Entwurf eines bayerischen Sportschutzgesetzes vorgestellt

(18.03.2014)

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat einen Gesetzesentwurf „zum Schutze der Integrität des Sports“ präsentiert. Das Konzept sei im Hinblick auf den Vorschlag aus Baden-Württemberg „ein qualitativer Schritt nach vorn“, so der CSU-Politiker. „Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit infrage zu stellen. Die staatliche Verfolgung soll Hand in Hand gehen mit der sportlichen Gerichtsbarkeit“, gab Bausback weiterhin bekannt. Der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind inhaltlich folgende Eckpunkte zu entnehmen:

  • ein Straftatbestand des Dopingbetrugs

  • eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen

  • umfassende Strafvorschriften gegen den Dopingmittelhandel – klar formulierte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden

  • ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren für Dopingvergehen

  • differenzierte Verbrechenstatbestände für Tatbegehungen, die besonderes Unrecht darstellen

  • Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport

Zudem ist die Einführung einer sportspezifischen Kronzeugenregelung vorgesehen. Bausback betonte, der Staat müsse Beschützer des Sports sein. Schreite er nicht ein, so der Justizminister, würde der Sport an Doping und Spielmanipulation zugrunde gehen. Bleibt abzuwarten, inwieweit die Anregungen auf einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene Einfluss nehmen können. Ein solcher soll noch dieses Jahr vorgelegt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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