Quo vadis, Sportschiedsgerichtsbarkeit?

(17.04.2014)

Die Entscheidung des Landgerichts München I in Sachen Claudia Pechstein vom 26. Februar 2014, welche die Schiedsgerichtsklauseln im deutschen Spitzensport für unwirksam erklärte, schlägt weiter hohe Wellen. Die Unterwerfung seitens der Sportler erfolge unfreiwillig und werde erzwungen, sodass trotz widersprechender Vereinbarung auch der Rechtsweg über die ordentlichen Gerichte gegangen werden könne, hieß es nicht wortgetreu. Dies stellte die Sportgerichtsbarkeit infrage und brachte Diskussionsstoff. Einige sprachen gar von einer „Revolution“.

Zu einer neuerlichen Intensivierung der Debatte führt ein Statement des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB). Dessen Generaldirektor Michael Vesper soll den Verbänden in einem Rundschreiben vom 4. April geraten haben, weiterhin auf die Unterzeichnung der Schiedsgerichtsvereinbarung zu drängen. Er soll weiterhin dazu aufgefordert haben, das richtungsweisende Urteil de facto zu ignorieren. Letztlich sei Vesper nicht bereit, sich der Auffassung des Landgerichts München I anzuschließen.

Daraufhin folgte eine Flut von Stellungnahmen zahlreicher Juristen. Vespers Brief sei „unausgewogen und teils irreführend“, so die Rechtsanwälte Thomas Summerer und Rainer Cherkeh. Zudem soll das Beharren auf den Entzug der Möglichkeit, vor staatliche Gerichte zu ziehen, verfassungswidrig sein. Vorgeschlagen wird ein Wahlrecht des mündigen Athleten. DOSB-Generaldirektor Vesper sieht Parallelen zu den Regelungen in Bezug auf tarifgebundene Künstler, wonach eine Schiedsgerichtsbarkeit ohne Zustimmung vorgeschrieben werden könne. Zudem führt er § 1066 ZPO ins Feld. Demnach könnten Vereine ihren Mitgliedern Schiedsklauseln durch Satzung vorschreiben. Dem wird entgegengebracht, beide Normen seien auf den Spitzensport nicht übertragbar, so jedenfalls Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV).

Die Schaffung von Rechtssicherheit ist unumgänglich. Bleibt nur zu hoffen, dass eine solche schnellstmöglich erfolgt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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