Stefan Lurz – sexualisierte Gewalt im (Schwimm-)Sport hat einen Namen
(08.12.2021)
Stefan Lurz war einer der erfolgreichsten Bundestrainer im Freiwasserschwimmen in Deutschland. Von 2006 bis 2021 war Lurz Chefbundestrainer des Olympiastützpunktes Schwimmen in Würzburg. Lurz muss sich seit vielen Jahren immer wieder gegen Vorwürfe sexueller Nötigung verteidigen. Anfang des Jahres berichtete der Spiegel erneut über diese Art von Vorwürfen. Im Zuge der Veröffentlichungen trat Lurz von seinem Amt als Bundestrainer zurück und die Staatsanwaltschaft Würzburg nahm Ermittlungen auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben sechs Schwimmerinnen und die Präventionsbeauftragte für sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmverband ausgesagt. Es haben mehrere der vernommenen Schwimmerinnen Vorwürfe gegen Lurz erhoben bzw. die zuvor gegenüber dem Ein erster Vorwurf soll sich 2010 ereignet haben. Eine damals 15-jährige Athletin hatte Lurz sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Die Schwimmerin zog später die Anschuldigungen im Laufe der Ermittlungen teilweise zurück und nach einem Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Aktuell beantragte die Staatsanwaltschaft wegen der Vorwürfe aus 2011/2012 einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Ermittlungsbehörden werfen Lurz sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen vor. Das zuständige Gericht prüft momentan den Antrag. Nach Medienberichten gab Stefan Lurz gegenüber der Staatsanwaltschaft Würzburg an, er könne sich an die von der Zeugin geschilderten Vorfälle nicht erinnern. Er könne diese auch nicht ausschließen. Deshalb würde er nun gestehen – „um dem Verfahren ein Ende zu bereiten“ –wie Lurz auf swimsportnews.de zitiert wird. In zwei weiteren Fällen aus den Jahren 2017 und 2020 wurde das Verfahren aus „Mangel an Beweisen“ – wie es heißt – eingestellt. Lurz bestreitet die Vorfälle. Es steht seine Aussage gegen die Aussagen der Zeuginnen. Ein weiterer strafbarer Vorwurf wegen einer Nötigung ist jedenfalls verjährt. Die Athletin hatte sich erst im Zuge der Ermittlungen gegen Lurz bei den Behörden gemeldet. Das eingestellte Strafverfahren, dem Vorwürfe aus 2017 und 2020 zugrundlagen, können jederzeit wiederaufgenommen werden, wenn neue, konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die es wahrscheinlich machen, dass Lurz strafbare Handlungen begangene hat, bspw., wenn mögliche Zeuginnen sich bereit zeigen, gegen den im Schwimmsport vormals mächtigen Trainer – wie Lurz es war – auszusagen. Es bleibt also abzuwarten, ob ggf. neue Beweismittel herbeigeschafft werden können. Den möglichen Opfern, wäre es zu wünschen. Des Weiteren wird man abwarten müssen, ob der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl, wonach eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, durch das Gericht erlassen wird.
Jessica Konschak/ Steffen Lask
Autor:
Jessica Konschak
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sexualisierte Gewalt