Gericht verhindert Abstieg aus der Ligue 1
(12.06.2020)
In Frankreich wurde jetzt vom Conseil d’Etat, eine Art französisches Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass sowohl Amiens als auch Toulouse nicht aus der Ligue 1 absteigen. Beide Vereine hatten nach dem Abbruch der Liga, nach 28 von 38 Spielen, gegen den Abstieg geklagt. Das Gericht gab ihnen Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Vereinbarung des FFF (Französischer Fußballverband) für eine Begrenzung auf 20 Mannschaften pro Saison nur bis zum 30. Juni 2020 laufe, so dass der Abstieg bei gleichzeitigem Aufstieg der ersten beiden Teams aus Ligue 2 nicht die zwingende Folge sein müsse. Daher sei die Entscheidung des Verbandes, Amiens und Toulouse absteigen zu lassen, nicht rechtens.
Ferner hatte der Fußballclub aus Lyon Klage eingereicht. Denn Lyon steht nach dem Abbruch der Ligue 1 auf dem siebtem Tabellenplatz, welcher nächstes Jahr nicht für die Teilnahme an den internationalen Wettbewerben ausreicht. Lyon hatte versucht, die Klage damit zu begründen, dass zum Beispiel Nizza, die die Saison auf Platz fünf beendet hatten, mehr Heimspiele austragen konnte und somit gegenüber Lyon einen Vorteil gehabt habe. Die Richter des Conseil d’Etat waren in diesem Fall jedoch der Meinung, dass der Abstieg nach einer solchen abgebrochenen Saison schwerer wiege als das Verpassen der internationalen Plätze und gaben der Klage von Lyon deshalb nicht statt.
Fraglich ist nach diesem Urteil jedoch, wie die Saison in Frankreich nächstes Jahr aussehen wird. Die Möglichkeit, die Anzahl der Mannschaften von 20 auf 22 anzuheben gibt es, jedoch werden dann die Fernsehgelder unter zwei Mannschaften mehr aufgeteilt werden müssen, was durchaus nicht auf Begeisterung stoßen wird.
Es wird spannend, zu beobachten, wie sich die französischen Fußballfunktionäre mit dem Urteil des Gerichts abfinden werden und welche Lösung sie letztlich für die nächste Fußball-Saison finden werden. Eines steht jedenfalls fest: den Abstieg von Toulouse und Amiens hat das Gericht verhindert.
Severin Lask/Steffen Lask
Autor:
Severin Lask
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