Hoeneß-Prozess kurz vor dem Anpfiff
(07.03.2014)
Es wird ernst für Uli Hoeneß. Ab Montag muss sich der Vereinspräsident des FC Bayern München an vier festgesetzten Prozesstagen vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Zur Erinnerung: Im Januar letzten Jahres stellte Hoeneß Selbstanzeige. Daraufhin erwirkten die Ermittlungsbehörden einen Haftbefehl, der allerdings gegen Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Schließlich erhob die Münchener Staatsanwaltschaft im Juli Anklage, welche die 5. Strafkammer des Landgerichts München II im November zur Hauptverhandlung zuließ.
Im Hauptverfahren wird nunmehr zu klären sein, ob Hoeneß’ Selbstanzeige wirksam war. Dabei sind vor allem rechtzeitige Stellung und Vollständigkeit der Selbstanzeige entscheidend. Im schlimmsten Fall droht Uli Hoeneß eine Freiheitsstrafe, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Dezember 2008 und bestätigend im Februar 2012 feststellte, kommt bei Hinterziehungen von Beiträgen in Millionenhöhe „eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe“ in Frage. Schwerwiegende Steuersünden sollen regelmäßig eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, so der BGH.
Im Fall des bayerischen Unternehmers und Fußballfunktionärs kursieren in den Medien Summen zwischen 3.2 Millionen und 3.5 Millionen EUR. Inbegriffene Teilsummen sollen jedoch bereits verjährt sein, sodass der Ausgang des Verfahrens völlig offen ist. Wir werden weiter berichten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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