Sinkewitz-Freispruch vom Internationalen Sportgerichtshof aufgehoben

(25.02.2014)

Der Radprofi Patrik Sinkewitz wurde zu einer achtjährigen Sperre verurteilt. Die CAS-Entscheidung hob damit den vom deutschen Sport-Schiedsgericht DIS ausgesprochenen und auf Zweifeln an der Verlässlichkeit des Tests basierenden Freispruch auf. Sinkewitz war im Februar 2011 positiv auf HGH (Human Growth Hormone) getestet und im selben Jahr vom Weltverband UCI suspendiert worden.

Bereits 2007 wurde Sinkewitz Testosteron-Doping nachgewiesen. Lediglich der Umstand, dass er damals als Kronzeuge auftrat, führte zu einer kurzen Sperrfrist von einem Jahr. Eben dieser Umstand lässt ihn dieses Mal allerdings als Wiederholungstäter dastehen und begründet die nunmehr lange Sperre, die wohl das Karriereende des 33-jährigen bedeuten wird. Um dieses möglicherweise abzuwenden, könnte Sinkewitz beim Schweizer Bundesgericht klagen. Ob er diese Gelegenheit nutzt, bleibt abzuwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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