Fußballspieler haftet für Verletzungen durch Foulspiel
(26.11.2020)
Ein vorsätzlich begangenes brutales Foulspiel, im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes, kann zu einer Haftung für die dadurch entstandenen Verletzungen führen. Dies entschied am 19.11.2020 der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (AZ. 7 U 214/19).
Im Jahr 2017 wurde der Kläger, als Stürmer spielend, vom Beklagten auf Höhe der Mittellinie, in der 8. Spielminute, beim Annehmen des Balles brutal gefoult. Der Beklagte sah daraufhin vom Schiedsrichter die rote Karte. Der Kläger erlitt durch das Foulspiel erhebliche Verletzungen. Für diese verlangte er daraufhin vom Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Beklagte ihm auch für die daraus zukünftig entstehenden Schäden Ersatz leisten müsse.
Der Kläger erhob Klage beim Landgericht, dort wurde die Klage jedoch abgewiesen. Erst in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht hatte er Erfolg.
Der 7. Zivilsenat begründete seine Entscheidung damit, dass der Beklagte ein grobes Foulspiel im Sinne der Regel 12 der Fußball-Regeln des Deutschen Fußballbundes (DFB) für die Saison 2016/2017 begangen und die schwerwiegende Verletzung des Klägers – bedingt vorsätzlich – billigend in Kauf genommen habe. Ferner führte der Senat aus, dass nicht jede Verletzung, die durch ein Foulspiel verursacht werde, eine Schadensersatzpflicht begründe. Denn grundsätzlich ist die Haftung für Verletzungen bei Sportarten mit erhöhtem Verletzungspotenzial, wie Fußball, reduziert. Ein jeder Fußballspieler ist sich bewusst, dass mit bestimmten Verletzungen auch bei Einhaltung der anerkannten Regeln zu rechnen ist. Daraus folgt, dass nicht jeder Regelverstoß zu einer Schadensersatzpflicht führe. Es kommt maßgeblich auf den Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens an.
Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte einen erheblichen Regelverstoß begangen und die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen, so das OLG. Der Beklagte foulte den Kläger, ohne realistische Möglichkeit auf den Ball.
Schon im Juni diesen Jahres verurteilte das OLG Celle einen Kreisligaspieler wegen einer Körperverletzung. Das OLG Schleswig sprach nun dem Kläger einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu. Ob und wie in Zukunft weitere deutsche Gerichten über die Haftung von Sportlern entscheiden, bleibt abzuwarten.
Severin Lask/Steffen Lask
Autor:
Severin Lask
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