Wiederholungstäter: Abermals Geldstrafe für Sportdirektor Völler
(17.04.2014)
Bereits 2005 legte sich Rudi Völler nach einem Spiel gegen den Vfl Wolfsburg erstmalig mit einem Schiedsrichter an. Damals konnte er sich mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) einigen und musste keine Strafe zahlen, sondern spendete 3.000 €. Schon im Oktober 2011 wurde Rudi Völler dann jedoch zur Kasse gebeten. Er übte erneut Kritik an einem Schiedsrichter, Günter Perl, und wurde für diese zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt.
Nun muss der Sportdirektor des Bayern Leverkusen abermals Strafe zahlen. Nach dem Bundesliga-Spiel beim Hamburger SV (1:2) attackierte der 53. Jährige zum dritten Male einen Schiedsrichter, hier Bastien Dankert, scharf: „Der 13. Mann des HSV war Herr Dankert. Wenn der HSV den Antrag stellt, dass Herr Dankert noch eines der letzten Spiele pfeift, werden sie definitiv nicht absteigen“. Reaktion war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „wegen unsportlichen Verhaltens“. In seiner Stellungnahme gab der Sportdirektor an, dass ein spontaner Gefühlsausbruch Grund für die getätigten Aussagen war: „Eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen. Dann wurde ich telefonisch in die Sendung zugeschaltet. Als ich die Bilder noch mal sah, ist es noch mal in mir hochgekommen. Es waren zwei klare Elfmeter, wir hätten das Spiel gewonnen“. Das DFB-Sportgericht verurteilte Völler im Ergebnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 €. Der Wiederholungstäter hat das Urteil akzeptiert.
Prof. Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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