Felix Sturm B-Probe (auch) positiv
(14.11.2016)
Auch die B-Probe ist positiv. Felix Sturm war nach seinem Sieg im WM-Kampf gegen den Russen Tschudinow am 20.02.2016 positiv auf das Dopingmittel Stanozolol getestet worden. Nach dem Ergebnis der A-Probe hatte die Staatsanwaltschaft mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen Felix Sturm begonnen. Grundlage der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln bildet das (neue) Anti-Doping-Gesetz, wonach auch gegen die Sportler direkt ermittelt werden kann, soweit konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dopingvergehen vorliegen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Anfangsverdacht bestätigt und setzt die strafrechtlichen Ermittlungen fort. Sturm hatte seinen Titel im Zuge der Ermittlungen als WBA-Champion niedergelegt. Sturm ist der erste namhafte Athlet gegen den wegen des am 10.12.2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz tatsächlich ermittelt wird.
Autor:
Steffen Lask
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Tags:
Anti-Doping-Gesetz, B-Probe, Doping, Felix Sturm, WBA-Champion