Trinkpausen nunmehr zwingend!
(25.06.2014)
Spiele bei der Weltmeisterschaft in Brasilien mit erhöhter Hitzebelastung unterliegen seit Kurzem einem Trinkpausenzwang. So sollen jeweils in der 30. und 75. Spielminute offizielle Pausen eingelegt werden, in denen die Fußballspieler ihren Wasserhaushalt auffrischen können. Allerdings sollen die gerichtlich angeordneten Trinkpausen in Abhängigkeit vom Index Wet Bulb Globe Temperature (WBGT) erfolgen. Dieser berücksichtigt auch Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Wolkendichte, Tageszeit und Windgeschwindigkeit. Erst wenn dieser Faktor 32 Grad erreiche, müssten Unterbrechungen erfolgen.
Zur gerichtlichen Entscheidung kam es, nachdem die zuständige Fachstaatsanwaltschaft eine entsprechende Klage gegen den Weltfußballverband (FIFA) einreichte. Daneben besteht ohnehin eine ähnliche Regelung hinsichtlich der Trinkpausen in den FIFA-Richtlinien. Deren Anwendung ist jedoch nicht verbindlich und liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Die FIFA ließ vermelden, die Entscheidung des brasilianischen Arbeitsgerichts zu akzeptieren. Sollte sie die richterliche Verfügung wider Erwarten missachten, droht eine Geldstrafe von umgerechnet 67 000 EUR pro Spiel.
Die Trinkpausenanordnung dürfte insbesondere aus medizinischer Sicht nachvollziehbar sein. Warum die Schwelle allerdings so hoch angesetzt wird, ist angesichts zahlreicher Unmutsäußerungen im Laufe des Turniers unverständlich. So habe beispielsweise Claudio Marchisio beim Spiel Italien vs. England zeitweise das Gefühl gehabt, „die Hitze hätte zu Halluzinationen geführt“. Bislang soll kein Spiel einen WBGT-Wert von 32 Grad erreicht haben.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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Arbeitsgericht, Berlin, FIFA, Rechtsanwalt, Sportrecht, Sportregeln, Staatsanwaltschaft