Sachenbacher-Stehle – Anhörung vor IBU

(21.03.2014)

Am morgigen Samstag wird sich die unter Dopingverdacht stehende Evi Sachenbacher-Stehle vor dem Anti-Doping-Panel der Internationalen Biathlon-Union (IBU) verantworten müssen. Die Anhörung ist nicht öffentlich. Eine Entscheidung sei erst in ein paar Wochen zu erwarten, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch.

Sachenbacher-Stehle bestreitet vorsätzliches Doping. Ihre Verteidigung spricht von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“.

Die positiven Dopingbefunde sind ein Beleg für einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Sachenbacher-Stehle hat gegen den Grundsatz strict liability verstoßen, wonach der Sportler dafür verantwortlich ist, dass sich in seinem Körper keine verbotenen Substanzen befinden. Strafminderung oder Freispruch sind dennoch nicht von vornherein ausgeschlossen.

Sollte die Verteidigung nachweisen können, dass die Athletin kein grobes Verschulden trifft, könnte eine etwaige Sperre gemindert werden. Sollte gar nachgewiesen werden können, dass Sachenbacher-Stehle gänzlich ohne Verschulden gehandelt hat, wäre sogar ein Freispruch möglich.

Die Staatsanwaltschaft München I soll ermittelt haben, dass tatsächlich in einem der Nahrungsergänzungsmittel das im Wettkampf verbotene Methylhexanamin enthalten gewesen sei. So jedenfalls die Verteidigung von Sachenbacher-Stehle.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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