Landgericht München – Pechstein-Urteil
(26.02.2014)
Handelt es sich tatsächlich um eine „Revolution für die Sportwelt„, von der der Kollege Summerer -Rechtsanwalt von Claudia Pechstein – heute nach dem Urteil des Landgerichts München, mit welchem die Schadensersatzklage Pechsteins gegen den Internationalen Eislauf Verband (ISU) und die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) abgewiesen wurde, spricht?
Allein ein erstinstanzliches Urteil aus München ist sicher nicht der Anlass, von einer „Revolution“ zu sprechen. Selbst bei einem gewissen „strukturellen Ungleichgewicht“ zwischen den Vertragspartnern einer Athletenvereinbarung – davon spricht das Landgericht München – stehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken den Athletenvereinbarungen wohl nicht entgegen, selbst wenn einige Bestandteile dieser Athletenvereinbarungen, verfassungskonform auszulegen sind.
Gibt es tatsächlich Alternativen zur Schiedsgerichtsbarkeit im Sport? Immerhin ist der Sport auf schnelle Entscheidungen angewiesen. Davon partizipieren die Sportler ebenso wie die Verbände, national wie international. Und es handelt sich bei den Schiedsgerichten auch nicht um eine juristisch minderwertige Spruchpraxis. An Schiedsgerichten herrscht Rechtssicherheit, dafür steht die deutsche Zivilprozessordnung zur Seite. Schiedsgerichte sind nicht eine Erfindung der Sportverbände, mit denen diese den Sportler von unparteiischen Richtern fernhalten wollen. Diesen Eindruck versuchen jene zu erwecken, die von Unfairness solcher Athletenvereinbarungen sprechen, wie sie von den Sportlern unterfertigt werden.
Hier ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Rechts-Entwicklung werden wir weiter verfolgen.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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Tags:
Athletenvereinbarung, DESG, ISU, Landgericht, München, Pechstein, Revolution, Schiedsgerichtsbarkeit, Summerer, Zivilprozessordnung