine langjährige Beschädigung seiner Integrität verhindern.
Ferner beteuerte er, dass alle Sachbeweise und Zeugenaussagen ergeben haben, dass er unschuldig sei.

Gegen Reinhard Rauball und den Vorgänger von Curtius, Helmut Sandrock waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Laufe des letzten Jahres eingestellt worden.

Einzig der einstige Schatzmeister des DFB Stephan Osnabrügge stimmte der Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nicht zu, da er davon überzeugt sei, keine steuerrechtlichen Pflichten verletzt zu haben.

Den ehemaligen DFB-Funktionären wurde vorgeworfen, Einnahmen aus der Bandenwerbung steuerlich nicht ordnungsgemäß, der Höhe nach deklariert zu haben.
2020 hatte es daraufhin mehrere Durchsuchungen bei den Funktionären und in den Geschäftsräumen des DFB gegeben.

Mit der Einstellung sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht mehr möglich.
Es bleibt abzuwarten, wie es im Verfahren gegen Osnabrügge weitergeht.

Severin Lask / Steffen Lask

 



Autor:
Severin Lask
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