Vergleich zwischen München und AC Milan

(10.05.2016)

Fußball V

In der Champions-League-Saison 2006/2007 begegneten sich der FC Bayern München und der AC Milan im Viertelfinale – mit negativem Ausgang für den deutschen Rekordmeister. Nachdem die Münchener den Norditalienern im altehrwürdigen Giuseppe-Meazza-Stadion noch ein 2:2 abringen konnten, verloren sie das Rückspiel in München 0:2. Längst vergessen scheint dieses Aufeinandertreffen angesichts der darauffolgenden Erfolge. Tatsächlich aber war das Rückspiel Thema einer kürzlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Der Hintergrund: Seinerzeit warb der AC Milan auf den Spieltrikots für einen privaten Wettanbieter. Die Münchener Ordnungsbehörde vertrat die Ansicht, eine solche Werbung sei illegal – weil für verbotenes und strafbares Glücksspiel geworben werde – und drohte 100.000 € Zwangsgeld an. Der Champions-League-Sieger von 2007 lief dennoch mit eben jenen Hemden auf und kam schließlich später seiner vermeintlichen Zahlungspflicht nach. Nun klagt der italienische Traditionsverein gegen die Stadt München auf Rückzahlung. Zu klären sind zahlreiche juristische Streitpunkte.

Die Rechtslage hat sich nach einer Reihe von EuGH-Urteilen zum Sportwettenmonopol in Deutschland entscheidend geändert. Der EuGH hatte nämlich im September 2010 die deutschen Regelungen bezüglich des bestehenden Glücksspielmonopols für unanwendbar erklärt. Die deutschen Regeln beeinträchtigten die Europäischen Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 und 56 AEUV). Die Beeinträchtigungen müssen aber – und das war entscheidend für den EuGH – bestimmten Anforderungen genügen, die der EuGH bei den deutschen Regelungen des GlüStV nicht erfüllt sah.

Laut Medienberichten haben die Parteien des Prozesses einen Vergleich geschlossen, der bis zum 19.05.2016 widerrufbar sein soll. Demnach soll die bayerische Hauptstadt 50.000 € zurückzahlen. Ein Unentschieden also? Es bleibt abzuwarten, ob ein Widerruf erfolgen und ggf. wie der VGH daraufhin entscheiden wird.

Dennis Cukurov / Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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