Friedek noch im Rennen um Schadensersatz
(22.07.2015)
Wir berichteten im Dezember 2011, dass Charles Friedek mit seinem Schadensersatzbegehren wegen der Nichtnominierung für Olympia 2008 gegen den DOSB in erster Instanz siegreich war. Das OLG Frankfurt am Main hob dieses Urteil im Dezember 2013 jedoch wieder auf; eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH gab einer nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde wiederum statt, sodass nunmehr vor dem höchsten ordentlichen Gericht verhandelt wurde; eine Entscheidung gab es gestern nicht.
Konkret geht es um 133 500 € für entgangene Start-, Sponsoren- und Preisgelder. Der 17-fache Deutsche Meister sprang kurz vor den Olympischen Spielen in Peking zweimal die vom DLV geforderte Weite von 17 Metern; allerdings in nur einem Wettkampf. Der DLV vertrat und vertritt offensichtlich bis heute die Ansicht, dass die Nominierungsweite von 17 Metern in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht werden müsste.
Einöde Entscheidung soll am 13. Oktober verkündet werden.
Dennis Cukurov /Prof. Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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2008, Anwalt, Charlottenburg, DLV, DOSB, Dreisprung, Norm, Olympia, Peking, Pflichtverletzung, Schaden, Schadensersatz, Sportrechtler, Zehnkampf