Erneute Prüfung im Fall Kraus

(27.10.2014)

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Der Freispruch durch die Anti-Doping-Kommission des DHB wird nunmehr einer erneuten Prüfung unterzogen. Die NADA legte vor dem zuständigen Schiedsgericht entsprechende Rechtsmittel ein. Sie sieht „das Kontrollsystem gefährdet.“

Kraus wurden ursprünglich drei Meldeverstoße vorgeworfen. Drei sog. Strikes haben in der Regel eine Sperre zur Folge. Das urteilssprechende Gremium des DHB sah allerdings in einem der drei vorgeworfenen Fehltritte kein Verschulden, sodass Kraus freigesprochen wurde. „Mit der Überprüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht strebt die NADA eine weitergehende Klärung des Einzelfalles an. Wenn Sportler sich in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde“, so die Begründung der NADA.

Daraus wird deutlich, dass scheinbar ein Missdeuten der DHB-Entscheidung vorliegen könnte. Im Fall Kraus lagen eben keine drei Verstöße vor, so entschied zumindest die Kommission des deutschen Handball-Dachverbands. Daher könnte sich ein ‚dreifacher Sünder‘ schon gar nicht auf das Kraus-Urteil berufen. In jedem Fall bleibt leider weiterhin ein wesentlicher, wenn nicht zentraler Punkt im Melde- und Kontrollsystem der Anti-Doping-Verfolgung unausgesprochen: die Grundrechtsbeschränkung des/der Spitzensportler/in. Sollte dieser einmal zur Debatte gelangen, könnten Prozesstorturen, wie die des ‚Mimi‘ Kraus, womöglich überflüssig werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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