EuGH – Bestätigung der Dopingtestpraxis
(18.01.2018)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Strasbourg bestätigt das Doping-Kontrollsystem, wonach die Dopingagenturen Profisportler verpflichten dürfen, drei Monate im Voraus ihre Aufenthaltsorte gegenüber Dopingskontrolleuren mitzuteilen. Das Whereabouts-System versoße nicht gegen die Menschenrechte der Athleten, so die Richter. Geklagt hatten u.a. eine Reihe von Sportlern und französische Sportverbände. Sportler müssen drei Monate im Voraus – für ein Zeitfenster von einer Stunde – angeben, wo sie sich aufhalten, damit Kontrolleure unangemeldet Dopingtests durchführen können. Nur so funktioniere das Doping-Kontrollsystem annährend. Die NADA in Deutschland sieht sich in ihrer Vorgehensweise bestätigt, wie das Vorstandsmitglied der NADA Mortsiefer gegenüber den Medien (dpa) mitteilte.
Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Mortsiefer, NADA, Whereabouts-System