Fahrerfluchtskandal um Northug
(06.05.2014)
Petter Northug, Skilangläufer und zweifacher Olympiasieger, hat mit seinem Audi A7 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Totalschaden. Zudem beging der 28-jährige Norweger Unfallflucht. Ihm droht eine Haftstrafe. Rechtsexperten sollen von einem Gefängnisaufenthalt von 30 bis 60 Tagen ausgehen. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr. „Ich bereue zutiefst, was passiert ist. Ich bin sehr unglücklich und von mir selbst enttäuscht“, so Northug. Er sei bereit, die Strafe für seine Verfehlungen hinzunehmen.
Angenommen, das deutsche Strafrecht wäre anwendbar: Welche Strafe würde dem 9-fachen Weltmeister drohen? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB strafbar. Sollte, grob skizziert, ein Unfall im Straßenverkehr vorliegen, der Täter Unfallbeteiligter sein und ein vorsätzliches Sich-Entfernen vom Unfallort bejaht werden können, wäre § 142 StGB erfüllt. Hierfür sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor. Entscheidend ist darüber hinaus die Blutalkoholkonzentration (BAK).
Unterstellt die deutsche Gerichtsbarkeit wäre zuständig, wäre wohl eine Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort angemessen. Hinzu käme die Entziehung der Fahrerlaubnis für 12 bis 18 Monate.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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Autounfall, Berlin, Fahrerflucht, Northug, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Unerlaubtes Entfernen, Unfallflucht, Verkehrsunfall