Sommermärchen 2006 – Verläuft der Prozess im Sande ?

(21.04.2020)

Mittlerweile ist es 14 Jahre her, dass die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland stattfand. Sie ging als Sommermärchen in die Fußballgeschichte ein – Deutschland wurde Dritter und das war für das damalige Team eine große Überraschung.

Doch im Nachgang zu diesem schönen Sportereignis, gab es strafrechtliche Ermittlungen. Nicht alles war mit rechten Dingen zugegangen. Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz nahm die Ermittlungen auf wegen einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Diese Summe ging 2002 auf einem Konto des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam ein. Das Geld kam von dem 2009 verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Dieser hatte dem Organisationschef der WM, Franz Beckenbauer, das Geld als Darlehen gewährt. 2005 floß das Geld vom DFB über die FIFA zurück zu Dreyfus und wurde als Ausgabe für eine Gala deklariert und entsprechend beim DFB verbucht, die niemals stattfand. Der Prozess gegen Beckenbauer wurde bereits letztes Jahr wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustands abgetrennt und eingestellt, darüber wurde bereits kritisch berichtet.

In dem Prozess, der nun kurz vor seiner Verjährung steht, sind unter anderem die beiden früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wegen Betruges und Beihilfe zum Betrug angeklagt. Aufgrund der Corona-Pandemie setzte das Schweizer Bundesstrafgericht Mitte März die Verhandlung aus, zwar sollte sie heute, am 20.04.2020 weitergehen, jedoch wurden die Kontaktbeschränkungen bis zum 27.04.2020 verlängert. Das ist genau der Tag, an welchem die Verjährung eintritt.

Theo Zwanziger zeigte sich nicht nur darüber erzürnt, dass ihm auf Grund der Verjährung ein „richtiger“ Freispruch verwehrt bleiben würde. Er monierte außerdem Fehler, die in den Ermittlungsarbeiten aufgetreten sind. Das Bundesgericht gab bei der Aussetzung zwar an, dass die Corona-Pandemie der Grund für die Aussetzung sei, aber auch vorher mahnte das Gericht mangelhaft Ermittlungstätigkeit der Bundesanwaltschaft an. Es seien „Umstände zu Tage“ getreten, „die umfassende Beweisverwertungsverbote zur Folge haben könnten“, so das Bundesstrafgericht.

So wurde zum Beispiel bekannt, dass sich der Bundesanwalt Michael Lauber privat mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen habe. Außerdem geht es um ein Treffen am 16. Juni 2017 in einem Berner Nobelhotel. An diesem Treffen soll neben dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt Michael Lauber auch Cedric Remund teilgenommen haben. Der 38-jährige leitet jedoch viele Verfahren gegen die FIFA, so auch das hiesige Verfahren zum sog. Sommermärchen. Alle Beteiligten scheinen aber „vergessen“ zu haben, dass dieses Treffen überhaupt stattgefunden hat. Sollte es zu solchen Treffen, die außerhalb des Protokolls stattgefunden haben, gekommen sein, kann kaum von einer Neutralität der Bundesanwaltschaft in den Verfahren gegen die FIFA ausgegangen werden.

Es wirft Fragen auf, wie solch ein bedeutendes Verfahren so schludrig geführt werden kann. Es werden Zweifel an der integren Arbeit der Bundesanwaltschaft in der Schweiz bleiben. Jedoch lässt sich die Verjährung eines Verfahrens, was anscheinend nie geführt werden sollte, nicht mehr verhindern. Das Sommermärchen wird wohl ein Sommermärchen bleiben, jedoch mit einem Schatten.

Severin Lask / Steffen Lask 



Autor:
Severin Lask
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