Gewalt auf dem Platz: Nasenbeinbruch, Haftstrafe!

(28.11.2014)

Fußball IV

Der Fußballprofi Brandao, der normalerweise für den SC Bastia in der französischen Ligue 1 aufläuft, ist zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem muss er 20.000 € zahlen. Im August diesen Jahres verpasste er seinem Gegenspieler Thiago Motta von Paris St. Germain im Kabinengang einen heftigen Kopfstoß, sodass dieser einen Nasenbeinbruch erlitt. Verbandsrechtlich ist er bereits seit dem Vorfall gesperrt, wird erst im Frühjahr nächsten Jahres ins reguläre Spielgeschehen eingreifen können. Ob er allerdings tatsächlich ins Gefängnis muss, ist derzeit unklar. In Frage kommt wohl auch ein Ableisten von Sozialstunden. Jedenfalls ist von einer Vollzugslockerung die Rede.

Dieser Zwischenfall macht deutlich, dass der Sportplatz bzw. das Stadion in diesem Fall keinesfalls ein rechtsfreier Raum sein kann. Zwar werden von den Sportlern sporttypische Verletzungen in Kauf genommen, die von der sportspezifischen Einwilligung gedeckt sein können, keinesfalls jedoch gewaltsame Übergriffe. Tatsächlich kann es, wie im Fall des Brasilianers, dazu kommen, dass staatliche Verfolgung und verbandsrechtliche Sanktionierung kumulieren. Obendrein könnten zivilrechtliche Ansprüche, wie etwa Schadensersatz für die Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld, geltend gemacht werden. Gerade bei Sportgroßereignissen werden die Geschehnisse mittels Film- und Fotodokumentationen festgehalten, sodass die Beweisführung erleichtert wird. Angesichts der Bilder vom Zwischenfall Brandao-Motta, war die Beweisführung gegen den 34-Jährigen leicht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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